31993D0455

93/455/EWG: Entscheidung der Kommission vom 23. Juli 1993 über die Genehmigung von Notstandsplänen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

Amtsblatt Nr. L 213 vom 24/08/1993 S. 0020 - 0020
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 52 S. 0042
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 52 S. 0042


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 23. Juli 1993 über die Genehmigung von Notstandsplänen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

(93/455/EWG)DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 90/423/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Änderung der Richtlinie 85/511/EWG zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, der Richtlinie 64/432/EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen und der Richtlinie 72/462/EWG zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen, von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Entscheidung 91/42/EWG (2) hat die Kommission die Kriterien für die Aufstellung der Notstandspläne zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche bereits festgelegt.

Einige Mitgliedstaaten haben ihre Notstandspläne zur Genehmigung vorgelegt. Die Prüfung dieser Pläne hat ergeben, daß sie zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet sind und die Kriterien gemäß der Entscheidung 91/42/EWG erfuellen.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Veterinärausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Notstandspläne zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, die die im Anhang aufgeführten Mitgliedstaaten vorgelegt haben, werden genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 23. Juli 1993

Für die Kommission

René STEICHEN

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 224 vom 13. 8. 1990, S. 13.

(2) ABl. Nr. L 23 vom 29. 1. 1991, S. 29.

ANHANG

Die von folgenden Mitgliedstaaten vorgelegten Notstandspläne zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche werden genehmigt:

Belgien

Dänemark

Deutschland

Griechenland

Spanien

Frankreich

Irland

Italien

Luxemburg

Portugal

Vereinigtes Königreich