27.4.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 115/21


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES

vom 29. März 2012

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal

(2012/224/EU)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 3 Absatz 9 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU des Rates (2) hat die Kommission zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds und in Abstimmung mit der Europäischen Zentralbank zum dritten Mal die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen nach dem Wirtschafts- und Haushaltskonsolidierungsprogramm (im Folgenden „Programm“) und ihre Wirksamkeit sowie ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen überprüft.

(2)

Diese Überprüfung ergab, dass Portugal die Auflagen für das vierte Quartal 2011 zufriedenstellend eingehalten hat. 2011 sank das gesamtstaatliche Defizit unter die angestrebten 5,9 % des BIP und wird jetzt mit etwa 4 % des BIP veranschlagt, auch wenn dies ausnahmsweise durch eine Übertragung in Höhe von ungefähr 6 Mrd. EUR (etwa 3 ½ % des BIP) der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung erreicht wurde. Der Haushalt 2012 steht in Einklang mit der Erreichung des Defizitziels von 4 ½ % des BIP entsprechend den Programmvorgaben. Die politischen Bemühungen zur Stabilisierung des Finanzsystems werden fortgesetzt. Die portugiesischen Banken arbeiten daran, die im Programm vorgeschriebenen höheren Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, wobei sie der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verlangten neuen Finanzierungsreserve für Risikopositionen der öffentlichen Hand, dem Sonderprogramm für Prüfungen vor Ort (special on-site inspection programme) und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung Rechnung tragen. Auch bei den Arbeits- und Produktmarktreformen sind Fortschritte zu verzeichnen: mit den Sozialpartnern wurde eine Einigung über eine umfassende und ehrgeizige Arbeitsmarkt-reform erreicht, und dem Parlament wurde eine substanzielle Überarbeitung des Rechts-rahmens des Wettbewerbsrechts vorgelegt, mit der die Voraussetzungen für eine wirksame Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften geschaffen werden. Das Privatisierungs-programm wird nach dem neuen Rahmengesetz umgesetzt. Das Energieunternehmen EDP und der Energienetzbetreiber REN wurden verkauft. Eine Strategie zur Umstrukturierung staatseigener Unternehmen wurde festgelegt. Der rechtliche Rahmen für das öffentliche Auftragswesen wird verbessert und die Modernisierung des rechtlichen Rahmens für den Wohnungsmarkt wurde auf den Weg gebracht. Die Justizreform macht gute Fortschritte.

(3)

In Anbetracht dieser Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 3 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU wird wie folgt geändert:

1.

Absatz 6 erhält folgende Fassung:

„(6)   Portugal trifft in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2012 folgende Maßnahmen:

a)

Die in den Buchstaben b und c genannten Maßnahmen, die sich auf mindestens 9,8 Mrd. EUR belaufen, werden in den Haushaltsplan 2012 eingestellt. Zur Schließung etwaiger Lücken, die sich aus den Haushaltsentwicklungen 2012 ergeben könnten, werden weitere, insbesondere ausgabenseitige Maßnahmen getroffen. Die Regierung wird im März einen Nachtragshaushalt verabschie-den, in den verschiedene Elemente einbezogen werden, z. B. die Auswirkungen der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialver-sicherung, die finanzielle Vereinbarung mit der Autonomen Region Madeira, die Auswirkungen der verschlechterten Wirtschaftsaussichten auf den Haus-halt, niedrigere Zinszahlungen und die Strategie für die Begleichung von Zahlungsrückständen. Durch den Nachtragshaushalt verändert sich das für 2012 für das gesamtstaatliche Defizit gesetzte Ziel (d. h. 4 ½ % des BIP) nicht.

b)

Portugal strebt 2012 Ausgabenkürzungen in Höhe von mindestens 6,8 Mrd. EUR an, unter anderem durch eine Senkung der Löhne und der Beschäftigung im öffentlichen Sektor, Rentenkürzungen, eine umfassende Reorganisation der Zentralverwaltung, durch die Redundanzen und anderen Ineffizienzen ver-mieden werden, die Verringerung der Transferzahlungen an staatseigene Unternehmen, eine Reorganisation und Reduzierung der Zahl der Kommunen und Gemeinden, Kürzungen im Bildungs- und Gesundheitswesen, Kürzungen bei den Transferzahlungen an Regional- und Kommunalverwaltungen und Kürzungen bei den Investitionsausgaben sowie bei anderen im Programm genannten Ausgaben.

c)

Auf der Einnahmenseite führt Portugal Maßnahmen im Gesamtumfang von rund 3 Mrd. EUR durch, unter anderem durch eine Verbreiterung der MwSt.-Bemessungsgrundlage durch den Abbau von Ausnahmeregelungen und die Überarbeitung der Listen der Waren und Dienstleistungen, für die ermäßigte, mittlere und höhere MwSt.-Sätze gelten, eine Erhöhung der Verbrauchsteuern, eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage für die Körperschafts- und Einkommensteuer durch Abbau steuerlicher Abzugsmöglichkeiten und Sonderregelungen, die Gewährleistung der Konvergenz der für Renten und Arbeitseinkommen geltenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten sowie Änderungen bei der Vermögensbesteuerung durch erhebliche Einschränkung der Ausnahmeregelungen. Diese Maßnahmen werden durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Schattenwirtschaft ergänzt.

d)

Portugal trifft Maßnahmen zur Stärkung der öffentlichen Finanzverwaltung. Es setzt die im neuen Haushaltsrahmengesetz vorgesehenen Maßnahmen um, wozu auch die Aufstellung eines mittelfristigen Haushaltsrahmens zählt. Der Haushaltsrahmen auf kommunaler und regionaler Ebene wird beträchtlich gestärkt, indem insbesondere die wichtigsten Optionen für die Anpassung der jeweiligen Finanzierungsgesetze an die Vorgaben des Haushaltsrahmen-gesetzes vorgelegt werden. Portugal verbessert die Finanzberichterstattung, verstärkt die Überwachung der öffentlichen Finanzen und verschärft die Regeln und Verfahren für den Haushaltsvollzug. Die portugiesische Regierung arbeitet eine Strategie für die Validierung und Begleichung von Zahlungs-rückständen aus. Darin werden Kriterien für die Festlegung der Rangfolge der Gläubiger sowie Governance-Regelungen zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Begleichungsverfahrens in allen Sektoren festgelegt. Portugal stärkt den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Bewertung von Haushaltsrisiken im Vorfeld des Abschlusses von Vereinbarungen über ÖPP. Des Weiteren erlässt Portugal ein Gesetz über die Gründung und Funktions-weise staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene. Portugal geht keine neuen ÖPPs ein und gründet keine staatseigenen Unternehmen, solange die notwendigen Überprüfungen nicht abgeschlossen sind und die neue rechtliche Struktur nicht geschaffen wurde.

e)

Die Lokalverwaltung in Portugal umfasst derzeit 308 Kommunen und 4 259 Gemeinden. Portugal entwickelt einen Konsolidierungsplan, um diese Einheiten zu reorganisieren und ihre Anzahl erheblich zu reduzieren. Diese Änderungen werden spätestens zum Beginn der nächsten Runde der Kommunalwahlen wirksam.

f)

Portugal modernisiert die Steuerverwaltung durch Schaffung einer zentralen Stelle, Verringerung der Zahl der kommunalen Behörden und Behebung der nach wie vor bestehenden Engpässe innerhalb des Rechtsbehelfssystems im Steuerbereich.

g)

Portugal wendet die finanzielle Vereinbarung mit der Autonomen Region Madeira an.

h)

Portugal trifft Maßnahmen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit staatseigener Unternehmen auf zentraler, regionaler und kommunaler Ebene zu steigern. Portugal wendet eine Strategie zur Umstrukturierung staatseigener Unter-nehmen und zur Verringerung ihres Schuldenstandes sowie zur Gewährleistung besserer Bedingungen für die Marktfinanzierung an. Portugal wendet diese Strategie mit dem Ziel an, bis Ende 2012 operationelle Ausgewogenheit auf Sektorebene zu erreichen.

i)

Portugal setzt das Privatisierungsprogramm fort. Insbesondere werden 2012 die öffentlichen Anteile an GALP, TAP und ANA veräußert und die Privatisierung der Frachtsparte von Comboios de Portugal, Correios de Portugal sowie mehrerer kleinerer Unternehmen eingeleitet. Für Parpública wird eine Strategie ausgearbeitet, bei der die Möglichkeit einer Abwicklung des Unternehmens oder seiner Eingliederung in den Gesamtstaat in Erwägung gezogen wird.

j)

Portugal erlässt Rechtsvorschriften zur Reformierung der Arbeitslosen-versicherung, unter anderem zur Verkürzung der maximalen Leistungs-bezugsdauer, zur Festsetzung einer Leistungsobergrenze in Höhe des 2,5-fachen des Sozialhilfeindexes, zur Senkung der Arbeitslosenunterstützung während der Dauer der Arbeitslosigkeit, zur Verkürzung der Mindestbeitrags-zeiten und zur Ausweitung der Arbeitslosenversicherung auf bestimmte Kategorien von Selbständigen.

k)

Die portugiesische Regierung erarbeitet einen Vorschlag zur Anpassung der Abfindungsregelungen, um die Abfindungshöhe auf den Unionsdurchschnitt von 8-12 Arbeitstagen/Jahr zu reduzieren, und richtet einen Ausgleichsfonds für Abfindungszahlungen ein.

l)

Die Regelungen zur Überstundenvergütung werden gelockert und die Flexibilität von Arbeitszeitregelungen erhöht.

m)

Zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte fördert Portugal eine Lohnentwicklung, die den Zielen Beschäftigungsförderung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn dies durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist. Es werden Maßnahmen getroffen, um Unzulänglichkeiten in den derzeitigen Tarif-verhandlungssystemen zu beheben, einschließlich Rechtsetzungsmaßnahmen zur Neufestlegung der Kriterien und Modalitäten für die Ausweitung von Tarifverträgen und zur Erleichterung von Betriebsvereinbarungen. Von Vertragsverlängerungen wird so lange abgesehen.

n)

Nach Überprüfung der derzeitigen Praxis und Festlegung eines Aktionsplans werden die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgebaut.

o)

Es wird ein Aktionsplan zur qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufgestellt.

p)

Die Funktionsweise des Gerichtswesens wird verbessert, indem die im Fahrplan für die Justizreform vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden und eine Überprüfung der Bearbeitungsrückstände durchgeführt wird, um gezielte Maßnahmen zum Abbau des Verfahrensstaus und zur Förderung alternativer Streitbeilegung zu treffen.

q)

Portugal öffnet seine Wirtschaft weiter für den Wettbewerb. Die portugiesische Regierung trifft die notwendigen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass durch ihr Handeln keine Hemmnisse für den freien Kapitalverkehr entstehen, insbesondere dass weder der portugiesische Staat noch eine andere öffentliche Stelle in ihrer Eigenschaft als Anteilseigner Vereinbarungen schließen, die den freien Kapitalverkehr behindern oder die Unternehmensführung beeinflussen können. Die Erbringung fachlicher Dienstleistungen wird durch Verbesserung des Rahmens für die berufliche Qualifizierung und durch Aufhebung von Beschränkungen im Bereich der reglementierten Berufe liberalisiert. Im Bau- und Immobiliensektor lockert Portugal die Anforderungen für grenzüber-schreitend tätige Anbieter und überprüft die Hemmnisse für die Niederlassung von Dienstleistern.

r)

Der wettbewerbsrechtliche und der regulierungsrechtliche Rahmen werden verbessert. Portugal stärkt die Unabhängigkeit und die Ressourcen der wichtigsten nationalen Regulierungsbehörden, setzt das Wettbewerbsrecht mit dem Ziel um, Tempo und Wirksamkeit der Durchsetzung der Wettbewerbs-vorschriften zu erhöhen, und sorgt dafür, dass das Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht seine Tätigkeit aufnehmen kann.

s)

Im Energiesektor trifft Portugal Maßnahmen zur Erleichterung des Markt-eintritts und zur Förderung des Aufbaus des iberischen Gasmarktes sowie weitere Maßnahmen zur vollen Umsetzung des dritten Energiepakets der EU. Portugal trifft ferner Maßnahmen zur Überprüfung der Förder- und Ver-gütungsregelungen im Bereich der Stromerzeugung. Portugal trifft Maßnahmen zur Verringerung überzogener Renten und zum Abbau des tarifären Defizits bis 2020 und legt dabei den Schwerpunkt insbesondere auf den Ausgleichs-mechanismus für die Leistungsgarantie, die Sonderregelung (erneuerbare Energien — mit Ausnahme der Fälle, bei denen die Genehmigung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren erfolgte — und Kraft-Wärme-Kopplung), sowie die Standardregelung (‚CMEC‘ und ‚CAE‘).

t)

Für die anderen Netzindustrien, insbesondere Verkehr, Telekommunikation und Postdienste, erlässt Portugal zusätzliche Maßnahmen zur Förderung von Wettbewerb und Flexibilität.

u)

Portugal verabschiedet das überarbeitete Gesetz für das öffentliche Auftragswesen und trägt so zur Schaffung eines stärker wettbewerbsorientierten Unternehmensumfelds und einer Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Ausgaben bei.

v)

Portugal erlässt Rechtsvorschriften für den Mietwohnungsmarkt, um bei den Verpflichtungen von Mietern und Vermietern mehr Ausgewogenheit zu schaffen, die Anreize für Renovierungen zu erhöhen und den Markt flexibler und dynamischer zu gestalten.“

2.

Absatz 8 wird wie folgt geändert:

a)

Buchstaben b und c erhalten folgende Fassung:

„b)

die Einhaltung der Pläne, die die Banken zur Erreichung einer Kernkapital-quote (Eigenkapital der Klasse 1) von 10 % bis spätestens Ende 2012 vorgelegt haben, streng überwachen. Die Eigenkapitalanforderungen aufgrund der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde verlangten Bewertung von Staats-schulden zu Marktpreisen werden im Juni 2012 erfüllt; dabei wird den Eigen-kapitalauswirkungen des Sonderprogramms für Prüfungen vor Ort und der Übertragung der Pensionsfonds der Banken auf die öffentliche Sozialver-sicherung Rechnung getragen. Können die Banken die Eigenkapitalanforderun-gen nicht fristgerecht erfüllen, könnten sie vorübergehend öffentliche Kapital-spritzen benötigen, die für private Banken über die mit 12 Mrd. EUR aus-gestattete Solvenzstützungsfazilität zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen des Programms eingerichtet wurde;

c)

einen ausgewogenen und geordneten Abbau der Verschuldungsquote im Ban-kensektor gewährleisten, der für die dauerhafte Beseitigung von Finanzierungs-ungleichgewichten von zentraler Bedeutung ist. Die Finanzierungspläne der Banken zielen darauf ab, das Kredit-Einlagen-Verhältnis bis zum Ende des Programmzeitraums auf einen Richtwert von rund 120 % abzusenken und die Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem während der Programmlaufzeit möglicherweise zu verringern. Diese Finanzierungspläne werden vierteljährlich überprüft;“.

b)

Buchstaben e und f erhalten folgende Fassung:

„e)

für eine Verschlankung der staatseigenen Caixa Geral de Depósitos (CGD) sorgen, um die Eigenkapitalbasis für deren Bankkerngeschäft bedarfsgerecht zu erhöhen. Die Veräußerung ihres Versicherungsgeschäfts soll 2012 direkt an einen Endkäufer erfolgen und dazu beitragen, dass der zusätzliche Eigen-kapitalbedarf im Jahr 2012 gedeckt werden kann, während die CGD ihre Bemühungen zur Veräußerung ihrer nicht strategischen Vermögenswerte fortsetzt. Kann dieser Bedarf bis Ende Juni 2012 nicht aus gruppeninternen Quellen gedeckt werden, erhält die CGD staatliche Eigenkapitalunterstützung aus Liquiditätspuffern außerhalb der Solvenzstützungsfazilität;

f)

gewährleisten, dass die Erlöse aus der Teilübertragung der Pensionsfonds der Banken auf die staatliche Sozialversicherung in Einklang mit den Beihilfe-vorschriften der Union verwendet werden. Die portugiesische Regierung wird nach strengen Auswahlkriterien Bankenverbindlichkeiten von bis zu 3 Mrd. EUR auf den Gesamtstaat übertragen, wobei die vertraglichen Ver-pflichtungen der jeweiligen Schuldner bestehen bleiben;“.

c)

Buchstabe g erhält folgende Fassung:

„g)

eine effektivere Strategie zur Sanierung der notleidenden Aktiva von Zweck-gesellschaften entwickeln und anwenden, um innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens die Erträge für den Steuerzahler zu maximieren.“

d)

Buchstabe i erhält folgende Fassung:

„i)

sicherstellen, dass die Banken die verfügbaren Ergebnisse des Sonderpro-gramms für Prüfungen vor Ort in die Stresstests mit einer Kernkapitalquote von 6 % einbezogen haben.“

e)

Buchstabe j wird gestrichen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Portugiesische Republik gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 29. März 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

N. WAMMEN


(1)   ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1.

(2)   ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 88.