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Amtsblatt |
DE Reihe L |
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2025/1209 |
17.6.2025 |
BESCHLUSS (EU) 2025/1209 DES RATES
vom 12. Juni 2025
über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Republik Côte d’Ivoire über ein Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 3 und Absatz 4,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen mit der Republik Côte d’Ivoire sollten aufgenommen werden —
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über ein Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen mit der Republik Côte d’Ivoire aufzunehmen.
Die Kommission wird als Verhandlungsführer der Union benannt.
Artikel 2
Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Artikel 3
Die Verhandlungen werden im Benehmen mit der Gruppe „Afrika, Karibischer Raum und Pazifischer Ozean (AKP)“ geführt. Der Ausschuss für Handelspolitik wird einbezogen.
Artikel 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2025.
Im Namen des Rates
Der Präsident
A. BODNAR
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1209/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)