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11.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 212/4 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 21. Mai 2007
zur Ernennung der bulgarischen und rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Gruppe der Regierungsvertreter
(2007/C 212/07)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005, und insbesondere auf deren Artikel 6,
gestützt auf die von der Regierung Bulgariens und der Regierung Rumäniens für die Vertreter der Regierungen vorgelegten Kandidatenlisten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Zeit vom 19. Oktober 2004 bis zum 18. Oktober 2007 ernannt. |
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(2) |
Die bulgarischen und die rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, die die Regierungen vertreten, sind für den Zeitraum bis zum 18. Oktober 2007 zu ernennen — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 18. Oktober 2007, ernannt:
REGIERUNGSVERTRETER
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Land |
Mitglieder |
Stellvertretende Mitglieder |
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Bulgarien |
HerrLazar LAZAROV |
Frau Donka DONCHEVA |
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Rumänien |
Herr Sorin Ioan BOTEZATU |
Frau Elena ISPAS |
Geschehen zu Brüssel am 21. Mai 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. GLOS
(1) ABl. L 139 vom 30. Mai 1975, S. 1.
(2) ABl. C 317 vom 22. Dezember 2004, S. 4.