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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2025/1452

16.7.2025

BESCHLUSS (GASP) 2025/1452 DES RATES

vom 15. Juli 2025

zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2098

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 in Verbindung mit Artikel 31 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat ist am 26. Juli 2024 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für die Region der Großen Seen zu ernennen.

(2)

Am 26. Juli 2024 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2024/2098 (1) zur Ernennung von Herrn Johan BORGSTAM zum Sonderbeauftragten für die Region der Großen Seen erlassen. Das Mandat des Sonderbeauftragten wird am 31. August 2025 auslaufen.

(3)

Das Mandat des Sonderbeauftragten sollte um einen weiteren Zeitraum von 24 Monaten verlängert werden, und der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte dementsprechend angepasst werden.

(4)

Der Sonderbeauftragte wird sein Mandat in einer Situation ausüben, die sich möglicherweise verschlechtern wird und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss (GASP) 2024/2098 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union

(1)   Herr Johan BORGSTAM wird vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2025 zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden ‚Sonderbeauftragter‘) für die Region der Großen Seen ernannt.

(2)   Das Mandat von Herrn Johan BORGSTAM als Sonderbeauftragter für die Region der Großen Seen wird bis zum 31. August 2027 verlängert.

(3)   Der Rat kann auf der Grundlage einer Bewertung des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees (im Folgenden ‚PSK‘) und auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden ‚Hoher Vertreter‘) beschließen, das Mandat des Sonderbeauftragten zu verlängern oder es früher zu beenden.“

2.

In Artikel 5 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2027 beläuft sich auf 3 385 100,49 EUR.“

3.

Artikel 13 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Der Sonderbeauftragte unterbreitet dem Rat, dem Hohen Vertreter und der Kommission regelmäßig Zwischenberichte und bis zum 31. Mai 2027 einen abschließenden umfassenden Bericht über die Ausführung des Mandats.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Juli 2025.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

K. KALLAS


(1)  Beschluss (GASP) 2024/2098 des Rates vom 26. Juli 2024 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Region der Großen Seen (ABl. L, 2024/2098, 29.7.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2098/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/1452/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)