|
15.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 424/57 |
BESCHLUSS (EU) 2020/2077 DES RATES
vom 8. Dezember 2020
zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a;
gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (1), insbesondere auf Artikel 44;
in Erwägung nachstehender Gründe:
|
— |
Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 27. November 2019 endgültig festgestellt (2). |
|
— |
Die Kommission hat am 9. Oktober 2020 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegt. |
|
— |
Damit dieser Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans rechtzeitig vor Ende des Haushaltsjahres 2020 vom Europäischen Parlament angenommen werden kann, muss der Rat unverzüglich seinen Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 festlegen. Daher ist es gerechtfertigt, im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates die in Artikel 4 des Protokolls (Nr. 1) festgelegte Achtwochenfrist für die Unterrichtung der nationalen Parlamente zu verkürzen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Einziger Artikel
Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 10 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 8. Dezember 2020 festgelegt.
Der vollständige Text kann über die Website des Rates unter http://www.consilium.europa.eu/ eingesehen oder heruntergeladen werden.
Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH