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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2025/6414

26.11.2025

BESCHLUSS DES RATES

vom 13. November 2025

zur Ersetzung eines stellvertretenden Mitglieds (Deutschland) des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

(C/2025/6414)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/128 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Januar 2019 über die Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss vom 28. März 2023 (2) hat der Rat die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2027 ernannt.

(2)

Infolge des Ausscheidens von Herrn Erik HESS ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds in der Gruppe der Regierungsvertreter frei geworden.

(3)

Die Regierung Deutschlands hat einen Kandidaten für den frei gewordenen Sitz vorgeschlagen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Herr Nils KLAGGE wird als Nachfolger von Herrn Erik HESS für dessen verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 31. März 2027, zum stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

S. LOSE


(1)   ABl. L 30 vom 31.1.2019, S. 90.

(2)  Beschluss des Rates vom 28. März 2023 zur Ernennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrates des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (ABl. C 116 vom 31.3.2023, S. 15).


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6414/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)