31983D0404

83/404/EWG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 1983 zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Jahr 1983 in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 233 vom 24/08/1983 S. 0031 - 0033


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 29. Juli 1983

zur Durchführung der Reform der Agrarstruktur im Jahr 1983 in der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG des Rates

(Nur der deutsche Text ist verbindlich)

(83/404/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 72/159/EWG des Rates vom 17. April 1972 über die Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/436/EWG (2), insbesondere auf Artikel 18 Absatz 3,

gestützt auf die Richtlinie des Rates 75/268/EWG vom 28. April 1975 über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten (3), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/786/EWG (4), insbesondere auf Artikel 13,

gestützt auf die Richtlinie des Rates 72/160/EWG vom 17. April 1972 zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit und der Verwendung der landwirtschaftlich genutzten Fläche für Zwecke der Strukturverbesserung (5), zuletzt geändert durch die Richtlinie 82/436/EWG, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 72/160/EWG folgende Rechts- und Verwaltungsvorschriften mitgeteilt:

- Grundsätze für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Landwirtschaft und für die Förderung der ländlichen Siedlung in der Fassung vom 21. April 1983;

- Grundsätze für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten vom 21. April 1983;

- Grundsätze für die Förderung durch Anpassungsbeihilfen für ältere landwirtschaftliche Arbeitnehmer vom 21. April 1983.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat weiterhin gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 72/160/EWG die Neufassung folgender Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer mitgeteilt bzw. ihre unveränderte Fortgeltung für das Jahr 1983 bestätigt:

SCHLESWIG-HOLSTEIN

- Richtlinien zur Förderung von Zusammenschlüssen für die rationelle Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen (Maschinenringe) vom 3. November 1982;

- Richtlinien für die Förderung des Einsatzes landwirtschaftlicher Betriebshelfer vom 17. April 1978 und 20. Februar 1981;

- Richtlinien für die Förderung baulicher Maßnahmen auf den Gebieten der Rindvieh- und Schweinehaltung vom 2. April 1981 in der Fassung vom 17. Dezember 1982;

- Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an Landwirte zur Existenzsicherung (Teil I) vom 20. Januar 1982 in der Fassung vom 23. Dezember 1982;

- Richtlinien für die Förderung von Dränvorhaben einzelner Landwirte vom 30. September 1982;

HAMBURG

- Richtlinien über die Gewährung von Investitionszuschüssen an Obst- und Gartenbaubetriebe von 1983.

NIEDERSACHSEN

- Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen an Maschinenringe in der Fassung vom 10. Oktober 1979;

- Richtlinien für die Förderung des Zusammenschlusses bäuerlicher Betriebe zum gemeinsamen Einsatz von Betriebshelfern vom 29. Mai 1982;

- Richtlinien zur Förderung der Dorferneuerung vom 1. Juni 1977;

- Richtlinien für besondere Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen - Stufeninvestitionsplan - in der Fassung vom 19. Februar 1977;

- Richtlinien vom 24. April 1974 zur Erleichterung der Aufgabe der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der Fassung vom 2. August 1976;

- Richtlinien zur Förderung der Umstrukturierung der Obsterzeugung an der Niederelbe vom 8. Januar 1982;

- Richtlinien zur Vergabe von Darlehen an Betriebe der Gärtnersiedlung Papenburg von 1982;

- Richtlinien über die Gewährung von Landesdarlehen in der Landwirtschaft von 1983.

HESSEN

- Richtlinien für die Gewährung von Landesbeihilfen an landtechnische Förderungsgemeinschaften vom 8. März 1975;

- Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlich-technischer Gemeinschaftsvorhaben von 1983;

- Richtlinien für die Förderung der Existenzgründung junger Landwirte (Ziffer 2.4) vom 4. August 1979 mit Änderung;

- Richtlinien für die Förderung der nebenberuflichen und sonstigen Landbewirtschaftung und Landschaftspflege vom 31. März 1980 in der Fassung vom 13. Februar 1981.

RHEINLAND-PFALZ

- Erlaß über die Förderung der Maschinen- und Betriebshilfsringe vom 22. Dezember 1982.

BADEN-WÜRTTEMBERG

- Richtlinien zur Förderung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes durch Maschinenringe vom 1. Januar 1977;

- Richtlinien für die Dorfhelferinnen- und Betriebshelferarbeit aus Landesmitteln vom 8. April 1980;

- Richtlinien für die ergänzende Förderung von Baumaßnahmen in entwicklungsfähigen Betrieben vom 19. April 1974 in der Fassung vom 29. Mai 1981;

- Richtlinien für die Förderung von Investitionen im Wirtschaftsbereich - Regionalprogramm und Agrarkredit - vom 28. Februar 1983;

- Richtlinien zur Förderung landwirtschaftlicher Maßnahmen zur Erhaltung der Kulturlandschaft (Zuschüsse an Schafhalter) vom 10. Mai 1982;

- Richtlinien vom 20. Oktober 1981 über die Gewährung von Zuschüssen u. a. für die Modernisierung von Weinbergen.

SAARLAND

- Erlaß über die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft vom 5. Juni 1973;

- Richtlinien zur Gewährung von Zinszuschüs- sen zur Förderung der Landwirtschaft vom 1. September 1972.

BAYERN

- Richtlinien vom 3. Januar 1983 über besondere Bedingungen für die finanzielle Förderung gemäß Artikel 6 Absatz 5 des Gesetzes zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft (Maschinenringe);

- Erlaß über die allgemeinen Zuwendungsbedingungen für die finanzielle Förderung zentraler Einrichtungen für Dorfhelferinnen und Betriebshelfer vom 28. Februar 1983;

- Richtlinien über die Förderung der Dorfernennung vom 29. März 1978 in der Fassung vom 3. Januar 1983;

- Richtlinien zur Durchführung des Agrarkreditprogramms für die bayerische Landwirtschaft vom 3. Januar 1983;

- Richtlinien zum bayerischen Alpen- und Mittelgebirgsprogramm vom 3. Januar 1983.

Die 1982 geltenden Fassungen der vorgenannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften sind Gegenstand der Entscheidungen der Kommission 82/764/EWG (1) und 82/874/EWG (2) gewesen.

Gemäß Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 9 Absatz 3 der Richtlinie 72/160/EWG muß die Kommission entscheiden, ob im Hinblick auf die Vereinbarkeit der mitgeteilten Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit den genannten Richtlinien und unter Berücksichtigung der Ziele dieser Richtlinien sowie des notwendigen Zusammenhanges zwischen den verschiedenen Maßnahmen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft auch für das Jahr 1983 erfuellt sind.

Die genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechen der Zielsetzung der Richtlinien 72/159/EWG, 72/160/EWG und 75/268/EWG.

Der Ausschuß des EAGFL ist zu den finanziellen Aspekten gehört worden.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Agrarstrukturausschusses -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die oben in den Erwägungsgründen genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Richtlinien 72/159/EWG und 72/160/EWG sowie der Richtlinie 75/268/EWG im Jahr 1983 in der Bundesrepublik Deutschland erfuellen die Bedingungen für eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den in Artikel 15 der Richtlinie 72/159/EWG, Artikel 13 der Richtlinie 75/268/EWG und Artikel 6 der Richtlinie 72/160/EWG genannten gemeinsamen Maßnahmen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Brüssel, den 29. Juli 1983

Für die Kommission

Poul DALSAGER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 1.

(2) ABl. Nr. L 193 vom 3. 7. 1982, S. 37.

(3) ABl. Nr. L 128 vom 19. 5. 1975, S. 1.

(4) ABl. Nr. L 327 vom 24. 11. 1982, S. 19.

(5) ABl. Nr. L 96 vom 23. 4. 1972, S. 9.

(1) ABl. Nr. L 322 vom 18. 11. 1982, S. 37.

(2) ABl. Nr. L 368 vom 28. 12. 1982, S. 46.