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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/2142

22.10.2025

BESCHLUSS (EU) 2025/2142 DES RATES

vom 21. Oktober 2025

über die von den Vertragsparteien als dritte Tranche für das Jahr 2025 zu zahlenden finanziellen Beiträge zum Europäischen Entwicklungsfonds

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Interne Abkommen zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorgesehenen Hilfe der Europäischen Union im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens und über die Bereitstellung von finanzieller Hilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung findet (1) (im Folgenden „Internes Abkommen“), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 14 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1877 des Rates vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323 (2), insbesondere auf Artikel 19 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Beitragsschlüssel für jede Vertragspartei des Europäischen Entwicklungsfonds (im Folgenden „EEF“) ist in Artikel 1 des Internen Abkommens festgelegt.

(2)

Gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/1877 muss die Europäische Investitionsbank (EIB) der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente aktualisierte Schätzungen der Mittelbindungen und Zahlungen übermitteln.

(3)

Gemäß Artikel 19 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/1877 unterbreitet die Kommission bis zum 10. Oktober 2025 einen Vorschlag, der den Betrag der dritten Tranche des Beitrags für das Jahr 2025 festlegt.

(4)

Gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1877 werden die Beiträge zunächst bis zur Ausschöpfung der für vorangegangene EEF festgelegten Beträge abgerufen festgelegten Beträge abgerufen. Daher sollten Beiträge gemäß der Verordnung (EU) 2018/1877 für die Kommission und für die EIB abgerufen werden.

(5)

Mit dem Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates (3) wurden die von den Vertragsparteien zu zahlenden Jahresbeiträge zum EEF für 2025 auf 800 000 000 EUR für die Europäische Kommission und auf 9 000 000 EUR für die EIBfestgesetzt. Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF mit der ersten Tranche 2025 abgerufen.

(6)

Um eine möglichst rasche Anwendung der in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu ermöglichen, sollte dieser Beschluss am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der von den Parteien als dritte Tranche für das Jahr 2025 zu zahlende Beitrag zum Europäischen Entwicklungsfonds (EFF) wird für die Kommission auf 200 000 000 EUR festgesetzt.

Artikel 2

Die Vertragsparteien des EFF zahlen die dritte Tranche ihrer einzelnen EFF-Beträge für 2025 an die Kommission gemäß dem Anhang.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 21. Oktober 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. BJERRE


(1)   ABl. L 210 vom 6.8.2013, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_eums/2013/806/oj.

(2)   ABl. L 307 vom 3.12.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1877/oj.

(3)  Beschluss (EU) 2024/2906 des Rates vom 14. November 2024 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Parteien des Europäischen Entwicklungsfonds zur Finanzierung dieses Fonds unter Angabe der Obergrenze für 2026, des Jahresbeitrags für 2025, der Höhe der ersten Tranche 2025 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2027 und 2028 (ABl. L, 2024/2906, 19.11.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2906/oj).


ANHANG

Dritte Tranche der EEF-Beiträge 2025 (in EUR) an die Kommission (*1)

MITGLIEDSTAATEN UND VEREINIGTES KÖNIGREICH

Schlüssel 11. EEF %

Dritte Tranche 2025 (in EUR)

BELGIEN

3,24927

6 498 540

BULGARIEN

0,21853

437 060

TSCHECHIEN

0,79745

1 594 900

DÄNEMARK

1,98045

3 960 900

DEUTSCHLAND

20,57980

41 159 600

ESTLAND

0,08635

172 700

IRLAND

0,94006

1 880 120

GRIECHENLAND

1,50735

3 014 700

SPANIEN

7,93248

15 864 960

FRANKREICH

17,81269

35 625 380

KROATIEN

0,22518

450 360

ITALIEN

12,53009

25 060 180

ZYPERN

0,11162

223 240

LETTLAND

0,11612

232 240

LITAUEN

0,18077

361 540

LUXEMBURG

0,25509

510 180

UNGARN

0,61456

1 229 120

ΜΑLTA

0,03801

76 020

NIEDERLANDE

4,77678

9 553 560

ÖSTERREICH

2,39757

4 795 140

POLEN

2,00734

4 014 680

PORTUGAL

1,19679

2 393 580

RUMÄNIEN

0,71815

1 436 300

SLOWENIEN

0,22452

449 040

SLOWAKEI

0,37616

752 320

FINNLAND

1,50909

3 018 180

SCHWEDEN

2,93911

5 878 220

VEREINIGTES KÖNIGREICH

14,67862

29 357 240

EU-27 UND VEREINIGTES KÖNIGREICH INSGESAMT

100

200 000 000


(*1)  Die EIB hat ihren gesamten Anteil am 11. EEF bereits mit der ersten Tranche für 2025 abgerufen.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/2142/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)