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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/2561 |
15.12.2025 |
BESCHLUSS (GASP) 2025/2561 DES RATES
vom 15. Dezember 2025
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Der Rat hat am 25. November 2022 den Beschluss (GASP) 2022/2319 (1) angenommen. |
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(2) |
Der Rat hat am 28. Juli 2023 den Beschluss (GASP) 2023/1574 (2) angenommen, mit dem der Beschluss (GASP) 2022/2319 geändert und somit ein spezieller Rahmen geschaffen wurde, um gezielte restriktive Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen, die den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit Haitis gefährden, und für Handlungen, die die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Haiti untergraben, verantwortlich sind, sowie gegen mit ihnen verbundene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verhängen. |
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(3) |
In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 erklärte der Europäische Rat, nach wie vor äußerst besorgt über die Lage in Haiti zu sein, und forderte neue gezielte Sanktionen gegen Personen und Organisationen, die für Gewalt verantwortlich sind, um zur Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Haiti beizutragen. |
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(4) |
Angesichts der sich verschlechternden politischen, wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und humanitären Lage in Haiti, einschließlich der Auswirkungen eskalierender Bandengewalt, der unablässigen schweren Menschenrechtsverletzungen durch Banden und der anhaltenden Straflosigkeit für die Täter, sollten drei Personen und eine Organisation in die in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden. |
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(5) |
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Dezember 2025.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
K. KALLAS
(1) Beschluss (GASP) 2022/2319 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 307 vom 28.11.2022, S. 135, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2319/oj).
(2) Beschluss (GASP) 2023/1574 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti (ABl. L 192 vom 31.7.2023, S. 21, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1574/oj).
ANHANG
Anhang II des Beschlusses (GASP) 2022/2319 erhält folgende Fassung:
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1. |
Unter Abschnitt „A. Liste der natürlichen Personen nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 3a Absatz 1“ werden die folgenden Einträge angefügt:
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2. |
Unter Abschnitt „B. Liste der juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen nach Artikel 3a Absatz 1“ werden die folgende Tabelle und folgender Eintrag angefügt:
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ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2561/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)