DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, ERKLAERUNG DES KOENIGREICHS SPANIEN BETREFFEND EURATOM
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0495
++++ Erklärung des Königreichs Spanien betreffend Euratom Das Königreich Spanien ist dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen nicht beigetreten ; es verpflichtet sich , in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat tatkräftig und so schnell wie möglich nach der geeignetsten Lösung zu suchen , um unter Berücksichtigung der internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft den sich aus dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft ergebenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommen zu können ; dies gilt insbesondere für die Versorgung mit Kernmaterial und dessen Transport innerhalb der Gemeinschaft .