Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil) vom 11. Februar 2026

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil)

Fachspezifischer Teil

Veröffentlichungsdatum:11.02.2026 Inkrafttreten01.04.2026
Fundstelle Brem.ABl. 2026, S. 240
Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil) vom 11. Februar 2026 (Brem.ABl. 2026, S. 240)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: PADualStudBacfPO BR 2026
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PADualStudBacfPO BR 2026
Ausfertigungsdatum:11.02.2026
Gültig ab:01.04.2026
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2026, 240
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration
(Fachspezifischer Teil)
Vom 11. Februar 2026
Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 10. März 2026 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem. GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), die vom Fakultätsrat der Fakultät 1 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil) in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester in der Vollzeitvariante oder zehn Semester in der Teilzeitvariante. Sie beinhaltet Praxisphasen, die Bachelorthesis und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt in beiden Varianten 180 Leistungspunkte.

§ 2
Praxisphasen (berufspraktisches Studium)

Zeitpunkte und Umfänge der Praxisphasen ergeben sich aus der Anlage 1, dabei verlängern sich die Ausbildungszeiten im Teilzeitstudium entsprechend. Sie werden in Ausbildungsdienststellen der Freien Hansestadt Bremen, der Stadtgemeinde Bremerhaven oder anderen öffentlichen Einrichtungen absolviert, wobei mindestens ein Semester in der allgemeinen inneren Verwaltung des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde zu verbringen ist.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Umfang der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Unbenotete Prüfungsleistungen können in Form des Praxisberichts, des Tests oder des Projektberichts erbracht werden.

a)

Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die mündlich zu präsentieren ist und die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer verwaltungs- oder betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich wesentlicher Aspekte wie Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation und Lernerfolge.

b)

Ein Test ist eine mündliche oder schriftliche Abfrage. Seine Dauer beträgt 15 bis 60 Minuten. Die Dauer wird von der oder dem Lehrenden festgelegt und zu Semesterbeginn bekanntgegeben. In Tests sollen die Studierenden insbesondere nachweisen, dass sie in der Lage sind, Gelerntes korrekt wiederzugeben, zu unterscheiden und anzuwenden.

c)

Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist zu präsentieren.

(3) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate und Praxisberichte Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 4
Bachelorthesis und Kolloquium

(1) Die Bearbeitungsdauer der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen. Die Bachelorthesis ist in zwei gedruckten gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich in digitaler Form abzuliefern.

(2) Die Dauer des Kolloquiums soll für jede Studierende und jeden Studierenden mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten betragen. Es wird von der Prüfungskommission abgenommen (§ 6) und im Regelfall als Einzelprüfung durchgeführt.

§ 5
Prüfungsausschuss

Für den Studiengang wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dieser besteht aus:

1.

drei Professorinnen oder Professoren,

2.

einer oder einem Studierenden,

3.

einem von der Senatorin oder dem Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen oder einem vom Magistrat Bremerhaven benannten Mitglied und dessen vom jeweils anderen zu benennenden Stellvertreter oder Stellvertreterin,

4.

einem Mitglied des Prüfungsamtes mit beratender Stimme.


§ 6
Prüfungskommission

Für die Durchführung des Kolloquiums (§ 4 Absatz 2) setzt der Prüfungsausschuss eine Prüfungskommission ein. Die Kommission besteht aus den Prüfenden sowie einem von der Senatorin oder dem Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen oder dem Magistrat Bremerhaven benannten Mitglied.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 15 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums zu 80 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Modulprüfungen nach Anlage 1.

§ 8
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 9
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Public Administration (Fachspezifischer Teil) vom 26. März 2013 (Brem.ABl. S. 378), die zuletzt durch Ordnung vom 19. März 2019 (Brem.ABl. S. 578) geändert wurde, außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die das Studium vor dem 1. April 2026 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisher gültigen Bedingungen ab. Diese Regelung gilt bis zum Ende des Sommersemesters 2030. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen soweit wie möglich anerkannt werden.

Anlage 1

Teil A: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung (sechssemestrig)

 

SWS1

Credits2

Prüfungsleistung3

Semester 1

 

 

 

Modul 1.1 Verwaltungswissenschaften und Verwaltungsenglisch

 

6

PF

1.1.1. Grundlagen der Verwaltungswissenschaften

2

 

 

1.1.2. Verwaltungsenglisch

2

 

 

1.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Sozialpsychologie

 

6

HA

1.2.1. Sozialpsychologie

4

 

 

1.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.3 Privatrecht in der Verwaltung

 

6

KL

1.3.1. Privatrecht in der Verwaltung

4

 

 

1.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 Staats- und Verfassungsrecht

 

6

KL4

1.4.1. Staats- und Verfassungsrecht

4

 

 

1.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.5 E-Government, IT und Digitale Transformation

 

6

PF

1.5.1. E-Government, IT und Digitale Transformation

4

 

 

1.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 2

 

 

 

Modul 2.1 Politik / Ethik und EU-Verfassungsrecht

 

6

R oder PF

2.1.1. Politik und Ethik

2

 

 

2.1.2. EU-Verfassungsrecht

2

 

 

2.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.2 Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre

 

6

PF, KL, R oder MP

2.2.1. Betriebswirtschaftslehre

2

 

 

2.2.2. Volkswirtschaftslehre

2

 

 

2.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 Internes und Externes Rechnungswesen

 

6

KL

2.3.1. Internes Rechnungswesen

2

 

 

2.3.2. Externes Rechnungswesen

2

 

 

2.3.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Allgemeines Verwaltungsrecht

 

6

KL5

2.4.1. Allgemeines Verwaltungsrecht

4

 

 

2.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.5 Recht von Haushalt und Finanzen

 

6

KL

2.5.1. Haushaltsrecht

4

 

 

2.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 3

 

 

 

Modul 3.1 Besonderes Verwaltungsrecht I - Sozialrecht I

 

6

KL

3.1.1. Sozialrecht I

4

 

 

3.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Personal und Organisation

 

6

KL, PF, R oder HA

3.2.1. Personal und Führung

2

 

 

3.2.2. Organisation

2

 

 

3.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Statistik und Forschungsmethoden

 

6

PF

3.3.1. Statistik

2

 

 

3.3.2. Forschungsmethoden

2

 

 

3.3.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Wahlmodul6

 

6

nach Modul

3.4.1. Wahlmodul

2

 

 

3.4.2. Wahlmodul

2

 

 

3.4.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.5 Projektmodul: Kommunale Selbstverwaltung & Verwaltungsmanagement

 

6

PF

3.5.1. Projektmanagement I

2

 

 

3.5.2. Kommunale Selbstverwaltung und Verwaltungsmanagement

2

 

 

3.5.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 4

 

 

 

Module 4.1 - 4.3 Berufspraktisches Studium

 

18

PB

Modul 4.4 Besonderes Verwaltungsrecht II - Recht der Nachhaltigkeit

 

6

KL oder PF

4.4.1. Sozialrecht II

2

 

 

4.4.2. Umweltrecht

2

 

 

4.4.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Projektmanagement, Agile Verwaltung und Changemanagement

 

6

PA

4.5.1. Projektmanagement II

2

 

 

4.5.2. Agile Verwaltung und Changemanagement

2

 

 

4.5.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 5

 

 

 

Modul 5.1 Besonderes Verwaltungsrecht III - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ausländerrecht

 

6

KL oder PF

5.1.1. Recht der öffentlichen Sicherheit

2

 

 

5.1.2. Ausländerrecht

2

 

 

5.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.2 Besonderes Verwaltungsrecht IV - Beamtenrecht und Arbeitsrecht

 

6

KL oder PF

5.2.1. Beamtenrecht

2

 

 

5.2.2. Grundlagen Arbeitsrecht

2

 

 

5.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.3 EU-Verwaltungsrecht

 

6

R oder PF

5.3.1. EU-Verwaltungsrecht

4

 

 

5.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.4 Besonderes Verwaltungsrecht V - Wirtschaftsverwaltungsrecht

 

6

KL7

5.4.1. Wirtschaftsverwaltungsrecht

4

 

 

5.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.5 Wissenschaftliches Arbeiten - Bachelorprojekt

 

6

PROB

5.5.1. Bachelorprojekt

4

 

 

5.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 6

 

 

 

Modul 6.1 - 6.4 Berufspraktisches Studium

 

24

PB

Modul 6.5 Bachelorthesis

4

6

BT und Kolloquium

Summe

114

180

 

Teil B: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung (zehnsemestrig)

 

SWS1

Credits2

Prüfungsleistung3

Semester 1

 

 

 

Modul 1.1 Verwaltungswissenschaften und Verwaltungsenglisch

 

6

PF

1.1.1. Grundlagen der Verwaltungswissenschaften

2

 

 

1.1.2. Verwaltungsenglisch

2

 

 

1.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Sozialpsychologie

 

6

HA

1.2.1. Sozialpsychologie

4

 

 

1.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 Staats- und Verfassungsrecht

 

6

KL4

1.4.1. Staats- und Verfassungsrecht

4

 

 

1.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 2

 

 

 

Modul 1.3 Privatrecht in der Verwaltung

 

6

KL

1.3.1. Privatrecht in der Verwaltung

4

 

 

1.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.5 E-Government, IT und Digitale Transformation

 

6

PF

1.5.1. E-Government, IT und Digitale Transformation

4

 

 

1.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.2 Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre

 

6

PF, KL, R oder MP

2.2.1. Betriebswirtschaftslehre

2

 

 

2.2.2. Volkswirtschaftslehre

2

 

 

2.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 3

 

 

 

Modul 2.1 Politik und Ethik und EU-Verfassungsrecht

 

6

R oder PF

2.1.1. Politik und Ethik

2

 

 

2.1.2. EU-Verfassungsrecht

2

 

 

2.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.3 Internes und Externes Rechnungswesen

 

6

KL

2.3.1. Internes Rechnungswesen

2

 

 

2.3.2. Externes Rechnungswesen

2

 

 

2.3.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Allgemeines Verwaltungsrecht

 

6

KL5

2.4.1. Allgemeines Verwaltungsrecht

4

 

 

2.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 4

 

 

 

Modul 2.5 Recht von Haushalt und Finanzen

 

6

KL

2.5.1. Haushaltsrecht

4

 

 

2.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Personal und Organisation

 

6

KL, PF, R oder HA

3.2.1. Personal und Führung

2

 

 

3.2.2. Organisation

2

 

 

3.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Statistik und Forschungsmethoden

 

6

PF

3.3.1. Statistik

2

 

 

3.3.2. Forschungsmethoden

2

 

 

3.3.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 5

 

 

 

Modul 3.1 Besonderes Verwaltungsrecht I - Sozialrecht I

 

6

KL

3.1.1 Sozialrecht I

4

 

 

3.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.4 Wahlmodul6

 

6

nach Modul

3.4.1. Wahlmodul

2

 

 

3.4.2. Wahlmodul

2

 

 

3.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.5 Projektmodul: Kommunale Selbstverwaltung und Verwaltungsmanagement

 

6

PF

3.5.1. Projektmanagement I

2

 

 

3.5.2. Kommunale Selbstverwaltung und Verwaltungsmanagement

2

 

 

3.5.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 6

 

 

 

Modul 4.4 Besonderes Verwaltungsrecht II - Recht der Nachhaltigkeit

 

6

KL oder PF

4.4.1. Umweltrecht

2

 

 

4.4.2. Sozialrecht II

2

 

 

4.4.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Projektmanagement, Agile Verwaltung und Changemanagement

 

6

PA

4.5.1. Projektmanagement II

2

 

 

4.5.2. Agile Verwaltung und Changemanagement

2

 

 

4.5.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.4 Besonderes Verwaltungsrecht V - Wirtschaftsverwaltungsrecht

 

6

KL7

5.4.1. Wirtschaftsverwaltungsrecht

4

 

 

5.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 7

 

 

 

Module 4.1 - 4.3 Berufspraktisches Studium

 

18

PB

Semester 8

 

 

 

Modul 5.1 Besonderes Verwaltungsrecht III - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ausländerrecht

 

6

KL oder PF

5.1.1. Recht der öffentlichen Sicherheit

2

 

 

5.1.2. Ausländerrecht

2

 

 

5.1.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.2 Besonderes Verwaltungsrecht IV - Beamtenrecht und Arbeitsrecht

 

6

KL oder PF

5.2.1. Beamtenrecht

2

 

 

5.2.2. Grundlagen Arbeitsrecht

2

 

 

5.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.3 EU-Verwaltungsrecht

 

6

R oder PF

5.3.1. EU-Verwaltungsrecht

4

 

 

5.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 9

 

 

 

Modul 6.1 - 6.2 Berufspraktisches Studium

 

12

(PB)

Modul 5.5 Wissenschaftliches Arbeiten - Bachelorprojekt

 

6

PROB

5.5.1. Bachelorprojekt

4

 

 

5.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

Semester 10

 

 

 

Modul 6.3 - 6.4 Berufspraktisches Studium

 

12

PB

Modul 6.5 Bachelorthesis

4

6

BT und Kolloquium

Summe

114

180

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Kontaktstudium.

1

Zahl der Semesterwochenstunden Kontaktstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung:

BT: Bachelorthesis; HA: Hausarbeit; KL: Klausur; MP: mündliche Prüfung; PA: Projektarbeit; PB: Praxisbericht; PF: Portfolio; PROB: Projektbericht; R: Referat.

3

Form der Prüfungsleistung:

BT: Bachelorthesis; HA: Hausarbeit; KL: Klausur; MP: mündliche Prüfung; PA: Projektarbeit; PB: Praxisbericht; PF: Portfolio; PROB: Projektbericht; R: Referat.

4

Klausur von 240 Minuten in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.

4

Klausur von 240 Minuten in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.

5

Klausur in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.

5

Klausur in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.

6

Es können in beiden Varianten zur individuellen Schwerpunktsetzung Module aus anderen Studiengängen gewählt werden; über die Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Studiengangsleitung. Für Studierende mit Dienstverhältnis in der Kommune Bremen ist die Auswahl begrenzt, Kenntnisse der „Controlling-Anwendungen in ERP am Beispiel SAP“ müssen verpflichtend erworben werden.

6

Es können in beiden Varianten zur individuellen Schwerpunktsetzung Module aus anderen Studiengängen gewählt werden; über die Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Studiengangsleitung. Für Studierende mit Dienstverhältnis in der Kommune Bremen ist die Auswahl begrenzt, Kenntnisse der „Controlling-Anwendungen in ERP am Beispiel SAP“ müssen verpflichtend erworben werden.

7

Klausur in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.

7

Klausur in Form einer juristischen Fallbearbeitung, in der Teilzeitvariante entsprechend.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

Feedback

Ihr Kommentar

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Vorschriften · iStock.com/BrianAJackson