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15.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 297/11 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
vom 13. Oktober 2014
zur Streichung der Fundstelle der harmonisierten Norm EN 1384:2012 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates aus dem Amtsblatt der Europäischen Union
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2014) 7236)
(2014/714/EU)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 11,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) veröffentlicht worden ist, einer oder mehreren grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang II der Richtlinie 89/686/EWG des Rates (2), wird bei nach dieser Norm gebauter Ausrüstung davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügt. |
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(2) |
Die Kommission hat gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/686/EWG einen förmlichen Einspruch gegen die Norm EN 1384:1996 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ eingelegt, die gemäß der Richtlinie 89/686/EWG harmonisiert worden ist. Die Fundstelle der Norm ist zuerst im ABl. C 180 vom 14.6.1997, die Änderung A1 im ABl. C 190 vom 10.8.2002 veröffentlicht worden. Mittlerweile wurde eine Neufassung der Norm, EN 1384:2012, vom CEN veröffentlicht und im ABl. C 395 vom 20.12.2012 aufgeführt; am 30. April 2013 ist die Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm EN 1384:1996 ausgelaufen. |
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(3) |
Die neue Fassung ist jetzt harmonisiert und begründet die Konformitätsvermutung; freilich wurde die Norm nicht wesentlich geändert. Da die Mängel der Norm mit der neuen Fassung nicht behoben wurden, hat die Kommission den förmlichen Einspruch gegen die Norm EN 1384:2012 aktualisiert. |
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(4) |
Der förmliche Einspruch ist darauf gestützt, dass die Norm die grundlegenden Gesundheit- und Sicherheitsanforderungen, die in Artikel 3 der Richtlinie 89/686/EWG genannt und in ihrem Anhang II festgelegt sind, nicht ausreichend abdeckt und ein niedrigeres Sicherheitsniveau vorsieht als andere Normen für die Sicherheit von Helmen (z. B. die Snell-Norm oder PAS 015 für Reithelme), insbesondere, was die Stoßdämpfung, die Durchdringung der Schale und die Stabilität des Helms betrifft. Nach Prüfung der Norm EN 1384:2012 und Anhörung von Sachverständigen ist die Kommission der Ansicht, dass insbesondere folgende Bereiche verbessert werden müssen:
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(5) |
Wenn die oben genannten, zu verbessernden Sicherheitsgesichtspunkte berücksichtigt werden, ist die Norm EN 1384:2012 nicht geeignet, eine Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 89/686/EWG zu begründen. Folglich sollte die Fundstelle der Norm EN 1384:2012 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. |
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(6) |
Die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 gilt seit dem 1. Januar 2013. Gemäß Artikel 26 jener Verordnung wird Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 89/686/EWG gestrichen und Verweise auf die gestrichene Bestimmung gelten als Verweise auf Artikel 11 der Verordnung. |
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(7) |
Die europäischen Normungsgremien, die europäischen Organisationen von Interessenträgern, die von der Union Finanzmittel erhalten, und die Arbeitsgruppe für persönliche Schutzausrüstung wurden konsultiert. |
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(8) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Fundstelle der Norm EN 1384:2012 „Schutzhelme für reiterliche Aktivitäten“ wird aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 13. Oktober 2014
Für die Kommission
Ferdinando NELLI FEROCI
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.
(2) Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 399 vom 30.12.1989, S. 18).