11.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 212/4


BESCHLUSS DES RATES

vom 21. Mai 2007

zur Ernennung der bulgarischen und rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Gruppe der Regierungsvertreter

(2007/C 212/07)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 über die Gründung einer Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005, und insbesondere auf deren Artikel 6,

gestützt auf die von der Regierung Bulgariens und der Regierung Rumäniens für die Vertreter der Regierungen vorgelegten Kandidatenlisten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2004 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Zeit vom 19. Oktober 2004 bis zum 18. Oktober 2007 ernannt.

(2)

Die bulgarischen und die rumänischen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder, die die Regierungen vertreten, sind für den Zeitraum bis zum 18. Oktober 2007 zu ernennen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Verwaltungsrats der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen werden für die verbleibende Amtszeit, d.h. bis zum 18. Oktober 2007, ernannt:

REGIERUNGSVERTRETER

Land

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Bulgarien

HerrLazar LAZAROV

Frau Donka DONCHEVA

Rumänien

Herr Sorin Ioan BOTEZATU

Frau Elena ISPAS

Geschehen zu Brüssel am 21. Mai 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. GLOS


(1)  ABl. L 139 vom 30. Mai 1975, S. 1.

(2)  ABl. C 317 vom 22. Dezember 2004, S. 4.