83/389/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich)
Amtsblatt Nr. L 222 vom 13/08/1983 S. 0045 - 0045
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 29. Juli 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur in Frankreich gemäß der Richtlinie 72/161/EWG des Rates (Nur der französische Text ist verbindlich) (83/389/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 72/161/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/436/EWG (2), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3, in Erwägung nachstehender Gründe: Die französische Regierung hat am 26. April 1983 Bestimmungen zur Durchführung von Vorbereitungskursen für die Betriebsübernahme mitgeteilt. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 72/161/EWG muß die Kommission entscheiden, ob die genannten Bestimmungen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft erfuellen. Die genannten Bestimmungen entsprechen der Zielsetzung und den Bedingungen des Titels II der Richtlinie 72/161/EWG. Der Fondsausschuß ist in den finanziellen Aspekten angehört worden. Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die von der französischen Regierung am 26. April 1983 mitgeteilten Bestimmungen zur Durchführung von Vorbereitungskursen für die Betriebsübernahme erfuellen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der in Artikel 8 der Richtlinie 72/161/EWG genannten gemeinsamen Maßnahme. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet. Brüssel, den 29. Juli 1983 Für die Kommission Poul DALSAGER Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1. (2) ABl. Nr. L 193 vom 3. 7. 1982, S. 37.