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Amtsblatt |
DE Serie L |
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2024/632 |
20.2.2024 |
BESCHLUSS (GASP) 2024/632 DES RATES
vom 19. Februar 2024
zur Einleitung der Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates vom 8. Februar 2024 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) (1),
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 8. Februar 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) angenommen. |
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(2) |
Am 14. Februar 2024 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee übereingekommen, dass der Operationsplan (OPLAN), einschließlich der Einsatzregeln, für die EUNAVFOR ASPIDES gebilligt werden sollte. |
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(3) |
EUNAVFOR ASPIDES sollte entsprechend der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation am 19. Februar 2024 eingeleitet werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der OPLAN, einschließlich der Einsatzregeln, für die EUNAVFOR ASPIDES wird genehmigt.
Artikel 2
Die EUNAVFOR ASPIDES wird am 19. Februar 2024 eingeleitet.
Artikel 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) ABl. L, 2024/583 vom 12.2.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/583/oj.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/632/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)