02005D0610 — DE — 28.07.2017 — 001.001


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►B

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 9. August 2005

zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2925)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2005/610/EG)

(ABl. L 208 vom 11.8.2005, S. 21)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  Nr.

Seite

Datum

►M1

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/1227 DER KOMMISSION vom 20. März 2017

  L 177

1

8.7.2017




▼B

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 9. August 2005

zur Festlegung der Brandverhaltensklassen für bestimmte Bauprodukte

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 2925)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2005/610/EG)



Artikel 1

Die Bauprodukte und/oder -materialien, die alle Anforderungen des Merkmals „Brandverhalten“ erfüllen, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist, sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 2

Die spezifischen Klassen, die im Rahmen der in der Entscheidung 2000/147/EG festgelegten Klassifizierung des Brandverhaltens für unterschiedliche Bauprodukte und/oder -materialien gelten, sind im Anhang aufgeführt.

Artikel 3

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.




ANHANG

Die Tabellen in diesem Anhang führen jene Bauprodukte und/oder -materialien auf, die alle Anforderungen des Merkmals „Brandverhalten“ erfüllen, ohne dass eine weitere Prüfung erforderlich ist.

▼M1 —————

▼B



Tabelle 2

BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR LAMINAT-BODENBELÄGE

Typ des Bodenbelags (1)

Produktdetails

Mindestdichte

(kg/m3)

Mindestgesamtdicke

(mm)

Klasse (2) des

Bodenbelags

Laminatbodenbeläge

Laminatbodenbeläge hergestellt gemäß EN 13329:2000

800

6,5

EFL

(1)   Bodenbeläge lose auf einen Träger auf Holzbasis ≥ D-s2, d0 oder auf einen beliebigen Träger der Klasse A2-s1, d0 aufgetragen.

(2)   Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.



Tabelle 3

BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR ELASTISCHE BODENBELÄGE

Typ des Bodenbelags (1)

EN-Produktnorm

Mindestflächengewicht

(g/m2)

Höchstflächengewicht

(g/m2)

Mindestgesamtdicke

(mm)

Klasse (2) des

Bodenbelags

Einfaches und gemustertes Linoleum

EN 548

2 300

4 900

2

EFL

Homogene und heterogene PVC-Bodenbeläge

EN 649

2 300

3 900

1,5

EFL

PVC-Bodenbeläge mit Schaumrücken

EN 651

1 700

5 400

2

EFL

PVC-Bodenbeläge mit Rücken auf Korkbasis

EN 652

3 400

3 700

3,2

EFL

CV-Bodenbeläge

EN 653

1 000

2 800

1,1

EFL

Halbelastische PVC-Fliesen

EN 654

4 200

5 000

2

EFL

Linoleum auf Korkmentrücken

EN 687

2 900

5 300

2,5

EFL

Homogene und heterogene Elastomerbodenbeläge mit ebener Oberseite auf Schaumrücken

EN 1816

3 400

4 300

4

EFL

Homogene und heterogene Elastomerbodenbeläge mit ebener Oberseite

EN 1817

3 000

6 000

1,8

EFL

Homogene und heterogene Elastomerbodenbeläge mit profilierter Oberseite

EN 12199

4 600

6 700

2,5

EFL

(1)   Bodenbeläge lose auf einen Untergrund auf Holzbasis ≥ D-s2, d0 oder auf einen beliebigen Untergrund der Klasse A2-s1, d0 gelegt.

(2)   Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.



Tabelle 4

BRANDVERHALTENSKLASSEN FÜR TEXTILE BODENBELÄGE

Typ des Bodenbelags (1)

EN-Produktnorm

Klasse (2) des

Bodenbelags

Maschinell hergestellte Teppichböden und Teppichfliesen ohne Feuerschutzmittel (3)

EN 1307

EFL

Textile Nadelvliesbodenbeläge ohne Pol und ohne Feuerschutzmittel (3)

EN 1470

EFL

Textile Nadelvliesbodenbeläge mit Pol ohne Feuerschutzmittel (3)

EN 13297

EFL

(1)   Bodenbelag geklebt oder lose gelegt auf einen Untergrund der Klasse A2-s1, d0.

(2)   Klasse gemäß Tabelle 2 des Anhangs zur Entscheidung 2000/147/EG.

(3)   

Textile Bodenbeläge mit einem maximalen Flächengewicht von 4 800  g/m

2

und einer minimalen Poldicke von 1,8 mm (ISO 1766) sowie:

— einer Oberschicht aus 100 % Wolle;

— einer Oberschicht aus mindestens 80 % Wolle und höchstens 20 % Polyamid;

— einer Oberschicht aus mindestens 80 % Wolle und höchstens 20 % Polyamid/Polyester;

— einer Oberschicht aus 100 % Polyamid;

— einer Oberschicht aus 100 % Polypropylen und, bei einem Rücken aus SBR-Schaum, einem Gesamtflächengewicht von > 780 g/m2. Alle Polypropylen-Teppichböden mit Rücken aus anderen Schaumtypen sind ausgenommen.