DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE EINFUHR VON DEM ERGAENZENDEN HANDELSMECHANISMUS UNTERLIEGENDEN ERZEUGNISSEN AUS DRITTEN LAENDERN
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0481
++++ Gemeinsame Erklärung über die Einfuhr von dem ergänzenden Handelsmechanismus unterliegenden Erzeugnissen aus dritten Ländern Sofern Marktstörungen in der Gemeinschaft oder einer ihrer Regionen auch auf Einfuhren aus dritten Ländern zurückzuführen sind , werden Maßnahmen gegenüber diesen Einfuhren nur im Rahmen und unter den Bedingungen der Mechanismen , die bereits in den gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen sind , und unter Beachtung der die internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft betreffenden Bestimmungen ergriffen .