31982D0930

82/930/EWG: Entscheidung der Kommission vom 20. Dezember 1982, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,Alpha - Concrete Moisture Content Measurement System" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

Amtsblatt Nr. L 383 vom 31/12/1982 S. 0004 - 0004


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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 20. Dezember 1982,

mit der festgestellt wird, daß das Gerät »Alpha - Concrete Moisture Content Measurement System" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann

(82/930/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 608/82 (2),

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 4. Mai 1982 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »Alpha - Concrete Moisture Content Measurement System", bestellt am 20. Februar 1981 und bestimmt zur Untersuchung über den Einfluß wechselnder Mikroklimate an Bauwerksoberflächen und dadurch bedingten Feuchtigkeitstransport in anorganischen, porösen, insbesondere inhomogenen Baustoffen im Hinblick auf Korrosion, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden.

Am 22. Oktober 1982 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten.

Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Meß- und Eichgerät handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie der Empfindlichkeit und der Genauigkeit sowie seines Verwendungszecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen.

Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das Gerät »Alpha - Concrete Moisture Content Measurement System", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 4. Mai 1982 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 20. Dezember 1982

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 74 vom 18. 3. 1982, S. 4.

(3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.