28.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 166/12


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 24. Juni 2005

über die Finanzierung von Studien, Folgenabschätzungen und Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht

(2005/472/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (1), insbesondere auf Artikel 20,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Entscheidung 90/424/EWG trifft die Gemeinschaft die technischen und wissenschaftlichen Maßnahmen bzw. unterstützt sie entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zur Entwicklung des gemeinschaftlichen Veterinärrechts und der tierärztlichen Ausbildung und Schulung erforderlich sind.

(2)

Studien, Folgenabschätzungen sowie systematische und rechtzeitige Bewertungen der Ausgabenprogramme sind für die Europäische Kommission eine feste Priorität, um Rechenschaft über die Verwaltung zugeteilter Mittel ablegen zu können und um mit Blick auf eine ergebnisorientierte Verwaltung den Erfahrungsaustausch zu fördern.

(3)

Um diese Aufgaben zu erfüllen, wurde im letzten Quartal 2004 eine öffentliche Ausschreibung für einen Rahmenvertrag für Bewertungen in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht veranstaltet.

(4)

Dieser Rahmenvertrag soll qualitativ hochwertige, fristgerechte und einschlägige Informationen bieten, die die Grundlage für Gemeinschaftsentscheidungen bilden sollen.

(5)

Alle individuellen Aufgaben werden besonderen Vereinbarungen unterliegen. Diese Vereinbarungen werden zwischen der Kommission und dem ausgewählten Zuschlagsempfänger wie im Rahmenvertrag festgelegt geschlossen.

(6)

Die in dieser Entscheidung vorgesehene Maßnahme entspricht der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die im Anhang dieses Beschlusses genannten Maßnahmen werden zum Zwecke ihrer Finanzierung genehmigt.

Brüssel, den 24. Juni 2005

Für die Kommission

Markos KYPRIANOU

Mitglied der Kommission


(1)   ABL. L 224 vom 18.8.1990, S. 19. Entscheidung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 806/2003 (ABl. L 122 vom 16.5.2003, S. 1).


ANHANG

Bereich: Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz und Tierzucht.

Rechtsgrundlage: Entscheidung 90/424/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich.

Aufgaben:

—

Verschiedene Arten von Studien und andere Dienste, die den Hintergrund für die Entwicklung und Erstellung von Kommissionsvorschlägen bilden;

—

Ex-ante-Bewertungen/Folgenabschätzungen;

—

Interim und Ex-post-Bewertungen.

Die Bewertung der Gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik (CAHP) 1995—2004 und möglicher Maßnahmen für die Zukunft (einschließlich eines Modells der Risikofinanzierung für Tierseuchen) wurde für 2005 als Priorität festgelegt.

Vorgesehene Mittel für 2005:

—

17 04 02 — Sonstige Veterinärmaßnahmen sowie Maßnahmen im Bereich des Tierschutzes und der öffentlichen Gesundheit: 500 000 EUR,

—

17 01 04 04 — Pilotstudie: Modell der Risikofinanzierung für Tierseuchen — Verwaltungsausgaben: 500 000 EUR.

Haushalt: max. 1 000 000 EUR für das erste Jahr des Rahmenvertrags.

Anzahl der vorgesehenen spezifischen Maßnahmen: Etwa sechs.

Alle Maßnahmen unterliegen den gemeinsamen Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe: In diesem Fall Anwendung des bestehenden Rahmenvertrags.