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27.10.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 299/45 |
BESCHLUSS 2012/665/GASP DES RATES
vom 26. Oktober 2012
zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 25. Oktober 2010 hat der Rat mit dem Beschluss 2010/638/GASP (1) restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea verhängt. |
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(2) |
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2013 verlängert werden. |
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(3) |
Die in dem Beschluss 2010/638/GASP vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf das Waffenembargo müssen geändert werden. |
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(4) |
Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2010/638/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
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2. |
Artikel 8 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Dieser Beschluss gilt bis 27. Oktober 2013. Er wird fortlaufend überprüft. Er kann verlängert oder gegebenenfalls geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2012.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. D. MAVROYIANNIS