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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/5868 |
27.9.2024 |
BESCHLUß DES RATES
vom 23. September 2024
zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
(C/2024/5868)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (1), insbesondere auf Artikel 79,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
In Artikel 79 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ist vorgesehen, dass der Rat jeweils einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Verwaltungsrat“) zu ernennen hat. |
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(2) |
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind auf der Grundlage ihrer einschlägigen Erfahrung und Kenntnisse im Bereich der Sicherheit oder der Regulierung chemischer Stoffe zu ernennen, wobei auch zu gewährleisten ist, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats über einschlägigen Sachverstand in allgemeinen, finanziellen und rechtlichen Fragen verfügen. |
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(3) |
Die Amtszeit eines Mitglieds des Verwaltungsrats beträgt vier Jahre und kann einmal verlängert werden. |
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(4) |
Mit Beschluss vom 30. September 2020 (2) hat der Rat ein Mitglied des Verwaltungsrats ernannt. |
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(5) |
Dieses von Kroatien benannte Mitglied des Verwaltungsrats wurde für den Zeitraum bis zum 1. Oktober 2024 ernannt. |
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(6) |
Die kroatische Regierung hat den Rat von ihrer Absicht unterrichtet, den derzeitigen kroatischen Vertreter im Verwaltungsrat zu benennen, und hat eine Benennung für eine zweite Amtszeit bis zum 30. September 2028 vorgelegt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Dubravka Marija KREKOVIĆ, kroatische Staatsangehörige, wird für eine zweite Amtszeit vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2028 zum Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. September 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
FELDMAN Z.
(1) ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.
(2) Beschluss des Rates vom 30. September 2020 zur Ernennung eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Europäischen Chemikalienagentur (ABl. C 330 vom 6.10.2020, S. 2).
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/5868/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)