DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER SPANISCHE QUALITAETSWEINE BESTIMMTER ANBAUGEBIETE
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0486
++++ Gemeinsame Erklärung über spanische Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete Die spanischen Weine , die im Sinne der Gemeinschaftsregelung als Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete ( Qualitätsweine b.A . ) betrachtet werden , sind diejenigen Weine , die unter der Bezeichnung " denominacion de origen " erzeugt und tatsächlich geschützt und vermarktet werden .