79/1002/Euratom: Entscheidung des Rates vom 22. November 1979 zur Billigung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags des Gemeinsamen Unternehmens Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK)
Amtsblatt Nr. L 308 vom 04/12/1979 S. 0021 - 0022
Griechische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 2 S. 0027
Spanische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0181
Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 12 Band 3 S. 0181
ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 22. November 1979 zur Billigung einer Änderung des Gesellschaftsvertrags des Gemeinsamen Unternehmens Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) (79/1002/Euratom) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gesützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 50, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: Der Rat hat mit der Entscheidung 75/328/Euratom (1) die Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) als gemeinsames Unternehmen errichtet. Mit dem Beschluß 75/725/Euratom (2) hat der Rat eine Änderung des Gesellschaftsvertrags des gemeinsamen Unternehmens gebilligt, durch die das Stammkapital erhöht worden ist. Die Gesellschafterversammlung des gemeinsamen Unternehmens hat im Mai 1979 beschlossen, eine weitere Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft vorzunehmen. Durch diese Änderungen werden die für das gemeinsame Unternehmen maßgebenden Bestimmungen nicht berührt ; sie entspricht der Entwicklung des Vorhabens. Die Änderung sollte daher genehmigt werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die dieser Entscheidung beigefügte Änderung des Gesellschaftsvertrags des gemeinsamen Unternehmens Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) wird gebilligt. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten und an die Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) gerichtet. Geschehen zu Brüssel am 22. November 1979. Im Namen des Rates Der Präsident G. FITZGERALD (1)ABl. Nr. L 152 vom 12.6.1975, S. 8. (2)ABl. Nr. L 311 vom 1.12.1975, S. 38. ANHANG Änderung des Gesellschaftsvertrags des gemeinsamen Unternehmens Schnell-Brüter-Kernkraftwerksgesellschaft mbH (SBK) 1. In Artikel 4 wird "DM 127 000 000 (in Worten : Deutsche Mark hundertsiebenundzwanzig Millionen)" ersetzt durch "DM 220 000 000 (in Worten : Deutsche Mark zweihundertzwanzig Millionen)". 2. Artikel 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung: "An dem Stammkapital sind folgende Gesellschaften beteiligt: >PIC FILE= "T0014659">