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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie C


C/2024/1279

31.1.2024

BESCHLUSS DES RATES

vom 29. Januar 2024

zur Ernennung des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts

(C/2024/1279)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (1), insbesondere auf Artikel 47 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 19. Februar 2018 (2) hat der Rat Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ zum Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamts (im Folgenden „Amt“) ernannt.

(2)

Die Amtszeit von Herrn Paul A.C.E. VAN DER KOOIJ ist am 18. Februar 2023 abgelaufen.

(3)

Am 19. Juli 2023 hat die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats des Amtes dem Rat eine Liste von Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Amtes vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Herr Stefan MARTIN wird für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes ernannt.

(2)   Die Amtszeit von Herrn Stefan MARTIN beginnt mit dem Tag seines Amtsantritts. Dieser Zeitpunkt ist zwischen dem Präsidenten und dem Verwaltungsrat des Amtes zu vereinbaren.

Artikel 2

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates des Amtes wird ermächtigt, alle notwendigen Vorkehrungen für die Anwendung von Artikel 1 zu treffen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)   ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Beschluss des Rates vom 19. Februar 2018 zur Ernennung des Vorsitzenden der Beschwerdekammer des Gemeinschaftlichen Sortenamtes (ABl. C 65 vom 21.2.2018, S. 4).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/1279/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)