|
Amtsblatt |
DE Reihe L |
|
2026/1448 |
29.6.2026 |
BESCHLUSS (GASP) 2026/1448 DES RATES
vom 26. Juni 2026
zur Unterstützung eines Projekts zur Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
(1) |
Der Rat hat am 19. November 2018 die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden „SALW“) sowie dazugehörige Munition angenommen. Die Union hat sich unter anderem verpflichtet, den Einsatz neuer Technologien, die eine wirksamere Lagerbestandsverwaltung von SALW ermöglichen, zu fördern und weiterhin zu Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zu SALW beizutragen, einschließlich bei der Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition. |
|
(2) |
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 4. Dezember 2023 den Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer (im Folgenden „Globaler Rahmen“) verabschiedet — einen freiwilligen Kooperationsrahmen mit einer Reihe politischer Zusagen für die Stärkung und Förderung bestehender Initiativen zur Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer und zur Schließung bestehender Lücken in diesem Bereich. Unter Ziel 5 des Globalen Rahmens werden die Staaten dazu ermutigt, die technischen Kapazitäten für eine ausreichende, systematische und nachhaltige Überwachung der konventionellen Munition in nationalen Beständen aufzubauen, wenn angemessen und mit nationalem Recht vereinbar, auch durch die Bereitstellung und Inanspruchnahme internationaler Zusammenarbeit und Hilfe. |
|
(3) |
Der Rat hat am 14. April 2025 Schlussfolgerungen über die Kontrolle der Ausfuhr von Rüstungsgütern gebilligt, in denen er die Gruppe „Ausfuhr konventioneller Rüstungsgüter“ (COARM) beauftragt, soweit angezeigt den Kapazitätsaufbau in Drittländern in Bezug auf die Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen zu unterstützen. |
|
(4) |
Die Ausübung des naturgegebenen Rechts der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriffskrieg Russlands seit dem 24. Februar 2022 hat den Erwerb und die Verwaltung erheblicher Bestände konventioneller Munition mit sich gebracht, wodurch schwerwiegende Sicherheitsrisiken und -herausforderungen entstanden sind. |
|
(5) |
Maßnahmen der Union im Bereich der Nichtverbreitung und Abrüstung sollten, soweit angemessen, dazu dienen, menschliches Leid zu verringern, zur Sicherheit der Bevölkerung der Ukraine im Zusammenhang mit ihrer Selbstverteidigung gegen den Angriffskrieg Russlands beizutragen und die mit dem Krieg verbundenen negativen Folgen abzumildern. |
|
(6) |
Es ist daher angezeigt, dass die Union ein Projekt zur Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine durch einen finanziellen Beitrag unterstützt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Die Union unterstützt ein Projekt zur Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine (im Folgenden „Projekt“).
(2) Ziel des Projekts ist es, die von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine zu verringern, indem die Anforderungen an die technischen Kapazitäten für die Munitionsüberwachung durch die nationalen Behörden der Ukraine bestimmt werden und auf dieser Grundlage die nationalen technischen Kapazitäten durch den Erwerb und die Übergabe von Prüftechnik sowie durch die Bereitstellung entsprechender Schulungen verbessert werden. Dieses Projekt trägt dadurch zur Verhütung von Unfällen und unbeabsichtigten Explosionen im Zusammenhang mit Munition, zum besseren Schutz des Personals und zu höherer ziviler Sicherheit bei.
(3) Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Artikel 2
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.
(2) Die technische Durchführung des Projekts obliegt dem Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung (Geneva International Centre for Humanitarian Demining — im Folgenden „GICHD“) und dem internationalen Treuhandfonds „ITF Enhancing Human Security“ (im Folgenden „ITF“).
(3) Das GICHD und der ITF nehmen ihre Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem GICHD und dem ITF.
Artikel 3
(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts dienende Betrag (im Folgenden „Ausgaben“) beläuft sich auf 1 996 834 EUR.
(2) Die Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten, als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrags. Hierfür schließt sie die erforderlichen Vereinbarungen mit dem GICHD und dem ITF. In diesen Vereinbarungen wird festgelegt, dass das GICHD und der ITF zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Kontext sowie seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
(4) Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannten Vereinbarungen so bald wie möglich nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarungen geschlossen werden.
Artikel 4
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf der Grundlage halbjährlicher Berichte des GICHD und des ITF über die Durchführung dieses Beschlusses.
(2) Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte Projekts.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarungen oder sechs Monate nach seinem Inkrafttreten, falls innerhalb dieses Zeitraums nicht beide dieser Vereinbarungen geschlossen wurden.
Geschehen zu Luxemburg am 26. Juni 2026.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. DAMIANOS
ANHANG
PROJEKTDOKUMENT
„Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine“
1. Hintergrund und Kontext
Die Ukraine ist mit erheblichen Sicherheitsrisiken und Herausforderungen in Bezug auf nationale Bestände an konventioneller Munition konfrontiert. Diese haben sich seit dem groß angelegten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 noch verschärft.
Diese Herausforderungen führten zu zahlreichen Zwischenfällen mit explosiven Stoffen, die nicht nur auf feindselige Angriffe und Sabotageakte gegen Munitionsinfrastruktur zurückzuführen waren, sondern auch auf die Verbringung, Lagerung, Handhabung und Entsorgung ungeprüfter oder instabiler Munition durch die ukrainischen Streitkräfte und Strafverfolgungsbehörden in der Ukraine. Obwohl die ukrainischen Behörden Präventivmaßnahmen ergriffen haben, um die Sicherheit zu erhöhen und die Risiken für das Personal und die Zivilbevölkerung, die Infrastruktur und die Umwelt unter anderem in und um Munitionslagerbereiche zu verringern, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
In diesem Zusammenhang ist dringend technische Hilfe im Bereich der Munitionsüberwachung erforderlich, um die ukrainischen Behörden bei der Minderung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken zu unterstützen. Eine wirksame Munitionsüberwachung ist ein Eckpfeiler des Munitionssicherheitsmanagements und ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Verfall, Mängeln und daraus resultierenden unsicheren Verbringungs-, Lagerungs- oder Handhabungsbedingungen. Die derzeitigen Munitionsüberwachungskapazitäten in der Ukraine sind aufgrund folgender Faktoren unter Druck:
|
— |
Große Mengen und Vielfalt von Arten, Kalibern, Alter und Herstellungsstandards von Munition; |
|
— |
Begrenzte Verfügbarkeit von geschultem Munitionsüberwachungspersonal; |
|
— |
Unzureichende oder durch den Krieg beschädigte Infrastruktur für die systematische Inspektion, Überwachung, Prüfung und Verwaltung des Lebenszyklus; |
|
— |
Lücken bei der technischen Ausrüstung, den standardisierten Verfahren, der Dokumentation und der Datenverwaltung im Hinblick auf die internationalen bewährten Verfahren und Standards; |
|
— |
Erhöhte Exposition von Munition gegenüber ungünstigen Umwelt- und Lagerbedingungen. |
Neben der Bewältigung unmittelbarer von Munition ausgehender Sicherheitsrisiken während des Konflikts werden verstärkte Munitionsüberwachungskapazitäten eine entscheidende Grundlage für die Erholung und Stabilisierung der Ukraine nach dem Konflikt bilden, einschließlich des Übergangs von einer militärischen Haltung in Kriegszeiten zu einer militärischen Haltung in Friedenszeiten. Große Munitionsmengen erfordern eine systematische Inspektion, Überprüfung und eine risikobasierte Verwaltung, um eine sichere Lagerung, Verbringung und Entsorgung zu ermöglichen. Frühzeitige Investitionen in nachhaltige nationale Überwachungskapazitäten werden daher die langfristigen humanitären, ökologischen und finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit unkontrolliertem Munitionsverfall und ungeplanten Explosionen in Postkonfliktsituationen verringern. Ohne verstärkte Überwachungskapazitäten wird die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und unbeabsichtigten Explosionen im Zusammenhang mit Munition hoch bleiben, was katastrophale Folgen sowohl für die nationalen Behörden als auch für die Zivilbevölkerung haben könnte.
Vor diesem Hintergrund ersuchten die nationalen Behörden der Ukraine die EU im Sommer 2025, technische Unterstützung bei der Überprüfung der Munitionssicherheit während ihres gesamten Lebenszyklus zu leisten, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf dem Schulungs- und Ausrüstungsprogramm für die Munitionsüberwachung lag. Dieses Ersuchen wurde auf dem Workshop „Setting up the international training and cooperation platform in ammunition safety management in support of Ukraine’s post-conflict immediate risk reduction efforts“ (Einrichtung der internationalen Schulungs- und Kooperationsplattform für das Munitionssicherheitsmanagement zur Unterstützung der unmittelbaren Bemühungen der Ukraine um Risikominderung nach Konflikten) bekräftigt, der vom GICHD am 13./14. November 2025 in Genf (Schweiz) organisiert wurde.
Die beantragte Maßnahme steht im Einklang mit den SALW-Strategien der EU und der umfassenderen Politik der EU in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung, indem sie den Aufbau von Kapazitäten für die sichere Lagerung und Handhabung von Munition, insbesondere in Partnerländern, unterstützt, wodurch eine Gelegenheit geschaffen wird, im Einklang mit dem Engagement der EU für Frieden, Stabilität und Risikominderung gezielte, nichtletale Unterstützung zu leisten.
Darüber hinaus steht das Hilfeersuchen im Einklang mit dem von der EU unterstützten Globalen Rahmen für die Verwaltung von Beständen konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer, da es darauf abzielt, die Sicherheitsrisiken, die von nationalen Beständen konventioneller Munition in der Ukraine ausgehen, durch folgende Maßnahmen weiter zu verringern:
|
— |
Priorisierung der Nachhaltigkeit der Kapazitäten der zuständigen nationalen Behörden bei der Verwaltung konventioneller Munition über deren gesamte Lebensdauer, |
|
— |
Bemühungen um eine angemessene, systematische und nachhaltige Überwachung konventioneller Munition in nationalen Beständen und |
|
— |
Anwendung angemessener Risikominderungsverfahren für die Verwaltung nationaler Bestände konventioneller Munition. |
Durch die Förderung verantwortungsvoller Munitionsverwaltungspraktiken dürfte die Maßnahme auch zu einer größeren regionalen Sicherheit beitragen, indem das Risiko grenzüberschreitender Auswirkungen im Zusammenhang mit unbeabsichtigten Explosionen, Umweltverschmutzung und unkontrolliertem Munitionsverfall verringert wird. Auf diese Weise unterstützt sie die längerfristige Stabilität und spiegelt international anerkannte Präventions- und Risikominderungsansätze im Einklang mit dem präventiven Sicherheitsansatz der EU wider.
Schließlich unterstützt ein solcher Ansatz die Zusammenarbeit der EU und der Ukraine in den Bereichen Nichtverbreitung und Abrüstung, einschließlich der Stärkung der Kapazitäten der ukrainischen Behörden durch Partnerschaften und ergänzende Anstrengungen mit internationalen Organisationen und multilateralen Foren.
2. Gesamtziel
Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken in der Ukraine durch Stärkung der nationalen Kapazitäten für die Munitionsüberwachung, Beitrag zur Verhütung von Unfällen und unbeabsichtigten Explosionen im Zusammenhang mit Munition, verbesserter Schutz des Personals und verbesserte Sicherheit der Zivilbevölkerung.
3. Beschreibung der Maßnahme
3.1 Bestimmung der Anforderungen an die technischen Kapazitäten der nationalen Behörden in der Ukraine für die Munitionsüberwachung
3.1.1 Zielsetzung 1
Bestätigte und priorisierte Anforderungen an die technischen Kapazitäten der nationalen Behörden in der Ukraine für eine wirksame Munitionsüberwachung im Einklang mit den Konzepten zur Verringerung der von Munition ausgehenden Sicherheitsrisiken und mit internationalen Standards, die eine klare und vereinbarte Grundlage für einen gezielten Kapazitätsaufbau und gezielte technische Unterstützung bieten.
3.1.2 Projektbeschreibung
Als Ergebnis der Maßnahme im Rahmen der Zielsetzung 1 werden die zuständigen ukrainischen Behörden über ein gemeinsames, evidenzbasiertes Verständnis der technischen Kapazitäten verfügen, die für die Durchführung einer systematischen, nachhaltigen und risikobasierten Munitionsüberwachung während des gesamten Munitionslebenszyklus erforderlich sind. Dies wird durch strukturierte technische Bewertungen, beratende Unterstützung und die Zusammenarbeit mit nationalen Interessenträgern erreicht. Die bestätigten Kapazitätsanforderungen umfassen unter anderem Infrastruktur und Ausrüstung, technische Prozesse und Verfahren, Humanressourcen und Kompetenzen sowie Informationsmanagement.
3.1.3 Erwartete Ergebnisse
Ergebnis 1 – Eine validierte Übersicht über die derzeitigen Kapazitäten und Lücken bei den Munitionsüberwachungskapazitäten, die im technischen Bericht erfasst sind.
Ergebnis 2 – Ein Bericht in Form einer nach Prioritäten geordneten Liste der technischen Kapazitätsanforderungen und des validierten Bedarfs an Munitionsüberwachung, einschließlich Ausrüstung und Schulung für die Zwecke der Zielsetzung 2, die von den zuständigen nationalen Behörden gebilligt und im technischen Bericht festgehalten wird. Die Liste enthält zwar Anforderungen und Bedürfnisse, die bei der EU-Finanzierung im Rahmen des vorliegenden Projekts erfüllt werden müssen, sollte aber auch priorisierte Anforderungen und Bedürfnisse aufführen, die für eine Finanzierung empfohlen werden, falls weitere Mittel verfügbar werden. Die Liste wird von der Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ validiert.
Ergebnis 3 – Bestimmungen im Zusammenhang mit der Überwachung von Munition in den Munitionssicherheitsvorschriften der zuständigen nationalen Behörden im Einklang mit den international anerkannten bewährten Verfahren und Standards.
3.1.4 Erwartete Tätigkeiten
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnis 1:
|
1. |
Aktenprüfung und Entwicklung von Methoden. |
|
2. |
Konsultationen der Interessenträger online und vor Ort, Beurteilung der Lage und eine Validierungssitzung. |
|
3. |
Analyse der Dokumentation und Erstellung von Berichten. |
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnis 2:
|
1. |
Überprüfung der Bewertungsergebnisse und Festhaltung der festgestellten Lücken anhand international anerkannter bewährter Verfahren und Standards. |
|
2. |
Konsultationen der Interessenträger online und vor Ort und Treffen zur Billigung der Prioritäten mit den nationalen Behörden der Ukraine. |
|
3. |
Analyse der Dokumentation, Erstellung von Berichten und Vorlage des Berichts zur Validierung durch die Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“. |
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnis 3:
|
1. |
Ausarbeitung eines Vorschlags zur Aktualisierung der nationalen Vorschriften für die Munitionssicherheit durch Aufnahme von Bestimmungen zur Munitionsüberwachung im Einklang mit international anerkannten Standards und bewährten Verfahren. |
|
2. |
Beratende Unterstützung der nationalen Behörden bei der internen und externen Validierung und abschließende rechtliche Überprüfung der Munitionssicherheitsvorschriften, einschließlich der Munitionsüberwachung. |
|
3. |
Überarbeitung des Entwurfs der Bestimmungen auf der Grundlage von Rückmeldungen und Unterstützung für die formale Angleichung/Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Ukraine. |
3.2 Entwicklung der technischen Kapazitäten der nationalen Behörden in der Ukraine für die Munitionsüberwachung
3.2.1 Zielsetzung 2
Verbesserte nationale technische Kapazitäten für die Munitionsüberwachung durch ein strukturiertes Ausrüstungs- und Schulungsprogramm, das es den zuständigen ukrainischen Behörden ermöglicht, eine systematische, sichere und risikobasierte Munitionsüberwachung im Einklang mit international anerkannten bewährten Verfahren und Standards durchzuführen.
3.2.2 Projektbeschreibung
Als Ergebnis der Maßnahme im Rahmen der Zielsetzung 2 werden aufbauend auf den bestätigten und priorisierten Anforderungen an die technische Kapazität und dem validierten Bedarf die operativen Munitionsüberwachungskapazitäten durch die Bereitstellung nichtletaler Überwachungsausrüstung, gezielte technische Schulungen und Beratung in Bezug auf den Einsatz von Ausrüstung sowie Beratungsdienste zur operativen Integration von Schulung und Ausrüstung in Munitionsüberwachungstätigkeiten erhöht. Die Überwachungsausrüstung wird für die thermodynamische und chemische, mechanische, optische und elektrische Überprüfung von Munition verwendet, wobei Ausrüstung aus der EU bevorzugt wird. Vorrang wird der Bereitstellung mobiler Ausrüstung eingeräumt, um operative Flexibilität und Überlebensfähigkeit zu gewährleisten und erforderlichenfalls integrierte Kontrollen nach Funktionsgruppen von Geräten zu ermöglichen. Die Zielsetzung wird sicherstellen, dass die Hilfe bedarfsorientiert, verhältnismäßig und kohärent ist und gleichzeitig festgestellte Lücken direkt geschlossen und Überschneidungen mit anderen Initiativen vermieden werden.
3.2.3 Erwartete Ergebnisse
Ergebnis 1 – Beschaffung und Lieferung von Munitionsüberwachungsausrüstung aus der von der Gruppe „Ausfuhr konventioneller Waffen“ validierten Liste an die nationalen Behörden in der Ukraine.
Ergebnis 2 – Schulung des Munitionsüberwachungspersonals in der Verwendung der beschafften Ausrüstung anhand der einschlägigen Munitionsüberwachungsmethoden und operativen Verfahren der Ukraine im Einklang mit internationalen bewährten Verfahren und Standards.
3.2.4 Erwartete Tätigkeiten
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnis 1:
|
1. |
Beschaffung der gesamten in der Liste aufgeführten Munitionsüberwachungsausrüstung gemäß den genehmigten Spezifikationen. |
|
2. |
Verbringung, Zollabfertigung und Verteilung von Ausrüstung im Land. |
|
3. |
Übergabe der Ausrüstung und Überprüfung ihrer Verwendung. |
Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ergebnis 2:
|
1. |
Bestätigung der Schulungsanforderungen und des Schulungsprogramms in Bezug auf die bereitgestellte Ausrüstung. |
|
2. |
Organisation und Durchführung von Schulungen zur Verwendung von Ausrüstung. |
|
3. |
Mentoring und technische Unterstützung im Einsatz bei der Integration von Ausrüstung in operative Überwachungstätigkeiten. |
4. Begünstigte
Begünstigte der Maßnahme sind unmittelbar die nationalen Behörden in der Ukraine, als zugelassene Verwahrer der Munition und Regulierungsbehörden für die Sicherheit von Munition, und mittelbar die Zivilbevölkerung, die in der Nähe von Munitionslagerbereichen und Transportwegen lebt.
5. Nachhaltigkeit
Das Projekt gewährleistet Nachhaltigkeit, indem die Munitionsüberwachung als nationale Sicherheitsfunktion durch standardisierte Verfahren, langlebige Ausrüstung und geschultes Personal, das in bestehende Strukturen eingebettet ist, institutionalisiert wird, wodurch die Kontinuität unter den Konfliktbedingungen und die Relevanz für den Wiederaufbau nach Konflikten sichergestellt werden. Technische Resilienz, kosteneffiziente Ausrüstung, dezentraler Einsatz und vollständige nationale Eigenverantwortung ermöglichen eine langfristige Risikominderung, Unfallverhütung und Einhaltung internationaler Sicherheitsstandards für Munition ohne anhaltende externe Abhängigkeit.
6. Durchführungsmodalitäten
Die Maßnahme wird gemeinsam und in koordinierter Weise vom GICHD und dem internationalen Treuhandfonds „ITF Enhancing Human Security“ (im Folgenden „ITF“) durchgeführt, wobei jede spezialisierte Durchführungsstelle mit der Erfüllung einer festgelegten Zielsetzung im Einklang mit ihren jeweiligen Mandaten, Fachkenntnissen und komparativen Vorteilen betraut wird. Das GICHD wird die Tätigkeiten im Rahmen der Zielsetzung 1 durchführen, einschließlich der Erstellung der Liste der Ausrüstung und Schulungen für die Zwecke der Zielsetzung 2, während das ITF die Tätigkeiten im Rahmen der Zielsetzung 2 durchführen wird.
Die Maßnahmen werden eng mit den zuständigen ukrainischen Behörden koordiniert, um nationale Eigenverantwortung, Relevanz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/1448/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)