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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2553

1.10.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/2553 DES RATES

vom 4. April 2024

über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik über die Rechtsstellung der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 5 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 12. Juli 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1143 (1) über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) angenommen.

(2)

Am 15. Oktober 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/1818 (2) über die Einleitung der EUTM Mozambique angenommen.

(3)

Am 4. November 2021 hat der Rat den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ermächtigt, Verhandlungen mit der Republik Mosambik im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens über die Rechtsstellung der EUTM Mozambique aufzunehmen.

(4)

Auf der Grundlage dieser durch den Rat am 4. November 2021 erteilten Genehmigung wurde zwischen der Union und der Republik Mosambik ein Abkommen ausgehandelt.

(5)

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik über die Rechtsstellung der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) sollte im Namen der Union genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik über die Rechtsstellung der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. April 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)  Beschluss (GASP) 2021/1143 des Rates vom 12. Juli 2021 über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) (ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 93).

(2)  Beschluss (GASP) 2021/1818 des Rates vom 15. Oktober 2021 über die Einleitung der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) (ABl. L 368 vom 18.10.2021, S. 5).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L, 2024/2552, 1.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/agree_internation/2024/2552/oj, veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2553/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)