95/376/EG, EGKS, Euratom: Beschluß des Europäischen Parlaments vom 12. Juli 1995 zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union
Amtsblatt Nr. L 225 vom 22/09/1995 S. 0017 - 0017
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS vom 12. Juli 1995 zur Ernennung des Bürgerbeauftragten der Europäischen Union (95/376/EG, Euratom, EGKS) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - - unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 8d Absatz 2 und Artikel 138e, - unter Hinweis auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 20d, - unter Hinweis auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 107d, - unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (1), - aufgrund von Artikel 159 seiner Geschäftsordnung, - unter Hinweis auf die Stellenausschreibungen vom 30. Juli 1994 (2) und vom 23. Mai 1995 (3), - in Kenntnis der gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten und Artikel 159 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung übermittelten Kandidaturen, - unter Hinweis auf die Anhörungen der Bewerber vor dem zuständigen Ausschuß, - in Kenntnis der Liste der zulässigen Kandidaturen, - in Kenntnis der Ergebnisse der Abstimmungen im Plenum am 11. und 12. Juli 1995 - ernennt Jacob Magnus Söderman zum Bürgerbeauftragten der Europäischen Union. Geschehen zu Straßburg am 12. Juli 1995. Für das Europäische Parlament Der Präsident Klaus HÄNSCH (1) ABl. Nr. L 113 vom 4. 5. 1994, S. 15. (2) ABl. Nr. C 210 vom 30. 7. 1994, S. 21. (3) ABl. Nr. C 127 vom 23. 5. 1995, S. 4.