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10.11.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 293/5 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 22. Oktober 2007
über die Gewährung einer staatlichen Soforthilfe durch die Behörden Rumäniens zur Milderung der Folgen der Dürreperiode 2006/2007 im Agrarsektor
(2007/722/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3,
auf Antrag der Regierung Rumäniens vom 25. Juli 2007,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Rumänien hat dem Rat am 25. Juli 2007 einen Antrag auf Erlass einer Entscheidung nach Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 des Vertrags vorgelegt, in der erklärt würde, dass die Absicht Rumäniens, den von der extremen Dürre betroffenen rumänischen Landwirten eine nationale Beihilfe zu gewähren, um ihnen den Wiedereinstieg in den Produktionszyklus zu ermöglichen, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. |
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(2) |
Rumänien hat die schlimmste und längste Dürreperiode seit 60 Jahren erlebt, was auf ausbleibende Regenfälle im Winter 2006/2007 und im Frühjahr 2007 (weniger als 350 mm/m2 zwischen dem 1. September 2006 und dem 31. Mai 2007) und auf extrem hohe Temperaturen im Sommer 2007 zurückzuführen war. |
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(3) |
Bereits vor der anhaltenden Trockenperiode im Sommer 2007 waren in weiten Teilen Rumäniens die Wasserreserven im Boden durch die schnellere Verdunstung aufgrund überdurchschnittlich hoher Temperaturen im Winter 2006/2007 und im Frühjahr 2007 stark gesunken. |
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(4) |
Die Beurteilung der Auswirkungen auf die Ernteerträge im Frühjahr und im Herbst hat ergeben, dass sowohl die Getreide als auch die Futtermittelerzeugung aufgrund der Dürre drastisch zurückgegangen ist, wobei die geschätzte Getreideerzeugung im Jahr 2007 im Mittel nicht einmal 45 % des Vorjahresdurchschnitts erreicht hat. |
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(5) |
In 34 von insgesamt 42 Bezirken sind die rumänischen Landwirte von der anhaltenden Trockenperiode schwer getroffen worden, welche zu großen Schäden in den Bereichen Pflanzen und Tierzucht geführt hat, die sich auf schätzungsweise 1 200 Mio. EUR (3 878 Mio. RON) — ohne Berücksichtigung entgangener Gewinne aus dem Getreideverkauf — belaufen. |
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(6) |
Da das Einkommen der von der Dürre betroffenen rumänischen Landwirte drastisch gesunken ist, besteht die ernste Gefahr, dass sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Herbstkulturen anzupflanzen und die Aussaat für das Frühjahr 2008 vorzubereiten. |
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(7) |
Die zu gewährende staatliche Beihilfe beläuft sich auf ca. 400 Mio. EUR (1 320 Mio. RON) und wird rund 250 000 bis 300 000 Landwirten zugute kommen; dies entspricht einer Fläche von ca. 3 Mio. ha. Die jeweiligen Beträge der Beihilfen belaufen sich auf rund 150 EUR/ha für Herbstweizen, 120 EUR/ha für Raps und 130 EUR/ha für Gerste und andere Herbstkulturen. |
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(8) |
Die Beihilfen werden ausschließlich auf Antrag der Landwirte für den besonderen Zweck des Wiedereinstiegs in den Produktionszyklus gewährt (Kauf von Saatgut, Kraftstoff, Düngern und Pestiziden). Die rumänische Zahlungsbehörde wird die Beihilfen unter anderem mittels Nachprüfungen vor Ort überwachen und kontrollieren. |
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(9) |
Um wirksam zu sein, muss die staatliche Beihilfe so bald wie möglich gewährt und den Landwirten zur Verfügung gestellt werden. |
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(10) |
Die Kommission hat bislang zu Art und Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht nicht Stellung genommen. |
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(11) |
Es liegen also außergewöhnliche Umstände vor, aufgrund deren diese Beihilfe ausnahmsweise und soweit es für die Beseitigung der entstandenen Notfallsituation unbedingt erforderlich ist, unter den in dieser Entscheidung vorgesehenen Bedingungen als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar betrachtet werden kann — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Eine zusätzliche, außerordentliche Beihilfe der rumänischen Behörden zugunsten des Agrarsektors in Höhe von maximal 400 Mio. EUR wird als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar angesehen.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an Rumänien gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 2007.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. SILVA