02017D0471 — DE — 18.03.2017 — 000.001


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►B

BESCHLUSS (EU) 2017/471 DES RATES

vom 28. Februar 2017

über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung ►C1  zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems ◄

(ABl. L 073 vom 18.3.2017, S. 3)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 178 vom 11.7.2017, S.  16 (2017/471)




▼B

BESCHLUSS (EU) 2017/471 DES RATES

vom 28. Februar 2017

über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung ►C1  zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems ◄



Artikel 1

Die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Ursprungskumulierung ►C1  zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems ◄ wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt ( 1 ).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 18. März 2017 in Kraft.



( 1 ) Der Wortlaut des Abkommens wird zusammen mit dem Beschluss über dessen Abschluss veröffentlicht.