15.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 355/96


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 14. Dezember 2006

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5993)

(Nur der deutsche, der finnische, der französische, der griechische, der niederländische, der portugiesische, der spanische und der schwedische Text sind verbindlich)

(2006/932/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

nach Anhörung des Fondsausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 sowie gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie (3) nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich unter Bezugnahme auf die Entscheidung 94/442/EG der Kommission vom 1. Juli 1994 zur Schaffung eines Schlichtungsverfahrens im Rahmen des Rechnungsabschlusses des EAGFL, Abteilung Garantie (4), förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 sowie gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 können nur die Erstattungen bei der Ausfuhr nach Drittländern bzw. nur die Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gewährt bzw. durchgeführt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzungen nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, anerkannt werden, sind in der vorliegenden Entscheidung aufgeführt. Dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die wegen der Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließenden Beträge im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs ziehen wird, die am 15. Oktober 2006 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien, die Bundesrepublik Deutschland, die Hellenische Republik, die Französische Republik, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, die Portugiesische Republik und die Republik Finnland gerichtet.

Brüssel, den 14. Dezember 2006

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 94 vom 28.4.1970, S. 13. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 (ABl. L 125 vom 8.6.1995, S. 1).

(2)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(3)   ABl. L 158 vom 8.7.1995, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 465/2005 (ABl. L 77 vom 23.3.2005, S. 6).

(4)   ABl. L 182 vom 16.7.1994, S. 45. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2001/535/EG (ABl. L 193 vom 17.7.2001, S. 25).


ANHANG

Berichtigungen insgesamt — Haushaltsposten 6701

MS

Maßnahme

HJ

Grund

Art

%

Währung

Betrag

Bereits abgezogene Beträge

Fin. Auswirkungen

DE

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 150 191,69

– 150 191,69

0,00

DE

Finanzaudit — Rechnungsabschluss

2002

Rechnungsabschluss des EAGFL-Garantie für das Haushaltsjahr 2002

punktuell

 

EUR

– 861 269,60

0,00

– 861 269,60

DE

Finanzaudit — Überschreitung

2003

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–3 963,37

0,00

–3 963,37

DE insgesamt

 

 

 

 

 

–1 015 424,66

– 150 191,69

– 865 232,97

ES

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 153 697,96

0,00

– 153 697,96

ES

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Pfirsichen und Birnen

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 671 734,80

0,00

– 671 734,80

ES

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Tomaten

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 131 420,25

0,00

– 131 420,25

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2001

Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses

pauschal

5  %

EUR

–33 757,94

0,00

–33 757,94

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2001

Nichteinhaltung der Umweltauflagen

punktuell

 

EUR

–2 858 447,88

0,00

–2 858 447,88

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2001

Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse

pauschal

5  %

EUR

–19 254,89

0,00

–19 254,89

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2002

Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses

pauschal

5  %

EUR

–29 729,38

0,00

–29 729,38

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2002

Nichteinhaltung der Umweltauflagen

punktuell

 

EUR

–4 357 238,89

0,00

–4 357 238,89

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2002

Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse

pauschal

5  %

EUR

– 206 215,94

0,00

– 206 215,94

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2003

Kontrolle bezieht sich nicht auf die Endverwendung des verteilten Erzeugnisses

pauschal

5  %

EUR

–37 920,18

0,00

–37 920,18

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2003

Nichteinhaltung der Umweltauflagen

punktuell

 

EUR

–3 679 878,76

0,00

–3 679 878,76

ES

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2003

Unzureichende Qualität der Kontrollen der vom Markt genommenen Erzeugnisse

pauschal

5  %

EUR

–82 025,34

0,00

–82 025,34

ES insgesamt

 

 

 

 

 

–12 261 322,21

0,00

–12 261 322,21

FI

Kulturpflanzen

2003

Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien

punktuell

 

EUR

– 132 222,76

0,00

– 132 222,76

FI

Kulturpflanzen

2004

Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien

punktuell

 

EUR

– 146 393,43

0,00

– 146 393,43

FI

Kulturpflanzen

2005

Nicht gerechtfertigte Anwendung einer Toleranz bei den Gegenkontrollen der Verwaltungen, Mängel bei den Kontrollen der Beihilfekriterien

punktuell

 

EUR

– 131 999,21

0,00

– 131 999,21

FI

Butterfett in der Lebensmittelherstellung

2002

Erstattung infolge einer Fehlberechnung der finanziellen Berichtigung (Entscheidung 2006/334/EG der Kommission)

pauschal

5  %

EUR

15 073,27

0,00

15 073,27

FI insgesamt

 

 

 

 

 

– 395 542,13

0,00

– 395 542,13

FR

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–9 219 078,83

–9 219 078,83

0,00

FR

Finanzaudit — Überschreitung

2003

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–27 441,60

–27 441,60

0,00

FR

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen

2003

Mängel der Kontrollen bei den Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen

pauschal

5  %

EUR

–1 631 436,97

0,00

–1 631 436,97

FR

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Feigen und Trockenpflaumen

2004

Mängel der Kontrollen bei den Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen

pauschal

5  %

EUR

–2 363 125,84

0,00

–2 363 125,84

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2002

Mängel bei den Qualitätskontrollen

pauschal

10  %

EUR

– 553 591,97

0,00

– 553 591,97

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2002

Nicht beihilfefähige Zahlungen

punktuell

 

EUR

– 390 167,12

0,00

– 390 167,12

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2003

Mängel bei den Qualitätskontrollen

pauschal

10  %

EUR

– 467 514,07

0,00

– 467 514,07

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2003

Nicht beihilfefähige Zahlungen

punktuell

 

EUR

– 329 251,70

0,00

– 329 251,70

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2004

Mängel bei den Qualitätskontrollen

pauschal

10  %

EUR

–73 418,08

0,00

–73 418,08

FR

Obst u. Gemüse — Rücknahmen

2004

Nicht beihilfefähige Zahlungen

punktuell

 

EUR

–51 662,44

0,00

–51 662,44

FR insgesamt

 

 

 

 

 

–15 106 688,62

–9 246 520,43

–5 860 168,19

GR

Baumwolle

1999

Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert

pauschal

2  %

EUR

–13 809 328,47

0,00

–13 809 328,47

GR

Baumwolle

2000

Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert

pauschal

2  %

EUR

–12 772 949,94

0,00

–12 772 949,94

GR

Baumwolle

2001

Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert

pauschal

2  %

EUR

–10 861 691,99

0,00

–10 861 691,99

GR

Baumwolle

2002

Mängel bei der Kontrolle der Aussaatflächen und InVeKoS-Kompabilität nicht gesichert

pauschal

2  %

EUR

–9 386,27

0,00

–9 386,27

GR

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–8 585 958,60

–11 332 816,07

2 746 857,47

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen)

2000

Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben

pauschal

10  %

EUR

–10 463 301,27

0,00

–10 463 301,27

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen)

2001

Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben

pauschal

10  %

EUR

–10 211 803,93

0,00

–10 211 803,93

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitungserzeugnisse aus getrockneten Weintrauben (andere Maßnahmen)

2002

Überschätzung der Flächen, Fehlen des geografischen Standorts zur Identifizierung der Anbauflächen, Mängel bei der Kontrolle der Verwendung der geernteten Weintrauben

pauschal

10  %

EUR

–10 238 190,17

0,00

–10 238 190,17

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2002

Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen

pauschal

5  %

EUR

–1 600 595,97

0,00

–1 600 595,97

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2003

Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen

pauschal

5  %

EUR

–1 901 064,33

0,00

–1 901 064,33

GR

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Zitrusfrüchten

2004

Mängel bei den Kontrollen der Buchführung der Erzeuger- und Verarbeiterorganisationen

pauschal

5  %

EUR

–66 532,29

0,00

–66 532,29

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2001

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

5  %

EUR

–3 149 196,05

0,00

–3 149 196,05

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2001

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

10  %

EUR

–51 690 441,26

0,00

–51 690 441,26

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2002

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

5  %

EUR

777,64

0,00

777,64

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2002

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

10  %

EUR

–55 525 481,37

0,00

–55 525 481,37

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2003

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

10  %

EUR

–52 364 617,95

0,00

–52 364 617,95

GR

Olivenöl — Erzeugungsbeihilfe

2004

Die EDV-Dateien sind nicht funktionsfähig, nicht existente Kontrolle der Anbaumeldungen

pauschal

10  %

EUR

– 979 495,25

0,00

– 979 495,25

GR insgesamt

 

 

 

 

 

– 244 229 257,47

–11 332 816,07

– 232 896 441,40

LU

Finanzaudit — Überschreitung

2003

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–42 350,66

–42 350,66

0,00

Total LU

 

 

 

 

 

–42 350,66

–42 350,66

0,00

NL

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 313 633,90

– 313 633,90

0,00

NL

Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2002

Dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte nicht förderfähige Ausgaben

punktuell

 

EUR

–5 670 000,00

0,00

–5 670 000,00

NL

Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2003

Im Rahmen des EAGFL-Ausrichtung genehmigte, aber dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte Ausgaben

punktuell

 

EUR

– 578 520,00

0,00

– 578 520,00

NL

Neue Maßnahmen ländl. Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2004

Im Rahmen des EAGFL-Ausrichtung genehmigte, aber dem EAGFL-Garantie in Rechnung gestellte Ausgaben

punktuell

 

EUR

– 444 629,00

–5 599,00

– 439 030,00

NL insgesamt

 

 

 

 

 

–7 006 782,90

– 319 232,90

–6 687 550,00

PT

Kulturpflanzen

2003

Unzureichende Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge auf Hartweizenbeihilfe

pauschal

5  %

EUR

–1 962 129,00

0,00

–1 962 129,00

PT

Kulturpflanzen

2004

Unzureichende Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge auf Hartweizenbeihilfe

pauschal

5  %

EUR

–1 983 698,00

0,00

–1 983 698,00

PT

Finanzaudit — Verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 855 539,34

– 884 529,11

28 989,77

PT

Obst u. Gemüse — Betriebsfonds

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 293,03

0,00

– 293,03

PT

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Pfirsichen und Birnen

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–2 541,18

0,00

–2 541,18

PT

Obst u. Gemüse — Verarbeitung von Tomaten

2003

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 582 983,67

0,00

– 582 983,67

PT insgesamt

 

 

 

 

 

–5 387 184,22

– 884 529,11

–4 502 655,11