02009D0011 — DE — 27.01.2020 — 004.001
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2008 über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Spanien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8477) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (ABl. L 006 vom 10.1.2009, S. 79) |
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Amtsblatt |
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DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION 2012/384/EU vom 12. Juli 2012 |
L 186 |
32 |
14.7.2012 |
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L 20 |
11 |
25.1.2018 |
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L 256 |
84 |
12.10.2018 |
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L 21 |
16 |
27.1.2020 |
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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 19. Dezember 2008
über die Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Spanien
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 8477)
(Nur der spanische Text ist verbindlich)
(2009/11/EG)
Artikel 1
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß Anhang IV Teil B Abschnitt IV Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ) in Spanien zugelassen:
das Gerät „Fat-O-Meat'er (FOM)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „Fully automatic ultrasonic carcase grading (AutoFom)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs aufgeführt sind;
▼M4 —————
das Gerät „Automatic Vision System (VCS2000)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 4 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „Fat-O-Meat'er (FOM II)“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 5 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „AutoFOM III“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 6 des Anhangs aufgeführt sind;
das manuelle Verfahren (ZP) unter Verwendung einer Schiebelehre und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 7 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „CSB Image-Meater“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 8 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „gmSCAN“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 9 des Anhangs aufgeführt sind;
das Gerät „OptiScan TP“ und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 10 des Anhangs aufgeführt sind.
Das in Absatz 1 Buchstabe g genannte manuelle Einstufungsverfahren (ZP) ist nur für Schlachthöfe zugelassen,
in denen die Zahl an Schlachtungen im Jahresdurchschnitt 700 Schweine pro Woche nicht überschreitet und
die eine Schlachtlinie mit einer Kapazität zur Verarbeitung von höchstens 50 Schweinen pro Stunde haben.
Artikel 2
Abweichend von Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 dürfen die Schweineschlachtkörper vor dem Wiegen und Klassifizieren auch ohne Vorderfüße aufgemacht werden. Damit die Preisnotierung für geschlachtete Schweine auf einer vergleichbaren Grundlage festgesetzt werden kann, wird in diesem Fall das festgestellte Warmgewicht um 0,840 kg erhöht.
Artikel 3
Eine Änderung der Geräte oder Schätzverfahren ist nicht zulässig.
Artikel 4
Die Entscheidung 88/479/EWG wird aufgehoben.
Artikel 5
Diese Entscheidung ist an das Königreich Spanien gerichtet.
ANHANG
VERFAHREN DER EINSTUFUNG VON SCHWEINESCHLACHTKÖRPERN IN SPANIEN
Teil 1
FAT-O-MEATER (FOM)
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Fat-O-Meater (FOM)“.
2. Das Gerät ist mit einer Sonde von 6 mm Durchmesser mit einer Fotodiode (Typ Siemens SFH 950) und einem Fotodetektor (Typ Siemens SFH 960) ausgestattet und hat einen Messbereich von 3 bis 103 mm. Die Messwerte werden von einem Rechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand der folgenden Formel berechnet:
= 66,91 – 0,895 X1 + 0,144 X2
Dabei sind:
|
|
= |
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers (in Prozent), |
|
X1 |
= |
die Fettdicke (in Millimeter) zwischen der dritt- und der viertletzten Rippe, 60 mm seitlich der Mittellinie des Schlachtkörpers gemessen, |
|
X2 |
= |
die Muskeldicke (in Millimeter), gleichzeitig und an derselben Stelle wie X1 gemessen. |
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
Teil 2
FULLY AUTOMATIC ULTRASONIC CARCASSE GRADING (AUTOFOM)
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Fully automatic ultrasonic carcass grading (Autofom)“.
2. Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Krautkrämer, SFK 2 NP) und einem Messbereich von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet.
Die Ultraschalldaten betreffen Messungen von Rückenspeckdicken und Muskeldicken.
Die Messwerte werden von einem Rechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird auf der Grundlage von 34 Messstellen anhand folgender Formel berechnet:
= 70,59614 – 0,0904 · V22 – 0,23033 · V23 – 0,15558 · V44 + 0,086638 · V46 – 0,09965 · V48 – 0,10002 · V49 – 0,11624 · V51 – 0,05561 · V52 – 0,04854 · V53 – 0,0432 · V54 – 0,00282 · V55 + 0,051829 · V57 + 0,036795 · V58 – 0,00519 · V59 – 0,0269 · V60 – 0,06432 · V61 – 0,05323 · V62 – 0,05229 · V64 – 0,0523 · V65 + 0,005645 · V72 – 0,06505 · V73 – 0,04587 · V74 + 0,015041 · V77 + 0,030928 · V78 – 0,08024 · V79 – 0,07275 · V80 – 0,07497 · V85 – 0,06818 · V86 – 0,06875 · V87 – 0,04742 · V90 – 0,00698 · V91 + 0,046485 · V92 – 0,10403 · V93 + 0,160475 · V123
Dabei sind:
|
|
= |
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers, |
V22, V23, … V123 die von Autofom gemessenen Variablen.
4. Die Beschreibung der Messstellen und des statistischen Verfahrens ist im spanischen Protokoll, Teil II, enthalten, das der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2967/85 übermittelt wurde.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
▼M4 —————
Teil 4
AUTOMATIC VISION SYSTEM (VCS2000)
1. Die Einstufung von Schweineschlachtkörpern erfolgt mit dem Gerät „Automatic Vision System (VCS2000)“.
2. Das Gerät „VCS 2000“ ist ein Bildverarbeitungsgerät zur automatischen Bestimmung des Handelswertes von Schweineschlachtkörperhälften. Das System wird online im Rahmen des Schlachtproduktionssystems eingesetzt, wobei die Schlachtkörperhälften automatisch durch ein Kamerasystem gefilmt werden. Die Bilddaten werden dann mithilfe einer besonderen Bildverarbeitungssoftware in einem Rechner verarbeitet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird auf Basis von 70 Messstellen anhand folgender Formel berechnet:
= 37,49855 + 0,017715 · X2 – 0,00075 · X40 – 0,02522 · X50 – 0,04549 · X52 – 0,0000335 · X59 – 0,000093 · X62 – 0,0000814 · X63 – 0,0000715 · X64 – 0,0000494 · X66 – 0,0000482 · X67 – 0,00047 · X69 + 0,000304 · X70 + 0,00867 · X77 – 0,03007 · X79 – 0,04575 · X81 – 0,01742 · X82 – 0,01768 · X83 – 0,03114 · X84 – 0,02549 · X85 – 0,0265 · X92 – 0,03299 · X95 – 0,02472 · X99 – 0,0399 · X102 + 0,020178 · X103 – 0,04614 · X106 + 0,012659 · X107 + 0,012256 · X110 + 0,015358 · X113 – 0,23294 · X116 + 0,010157 · X117 – 0,07282 · X120 + 0,126624 · X142 + 6,052785 · X2/6 – 13,2893 · X14/10 + 7,287408 · X77/51 – 4,09296 · X79/51 – 11,4326 · X81/51 – 1,28847 · X82/51 – 0,57019 · X83/51 – 5,21869 · X84/51 – 2,92106 · X85/51 + 8,274608 · X88/51 + 9,886478 · X91/51 – 0,00442 · X47/79 – 0,04848 · X50/79 + 0,227913 · X54/79 + 2,845209 · X77/79 + 0,018409 · X86/79 – 0,00838 · X89/79 + 0,007447 · X94/79 + 136,5994 · X27/20 + 182,973 · X29/20 – 6,82665 · X59/20 – 261 768 · X61/20 – 7,85416 · X62/20 – 3,8587 · X63/20 – 16,6166 · X64/20 – 59,2087 · X65/20 – 3,21138 · X66/20 – 6,96096 · X67/20 + 20,91982 · X68/20 – 109,736 · X69/20 + 243,641 · X70/20 + 29,84246 · X73/20 + 15,50442 · X74/20 – 0,30367 · X36/59 – 2,07787 · X40/59 – 0,38605 · X42/59 – 1,90547 · X69/59 + 3,554836 · X70/59
Dabei sind:
|
|
= |
der geschätzte Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers in Prozent, |
X2, X40, … X70/59 die mit dem VCS2000 gemessenen Variablen.
4. Die Beschreibung der Messstellen und des statistischen Verfahrens ist im spanischen Protokoll, Teil II, enthalten, das der Kommission gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2967/85 übermittelt wurde.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 Kilogramm.
Teil 5
FAT-O-MEAT’ER (FOM II)
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn die Einstufung von Schweineschlachtkörpern anhand des Geräts „Fat-O-Meat’er (FOM II)“ erfolgt.
2. Bei diesem Gerät handelt es sich um eine neue Version des FAT-O-Meat’er-Messsystems. Das Gerät FOM II besteht aus einer optischen Sonde mit einer Klinge, einem Tiefenmessgerät mit einer Messtiefe von 0 bis 125 mm und dem Datenerfassungs- und -analysesystem Carometec Touch Panel i15 Computer (Ingress Protection IP69K). Die Messwerte werden vom Gerät FOM II in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ = 69,592 – (0,741 × X1) + (0,066 × X2)
Hierbei sind:
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers,
die Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in Millimetern, zwischen der dritt- und der viertletzten Rippe, 6 cm seitlich der Mittellinie senkrecht zur Wirbelsäule gemessen,
die Dicke des Rückenmuskels in mm, gleichzeitig, an derselben Stelle und auf dieselbe Weise wie X1 gemessen.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
Teil 6
AutoFOM III
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn die Einstufung von Schweineschlachtkörpern anhand des Geräts „AutoFOM III“ erfolgt.
2. Das Gerät ist mit 16 Ultraschallwandlern mit 2 MHz (Carometec A/S) und einem Messbereich von 25 mm zwischen den einzelnen Wandlern ausgestattet. Die Ultraschalldaten umfassen Messungen der Rückenspeckdicke und der Muskeldicke sowie die dazugehörigen Parameter. Die Messwerte werden von einem Rechner in Schätzwerte für den prozentualen Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ= 75,39088 – (1,39968 × R2P1) – (0,45787 × R2P4) – (0,47094 × R2P10) + (0,20349 × R4P6)
Hierbei sind:
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers,
die mittlere Dicke der Haut,
das Speckmaß P2 an der gewählten Position in mm;
das Minimum-Speckmaß im Querschnitt in mm;
die Messungen des Fettanteils 1 an der ausgewählten Stelle der Mindestspeckdicke.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
Teil 7
Manuelles Verfahren (ZP)
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn die Einstufung von Schweineschlachtkörpern nach dem „manuellen Verfahren (ZP)“ durch Messung mit einer Schieblehre erfolgt.
2. Bei diesem Verfahren wird eine Lehre verwendet, wobei die Einstufung anhand einer Prädiktionsgleichung erfolgt. Das Verfahren basiert auf der manuellen Messung der Speck- und der Muskeldicke auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ = 66,324 – (0,526 × F) + (0,034 × M)
Hierbei sind:
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers,
die Mindestdicke des sichtbaren Specks (einschließlich Schwarte) (in Millimetern) auf der Mittellinie des Schlachtkörpers, der den Muskel gluteus medius bedeckt,
die sichtbare Dicke des Lendenmuskels (in Millimetern) auf der Mittellinie des Schlachtkörpers, gemessen als kürzeste Verbindung zwischen dem vorderen (kranialen) Ende des Muskels gluteus medius und der oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
Teil 8
CSB-IMAGE-MEATER
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn Schweineschlachtkörper anhand des als „CSB Image-Meater“ bezeichneten Geräts eingestuft werden.
2. Das Gerät besteht insbesondere aus einer Videokamera, einem PC mit Bildanalysekarte, einem Monitor, einem Drucker, einem Befehlsmechanismus, einem Auswertungsmechanismus und Schnittstellen. Alle vier Variablen des CBS-Image-Meater werden an der Spaltlinie im Schinken (rund um den Muskel gluteus medius) gemessen; die Messwerte werden über einen Zentralrechner in Schätzwerte für den Muskelfleischanteil umgerechnet.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ = 68,39920953 – (0,39050694 × F) – (0,32611391 × V4F) + (0,07864716 × M) – (0,00762296 × V4M)
Dabei sind:
|
Ŷ |
= |
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers, |
|
F |
= |
die Speckdicke der dünnsten Schicht über dem Muskel gluteus medius (in Millimetern), |
|
V4F |
= |
die durchschnittliche Speckdicke der vollständigen Speckschicht über den vier Lendenwirbeln (VaF, VbF, VcF, VdF) (in Millimetern), |
|
M |
= |
die Fleischdicke vom cranialen Ende des Musculus gluteus medius und dem Wirbelkanal (in Millimetern), |
|
V4M |
= |
die durchschnittliche Fleischdicke über den vier Lendenwirbeln (VaM, VbM, VcM, VdM) (in Millimetern). |
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
Teil 9
gmSCAN
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn die Einstufung von Schweineschlachtkörpern anhand des Geräts „gmSCAN“ erfolgt.
2. Beim gmSCAN werden die dielektrischen Eigenschaften der Schlachtkörper kontaktfrei durch magnetische Induktion bestimmt. Das Messsystem besteht aus einer Reihe von Sendespulen, mit denen ein veränderliches schwaches Magnetfeld erzeugt wird. Die Empfängerspulen wandeln das Signal aus der durch den Schlachtkörper verursachten Störung des Magnetfelds in ein komplexes elektrisches Signal um, das den dielektrischen Parametern des Muskel- und Fettgewebes des Schlachtkörpers entspricht.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ = 55,14067 + 1 598,66166 × (Q1/CW) – 579,58575 × (Q2/CW) + 970,83879 × (Q3/CW) – 0,18993 × CW
Hierbei sind:
|
Ŷ |
= |
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers, |
|
Q1, Q2 und Q3 |
= |
Betrag der magnetischen Induktion (Volt) aus Schinken, Mitte und Schulterbereich; |
|
CW |
= |
Warmgewicht des Schlachtkörpers in Kilogramm. |
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
Teil 10
OptiScan TP
1. Die Vorschriften dieses Teils finden Anwendung, wenn die Einstufung von Schweineschlachtkörpern anhand des Geräts „OptiScan TP“ erfolgt.
2. Das Gerät „Optiscan-TP“ ist mit einem digitalen Bildgeber ausgestattet, der ein Lichtbild der zwei Messpunkte am Schlachtkörper erstellt. Die Bilder bilden die Grundlage für die Berechnung der Speck- und Muskeldicke. Die Messergebnisse werden vom Gerät „Optiscan-TP“ selbst in den geschätzten Muskelfleischanteil umgerechnet. Die Fotos werden gespeichert und können später kontrolliert werden. Das integrierte Bluetooth®-Interface erleichtert die Datenübertragung.
3. Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird nach folgender Formel berechnet:
Ŷ =67,496 – (0,522 × F) + (0,032 × M)
Hierbei sind:
der geschätzte prozentuale Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers,
t die Mindestdicke des sichtbaren Specks (einschließlich Schwarte) (in Millimetern) auf der Mittellinie des Schlachtkörpers, der den Muskel gluteus medius bedeckt,
die sichtbare Dicke des Lendenmuskels (in Millimetern) auf der Mittellinie des Schlachtkörpers, gemessen als kürzeste Verbindung zwischen dem vorderen (kranialen) Ende des Muskels gluteus medius und der oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals.
Diese Formel gilt für Schlachtkörper von 60 bis 120 kg (Warmgewicht).
( 1 ) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).