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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2024/656

20.2.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/656 DES RATES

vom 19. Februar 2024

für einen Beschluss des Rates über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen.

(2)

Die Union setzt die Strategie zielstrebig um und führt die in ihrem Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, indem sie insbesondere finanzielle Unterstützung für spezifische Projekte multilateraler Einrichtungen wie etwa der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) bereitstellt.

(3)

Im Rahmen der Durchführung der Strategie hat der Rat vier Gemeinsame Aktionen und vier Beschlüsse über die Unterstützung für die Tätigkeiten der IAEO angenommen, nämlich die Gemeinsamen Aktionen 2004/495/GASP (1), 2005/574/GASP (2), 2006/418/GASP (3), 2008/314/GASP (4) sowie die Beschlüsse 2010/585/GASP (5), 2013/517/GASP (6), (GASP) 2016/2383 (7), verlängert durch den Beschluss (GASP) 2020/755 (8), und (GASP) 2020/1656 (9), verlängert durch den Beschluss (GASP) 2022/1852 (10). Diese Unterstützung durch die Union sollte fortgesetzt werden.

(4)

In dem Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung von 2022 wird darauf verwiesen , dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihren Trägersystemen, die Erweiterung der Kernwaffenarsenale, die Entwicklung neuer Waffensysteme und die von einigen Ländern ausgesprochenen nuklearen Drohungen eine anhaltende Bedrohung darstellen; ferner wird darin das Ziel der Union zum Ausdruck gebracht, konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Ziele der Abrüstung, Nichtverbreitung und Rüstungskontrolle zu verstärken.

(5)

Mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses sollte die IAEO beauftragt werden. Die von der Union unterstützte Maßnahme wird durch einen außerbudgetären Beitrag zur IAEO finanziert —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Im Hinblick auf die Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, der Globalen Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union und des Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung unterstützt die Union weiterhin die Tätigkeiten der IAEO durch eine operative Maßnahme.

(2)   Die übergeordneten Ziele der in Absatz 1 genannten Maßnahme sind die Folgenden:

a)

die Förderung der Einhaltung der relevanten rechtsverbindlichen und nicht rechtsverbindlichen internationalen Übereinkünften zur Verbesserung der nuklearen Sicherung weltweit,

b)

die Unterstützung von Staaten bei der Schaffung, Aufrechterhaltung und Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit von nationalen Systemen zur nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktive Material, auch während des Transports, und den zugehörigen, für friedliche Zwecke verwendeten Anlagen,

c)

die Unterstützung der IAEO bei der Wahrnehmung einer zentralen Rolle bei der Erleichterung und Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und bei der Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung und des Bewusstseins für die Problematik durch Kommunikation zum Thema nukleare Sicherung.

(3)   Die Einzelziele der Maßnahme gemäß Absatz 1 sind die Folgenden:

a)

Bereitstellung von Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherung für die Ukraine,

b)

Stärkung der Beteiligung von Frauen an Laufbahnen im Bereich der nuklearen Sicherung, insbesondere Stärkung des Marie-Skłodowska-Curie-Stipendienprogramms,

c)

Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung der nuklearen Sicherung in IAEO-Mitgliedstaaten.

(4)   Eine ausführliche Beschreibung der Maßnahme nach Absatz 1 ist im Anhang enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme erfolgt durch die IAEO.

(3)   Die IAEO nimmt die Aufgabe nach Absatz 2 unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der IAEO.

Artikel 3

(1)   Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme dienende Betrag beläuft sich auf 7 200 000 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der Ausgaben, die aus dem in Absatz 1 genannten Bezugsrahmen finanziert werden. Hierzu schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit der IAEO. In dieser Beitragsvereinbarung wird festgehalten, dass die IAEO zu gewährleisten hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang angemessene öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige dabei auftretende Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat auf Grundlage regelmäßiger Berichte, die von der IAEO erstellt werden, über die Durchführung dieses Beschlusses. Die Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission stellt Informationen über die finanziellen Aspekte der Durchführung der in Artikel 1 genannten Maßnahme zur Verfügung.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung. Seine Geltungsdauer endet jedoch sechs Monate nach dem Tag seinem Inkrafttreten, falls innerhalb jenes Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 19. Februar 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Gemeinsame Aktion 2004/495/GASP des Rates vom 17. Mai 2004 zur Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen des Fonds für nukleare Sicherheit der IAEO über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 182 vom 19.5.2004, S. 46).

(2)  Gemeinsame Aktion 2005/574/GASP des Rates vom 18. Juli 2005 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 193 vom 23.7.2005, S. 44).

(3)  Gemeinsame Aktion 2006/418/GASP des Rates vom 12. Juni 2006 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 165 vom 17.6.2006, S. 20).

(4)  Gemeinsame Aktion 2008/314/GASP des Rates vom 14. April 2008 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 107 vom 17.4.2008, S. 62).

(5)  Beschluss 2010/585/GASP des Rates vom 27. September 2010 zur Unterstützung der Tätigkeiten der IAEO in den Bereichen nukleare Sicherheit und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Abl. L 259 vom 1.10.2010, S. 10).

(6)  Beschluss 2013/517/GASP des Rates vom 21. Oktober 2013 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation in den Bereichen nukleare Sicherung und Verifikation im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 281 vom 23.10.2013, S. 6).

(7)  Beschluss (GASP) 2016/2383 des Rates vom 21. Dezember 2016 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 352 vom 23.12.2016, S. 74).

(8)  Beschluss (GASP) 2020/755 des Rates vom 8. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/2383 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 179I vom 9.6.2020, S. 2).

(9)  Beschluss (GASP) 2020/1656 GASP des Rates vom 6. November 2020 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nukleare Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 372I vom 9.11.2020, S. 4).

(10)  Beschluss (GASP) 2022/1852 des Rates vom 4. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1656 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (ABl. L 257 vom 5.10.2022, S. 10).


ANHANG

PROJEKTDOKUMENT

ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNG DER EU FÜR DIE TÄTIGKEITEN DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION (IAEO) IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG IM RAHMEN DER UMSETZUNG DER STRATEGIE DER EU GEGEN DIE VERBREITUNG VON MASSENVERNICHTUNGSWAFFEN

ZYKLUS IX (2024-2027)

1.   EINLEITUNG

Die Internationale Atomenergie-Organisation (im Folgenden „IAEO“) und die Europäische Kommission (im Folgenden „Vergabebehörde“) arbeiten unter dem am 29. April 2003 unterzeichneten Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinten Nationen in der am 31. Dezember 2018 zwischen der Europäischen Kommission und der Organisation angepassten Fassung zusammen; diesem Rahmenabkommen ist die IAEO am 17. September 2004 beigetreten.

Die EU betont regelmäßig, dass die nukleare Sicherung weiterhin weltweit gestärkt werden muss, um Nuklearterrorismus zu verhindern und die Weiterentwicklung der friedlichen Nutzung der Nukleartechnologie zu erleichtern; ferner erkennt sie die zentrale Rolle an, die der IAEO dabei zukommt, den Rahmen für die nukleare Sicherung weltweit zu stärken, indem sie die internationale Zusammenarbeit bei Tätigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung koordiniert und Mitgliedstaaten technische Unterstützung bietet.

Die EU hat die Tätigkeiten der IAEO im Bereich der nuklearen Sicherung seit 2004 durch acht aufeinanderfolgende Beitragszyklen finanziell unterstützt. Die IAEO führt Projekte durch, mit denen sie auf den bei ihren Mitgliedstaaten bestehenden Entwicklungsbedarf in Bereichen eingeht, die in den Anwendungsbereich des außenpolitischen Instruments (Foreign Policy Instrument — FPI) der Vergabebehörde fallen.

Die vorgeschlagenen Komponenten der Maßnahme beruhen auf dem Aktionsplan der IAEO zur Nuklearen Sicherung 2022-2025, der vom IAEO-Gouverneursrat am 14. September 2021 gebilligt und von der Generalkonferenz der IAEO am 15. September 2021 zur Kenntnis genommen wurde (GC(65)/24).

In den Resolutionen der Generalkonferenz haben die Mitgliedstaaten bekräftigt, dass die Verantwortung für die nukleare Sicherung in einem Staat ausschließlich bei dem Staat selbst liegt, und dass sie sich der Verantwortung eines jeden Mitgliedstaats dafür bewusst sind, im Einklang mit seinen jeweiligen nationalen und internationalen Verpflichtungen zu jeder Zeit die wirksame und umfassende nukleare Sicherung allen Kernmaterials und allen anderen radioaktiven Materials zu gewährleisten.

Die vorgeschlagene Maßnahme wird auch im Einklang mit dem Programm 3.5 des Arbeitsprogramms und des Haushalts der IAEO festgelegt.

Die Maßnahmen gemäß dem vorliegenden Projektdokument werden mit anderen freiwilligen Beiträgen zum Fonds für nukleare Sicherung der IAEO und zu den regulären Haushaltsmitteln der IAEO abgestimmt und durch diese anderen Beiträge ergänzt; die Maßnahmen werden als eine von mehreren Gebern finanzierte Maßnahme durchgeführt.

2.   ÜBERGEORDNETES ZIEL

Im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen wird mit der vorliegenden Maßnahme der EU das übergeordnete Ziel verfolgt, die Tätigkeiten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Bereich der nuklearen Sicherung wie nachstehend beschrieben zu unterstützen:

—

Förderung des Beitritts zu den relevanten rechtsverbindlichen und nicht rechtsverbindlichen internationalen Übereinkünften zur Verbesserung der nuklearen Sicherung weltweit;

—

Unterstützung von Staaten bei der Schaffung, Aufrechterhaltung und Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit nationaler Systeme der nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, auch während des Transports, und der für friedliche Zwecke genutzten zugehörigen Anlagen;

—

Unterstützung der IAEO bei der Wahrnehmung der zentralen Rolle bei der Erleichterung und Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit und bei der Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung und des Bewusstseins für die Problematik durch Kommunikation zum Thema nukleare Sicherung.

3.   EINZELZIELE

Zur Verwirklichung des übergeordneten Ziels ist die Maßnahme auf folgende Einzelziele ausgerichtet:

EINZELZIEL 1

Unterstützung der Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung

EINZELZIEL 2

Ausbildungsmaßnahmen, die dem Gleichstellungsaspekt Rechnung tragen/Marie-Sklodowska-Curie-Stipendienprogramm

EINZELZIEL 3

Aufbau von Kapazitäten zur Verbesserung der nuklearen Sicherung

4.   BESCHREIBUNG DER ERGEBNISSE UND TÄTIGKEITEN FÜR JEDES EINZELZIEL

EINZELZIEL 1 — BEREITSTELLUNG VON UNTERSTÜTZUNG IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG FÜR DIE UKRAINE

Hintergrund

Die IAEO stellt seit Februar 2022 Unterstützung bereit, um der Ukraine dabei zu helfen, den sicheren Betrieb der kerntechnischen Anlagen und die sichere Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen zu gewährleisten. Hierzu gehört auch, unparteiische Lagebewertungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit, Sicherung und Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen, technische Expertise und Beratung bereitzustellen, Ausrüstung im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und Sicherung bereitzustellen und relevante Informationen mit der internationalen Gemeinschaft auszutauschen. Die Ereignisse, die sich auf die Fremdenergieversorgung aller Kernkraftwerke auswirken, stellen eine besorgniserregende Entwicklung dar. Daher muss die IAEO ihre technische Arbeit in der Ukraine mit dem Ziel weiter intensivieren und vertiefen, zu einer Stabilisierung der Lage beizutragen und einen kerntechnischen Zwischenfall oder Unfall zu verhüten. Dies wurde unter anderem durch die kontinuierliche Präsenz von Mitarbeitern der IAEO an allen kerntechnischen Anlagen der Ukraine sowie durch die Festlegung von fünf konkreten Grundsätzen für den Schutz des Kernkraftwerks von Saporischschya erreicht.

In der Resolution GOV/2022/17 forderte der IAEO-Gouverneursrat den Generaldirektor und das Sekretariat auf, die Lage in der Ukraine weiterhin aufmerksam zu beobachten und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Sicherheit und Sicherung der ukrainischen kerntechnischen Anlagen zu legen und den Gouverneursrat nach Bedarf darüber zu unterrichten; in der Resolution GOV/2022/58 forderte der Gouverneursrat den Generaldirektor auf, die Lage weiterhin aufmerksam zu beobachten und dem Gouverneursrat in dieser Angelegenheit so lange wie nötig förmlich Bericht zu erstatten; und in der Resolution GOV/2022/71 forderte der Gouverneursrat den Generaldirektor ferner auf, die Lage [in der Ukraine] weiterhin aufmerksam zu beobachten und dem Gouverneursrat regelmäßig und so lange wie nötig in dieser Angelegenheit förmlich Bericht zu erstatten.

In der Resolution GC(67)/RES/16 brachte die Generalkonferenz in Anbetracht der nach wie vor bestehenden Risiken für die Durchführung der Sicherheits-, Gefahrenabwehr- und Sicherungsmaßnahmen am Kernkraftwerk Saporischschya ihre uneingeschränkte Unterstützung für die kontinuierliche und verstärkte physische Präsenz der Unterstützungs- und Hilfsmission der IAEO für Saporischschya (IAEA Support and Assistance Mission to Zaporizhzhya — ISAMZ) zum Ausdruck; ebenso brachte die Generalkonferenz ihre uneingeschränkte Unterstützung dafür zum Ausdruck, dass die IAEO auf Ersuchen der Ukraine hin kontinuierlich technische Unterstützung und Hilfe bereitstellt, durch die zum sicheren Betrieb kerntechnischer Anlagen und zur sicheren Durchführung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit radioaktiven Quellen beigetragen wird, einschließlich der kontinuierlichen physischen Anwesenheit von technischen Experten der IAEO in den Kernkraftwerken von Tschernobyl, Riwne, Chmelnyzkyj und im Kernkraftwerk Süd-Ukraine.

Die Entsendung von IAEO-Experten für nukleare Sicherheit und Sicherung zu allen fünf ukrainischen Kernkraftwerk-Standorten erfolgte im Januar 2023. Die Anwesenheit dieser Experten ermöglicht es der IAEO, die internationale Gemeinschaft mit zuverlässigen Informationen über die Sicherheits- und Sicherungssituation an jedem Standort zu versorgen, während unsere Experten das technische Personal der Anlagen bei der Bewältigung der zahllosen Herausforderungen unterstützen, mit denen es beim Betrieb kerntechnischer Anlagen in Kriegszeiten konfrontiert ist.

Die EU hat seit dem 1. November 2022 im Rahmen des Zyklus VIII der Maßnahme der EU im Bereich der nuklearen Sicherung und im Rahmen der Durchführung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Rubrik 7) finanzielle Hilfe für die Ukraine im Bereich der nuklearen Sicherung bereitgestellt. Einzelziel 1 ist eine Fortsetzung dieser Maßnahme.

Teilergebnis 1: Expertenmissionen mit IAEO-Personal werden in der Ukraine durchgeführt, und die Lage im Hinblick auf die nukleare Sicherung wird kontinuierlich bewertet.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Sicherheitsschulungen zur Vorbereitung des Personals auf eine Entsendung in die Ukraine

—

IAEO-Missionen in der Ukraine

Teilergebnis 2: Die nukleare Sicherung von Kernmaterial und kerntechnischen Anlagen, in Gebrauch oder Lagerung befindlichem radioaktivem Material sowie von zugehörigen Anlagen und der physische Schutz werden durch die Bereitstellung von Ausrüstung, einschließlich der Instandsetzung, Stärkung und Modernisierung bestehender Systeme zum physischen Schutz, verbessert.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 2:

—

Bewertung und nähere Festlegung des von den ukrainischen Partnern angemeldeten Bedarfs an Ausrüstung, um eine angemessen Beschaffung zu ermöglichen

—

Beschaffung der Ausrüstung

—

eventuell Schulungen

Teilergebnis 3: Soweit dies je nach der Lage vor Ort möglich ist, unterstützt die IAEO die zuständige Behörde der Ukraine, um die Regulierungsaufsicht über radioaktive Quellen, für die keine Regulierungsaufsicht gegeben ist, wiederzuerlangen.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 3:

—

Missionen

—

eventuell Beraterverträge

EINZELZIEL 2 — STÄRKUNG DER BETEILIGUNG VON FRAUEN AN LAUFBAHNEN IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG DURCH AUSBILDUNGSMAẞNAHMEN, DIE DEM GLEICHSTELLUNGSASPEKT RECHNUNG TRAGEN (MARIE-SKŁODOWSKA-CURIE-STIPENDIENPROGRAMM)

Hintergrund

Mit dem Marie-Skłodowska-Curie-Stipendienprogramm (MSCFP) soll dazu beigetragen werden, die Zahl der Frauen, die im nuklearen Bereich tätig sind, zu erhöhen, indem eine inklusive Beschäftigungspolitik unterstützt wird, die bewirkt, dass Männer und Frauen gleichermaßen zur weltweiten wissenschaftlichen und technischen Innovation beitragen und diese vorantreiben.

Das Programm soll junge Frauen dazu motivieren und ermutigen, eine berufliche Laufbahn im Nuklearbereich anzustreben, indem akkreditierte Universitäten Stipendien für Masterstudiengänge im Nuklearbereich für hochmotivierte Studentinnen anbieten und für diese Studentinnen die Chance besteht, ein von der IAEO gefördertes Praktikum mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten zu absolvieren.

Einzelziel 2 wird als Fortsetzung der Maßnahmen in Rubrik 6 der vorhergehenden EU-Maßnahme vorgeschlagen.

Das Ziel ist, junge Frauen dazu zu ermutigen, sich für ein Studium der Nuklearwissenschaft und -technologie und für Nichtverbreitungsstudien zu entscheiden, indem hochmotivierten und talentierten Studentinnen Stipendien für Hochschulstudiengänge und die Chance auf ein IAEO-Praktikum angeboten werden. Langfristig wird dank des Programms eine neue Generation von weiblichen Führungskräften in Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik heranwachsen, die die wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen in ihren Ländern vorantreiben wird.

Teilergebnis 1: Im Rahmen des Programms werden Stipendien von bis zu zwei Jahren Dauer für Studierende finanziert.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Auswahl der Studierenden

—

Bereitstellung von Stipendien

Teilergebnis 2: Studierende erhalten die Möglichkeit, ein von der IAEO gefördertes Praktikum von bis zu zwölf Monaten Dauer zu absolvieren.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 2:

—

Ausfindigmachen von möglichen Praktikumsplätzen

—

Bereitstellung von Praktika

EINZELZIEL 3 — AUFBAU VON KAPAZITÄTEN ZUR STÄRKUNG DER NUKLEAREN SICHERUNG

Bei der IAEO geht nach wie vor eine große Zahl von Ersuchen um Unterstützung bei Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen für alle technischen Bereiche der nuklearen Sicherung ein. Um auf diese Ersuchen eingehen und Staaten dabei unterstützen zu können, in einem breiteren Rahmen nationale Systeme der nuklearen Sicherung zu schaffen und langfristig tragfähig zu erhalten, führt die IAEO Maßnahmen zur Unterstützung beim Kapazitätsaufbau durch, unter anderem auch durch das Schulungs- und Demonstrationszentrum für nukleare Sicherung (Nuclear Security Training and Demonstration Centre — NSTDC). Die Unterstützung erfolgt auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme des Bedarfs und der Prioritäten der Staaten im Bereich der nuklearen Sicherung.

KOMPONTENTE A — ENTWICKLUNG DER GRUNDLAGE FÜR DEN AUFBAU VON KAPAZITÄTEN: UNTERSTÜTZUNG DER STAATEN BEI DER BEWERTUNG IHRES BEDARFS UND IHRER PRIORITÄTEN IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG (INSSP)

Hintergrund

Die IAEO unterstützt Staaten bei der Schaffung, Aufrechterhaltung und der Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit nationaler Systeme zur nuklearen Sicherung von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, auch während des Transports, und der zugehörigen Anlagen, die für friedliche Zwecke genutzt werden.

Um diese Unterstützung zu ermöglichen, hat die IAEO den integrierter Plan zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (Integrated Nuclear Security Sustainability Plan — INSSP) ausgearbeitet, der Staaten auf deren Ersuchen hin einen systematischen und umfassenden Rahmen für die Überprüfung ihrer Systeme der nuklearen Sicherung liefert, sodass die Bereiche ermittelt werden können, in denen diese Systeme gestärkt werden müssen. In den Plänen wird auch dargelegt, welche Unterstützung notwendig ist, um bei der Schaffung eines wirksamen und langfristig tragfähigen Systems der nuklearen Sicherung zu helfen.

Gemeinsam mit der IAEO fasst der Staat seinen priorisierten Bedarf im Bereich der nuklearen Sicherung in einem integrierten Plan zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (INSSP) zusammen. Jeder dieser Pläne ist auf den spezifischen Bedarf des Staates zugeschnitten und stützt sich auf die in den Veröffentlichungen der Reihe „Nukleare Sicherung“ enthaltenen Leitlinien.

Einzelziel 3 besteht darin, Staaten verstärkt bei der Bewertung ihres Bedarfs und ihrer Prioritäten im Bereich der nuklearen Sicherung zu unterstützen. Dies wird dadurch erfolgen, dass ein umfassender Rahmen bereitgestellt wird, um den Bedarf der Staaten im Bereich der nuklearen Sicherung systematisch zu ermitteln und zu priorisieren, Unterstützung dafür zu leisten, die Bereitstellung von Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherung durch die IAEO zu planen und zu priorisieren und die internationale Zusammenarbeit und Koordinierung bei der Erfüllung des Bedarfs der Mitgliedstaaten im Bereich der nuklearen Sicherung zu vereinfachen.

Teilergebnis 1: Ein auf Ebene der einzelnen Staaten erstellter integrierter Plan zur Unterstützung der nuklearen Sicherung (INSSP) wird ausgearbeitet und umgesetzt, um den Bedarf im Bereich der nuklearen Sicherung zu ermitteln und zu priorisieren.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Durchführung von Missionen zur Überarbeitung der INSSP sowie von Missionen zur abschließenden Umsetzung der INSSP

Teilergebnis 2: Das gemeinsame Verständnis der Bedeutung der nuklearen Sicherung sowie der wesentlichen Bestandteile des Systems der nuklearen Sicherung wird weiter verbessert.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 2:

—

Regionale Koordinierungsworkshops

KOMPONENTE B — AUFBAU VON KAPAZITÄTEN IM BEREICH DER COMPUTERSICHERHEIT

Hintergrund

Den Mitgliedstaaten ist nach wie vor bewusst, dass Cyberangriffe und deren potenzielle Auswirkungen auf die nukleare Sicherung eine Bedrohung darstellen und dass es unerlässlich ist, sich durch wirksame Schutzmaßnahmen vor derartigen Angriffe zu schützen. Die Zahl der Ersuchen von Mitgliedstaaten um Unterstützung im Bereich der Informations- und Computersicherheit, einschließlich der Ersuchen um Unterstützung bei der Ausarbeitung von Computersicherheitsvorschriften, ist gestiegen und wird voraussichtlich weiter steigen.

Die IAEO unterstützt die Mitgliedstaaten weiterhin dabei, für die Bedrohung durch Cyberangriffe und deren potenzielle Auswirkungen auf die nukleare Sicherung zu sensibilisieren, indem sie die Staaten dabei unterstützt, wirksame Schutzmaßnahmen gegen derartige Angriffe zu ergreifen und ihre einschlägigen Fähigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung zu verbessern.

Verbesserte Fähigkeiten im Bereich der Computer- und Informationssicherheit in den Staaten durch Sensibilisierung für die Bedrohung durch Cyberangriffe und deren potenzielle Auswirkungen auf die nukleare Sicherung; Unterstützung von Staaten beim Ergreifen von wirksamen Schutzmaßnahmen gegen derartige Angriffe.

Hierdurch wird zum Erlangen verbesserter Fähigkeiten im Bereich der Informations- und Computersicherheit auf Staatsebene und auf Anlagenebene beigetragen, um die Verhütung und Erkennung von Computersicherheitsvorfällen, die sich unmittelbar oder mittelbar negativ auf die nukleare Sicherheit und Sicherung auswirken können, und die Abwehr solcher Vorfälle zu unterstützen.

Teilergebnis 1: Fachleute für nukleare Sicherung werden im Bereich der Informations- und Computersicherheit geschult, auch in Bezug auf die grundlegenden Begriffe der Computersicherheit wie Bedrohungen, Verfahren zur Beherrschung der Risiken und Sicherheitskontrollen.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Schulungsmaßnahmen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene

KOMPONENTE C — STÄRKUNG DER STRUKTUREN ZUR DETEKTION IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG DURCH AUFBAU VON KAPAZITÄTEN

Hintergrund

Die internationale Gemeinschaft ist sich der ernsthaften Bedrohung bewusst, die von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, das keiner Regulierungsaufsicht unterliegt, ausgeht; daher sind kontinuierliche Anstrengungen erforderlich, um die nationalen Fähigkeiten zur Schaffung und Erhaltung von wirksamen Strukturen zur Detektion im Bereich nukleare Sicherung zu stärken. Die IAEO arbeitet umfassende Leitlinien für die nukleare Sicherung aus, um zu den Anstrengungen beizutragen, die weltweit zur Verwirklichung des Ziels einer wirksamen nuklearen Sicherung unternommen werden, und hat gemeinsam mit Mitgliedstaaten einen Projektansatz entwickelt, um die Anwendung der IAEO-Leitlinien für nukleare Sicherung durch Peer Reviews, Beratungsdienste, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Unterstützung beim Einsatz von Detektionsgeräten zu fördern. Der Projektansatz umfasst eine klare Struktur für Hilfe und Unterstützung für die Staaten bei der Schaffung eines integrierten Pakets von Systemen und Maßnahmen zur nuklearen Sicherung, die auf einem geeigneten Rechts- und Regulierungsrahmen beruhen und die Grundlage für eine nationale Strategie und die damit verbundenen Fähigkeiten für die Detektion von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, das keiner Regulierungsaufsicht unterliegt, bilden.

Die IAEO sieht sich zudem einer wachsenden Nachfrage nach Schulungskursen für die Ausbilder gegenüber, die für die Ausbildung von Beamten zuständig sind, die bei der Detektion von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, das keiner Regulierungsaufsicht unterliegt, an vorderster Front tätig sind.

Durch die Komponente C sollen wirksame nationale Strukturen zur Detektion im Bereich der nuklearen Sicherung in Staaten geschaffen und aufrechterhalten werden, indem Kapazitäten aufgebaut werden, die dazu dienen, die Fähigkeiten zur Detektion und Lokalisierung und zum Verbot von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material, das keiner Regulierungsaufsicht unterliegt, zu stärken und zu verbessern.

Teilergebnis 1: Die Fähigkeiten der Staaten zur Aufdeckung von kriminellen oder vorsätzlich unzulässigen Handlungen in Verbindung mit Kernmaterial oder anderem radioaktiven Material werden durch Schulungen, Expertenmissionen, Peer Reviews sowie Feld- oder Planübungen verbessert.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Internationale und regionale Schulungen für den Aufbau von Kapazitäten in den verschiedenen Bereichen der Strukturen zur Detektion

—

Feld- oder Planübungen

KOMPONENTE D — STÄRKUNG DER FÄHIGKEITEN DER STAATEN ZUR SICHERUNG VON TRANSPORTEN DURCH AUFBAU VON KAPAZITÄTEN

Hintergrund

Kernmaterial und anderes radioaktives Material ist während des Transports potenziell anfällig für Sicherheitsbedrohungen. Die IAEO unterstützt Staaten dabei, ein System der nuklearen Sicherung für den Transport solchen Materials umzusetzen und aufrechtzuerhalten.

Ein wesentlicher Baustein der Unterstützung in diesem Bereich besteht im Aufbau von Kapazitäten. Es werden Schulungen auf internationaler und regionaler Ebene durchgeführt, um bei den nationalen Stellen, die mit der Sicherung von Transporten befasst sind, Verständnis dafür zu schaffen, dass während des Transports von radioaktivem Material Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, und um diese Stellen mit dem Wissen zur Ausarbeitung und Umsetzung von nationalen Transportsicherungsanforderungen auszurüsten. Bei diesen Schulungen vermittelt die IAEO umfassende Einblicke in die Kategorisierung von radioaktivem Material, in Sicherheitsfunktionen, Sicherheitsmanagement und in die Schnittstellen für Sicherheit und Gefahrenabwehr. Außerdem bietet die IAEO den Teilnehmern die Gelegenheit zu Diskussionen und Übungen, die sich auf typische Szenarien stützen.

Es werden IAEO-Missionen durchgeführt, um die Entwürfe von nationalen Vorschriften für den Transport von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material zu prüfen, um so bei der Fertigstellung der nationalen Transportvorschriften des Landes Unterstützung zu leisten.

Teilergebnis 1: Die jeweils zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten werden in Fragen der Sicherung des Transports von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material geschult.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Schulungsmaßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene

Teilergebnis 2: Die Entwürfe nationaler Transportvorschriften für den Transport von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material werden geprüft.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 2:

—

IAEO-Missionen

KOMPONENTE E — NUKLEARE FORENSIK

Hintergrund

Untersuchungen von Kernmaterial und anderem radioaktiven Material unter Nutzung von Analysetechniken zur Bestimmung von Herkunft und Vorgeschichte des Materials werden im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen oder zur Bewertung von Schwachstellen im Bereich der nuklearen Sicherung durchgeführt.

Die Untersuchungsergebnisse dienen als Grundlage für die Reaktion auf die unerlaubte Verwendung solchen Materials und helfen den Staaten, in voller Kenntnis der Sachlage Entscheidungen zur Verbesserung ihrer Verfahren zur nuklearen Sicherung zu treffen. Die IAEO unterstützt Staaten insbesondere durch das Angebot von Schulungen und Workshops auf internationaler und regionaler Eben dabei, ihre Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Forensik zu verbessern.

Die Schulungsmaßnahmen sind wichtige Voraussetzungen dafür, die Kenntnisse auf dem Gebiet der nuklearen Forensik zu verbessern, um Zwischenfälle im Bereich der nuklearen Sicherung zu verhindern und auf solche Zwischenfälle zu reagieren, die Einsatzkräfte mit der Sicherung von Beweismitteln für eine nuklearforensische Untersuchung vertraut zu machen, sodass Beweismittelketten erstellt werden können, und um Fachleute mit den aktuellen Methoden der nuklearen Forensik vertraut zu machen.

Teilergebnis 1: Die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten werden auf dem Gebiet der nuklearen Forensik geschult, um Zwischenfälle im Bereich der nuklearen Sicherung verhindern und darauf reagieren zu können.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

—

Schulungsmaßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene

—

Ein internationaler integrierter Workshop zur radiologischen Tatortarbeit und zur nuklearen Forensik

KOMPONENTE F — UNTERSTÜTZUNG DER AUS- UND WEITERBILDUNGSKAPAZITÄTEN DER MITGLIEDSTAATEN IM BEREICH DER NUKLEAREN SICHERUNG

Hintergrund

Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die auf einem systematischen Ansatz basieren, werden die Staaten dabei unterstützt, Führungskräften und Personal die Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, die notwendig sind, um ihren Pflichten nachkommen und ihre Arbeit und Aufgaben in den verschiedenen Bereichen der nuklearen Sicherung durchführen zu können.

2023 hat die IAEO in ihrem Forschungszentrum Seibersdorf ein Schulungs- und Demonstrationszentrum für nukleare Sicherung (Nuclear Security Training and Demonstration Centre — NSTDC) eingerichtet; durch dieses Zentrum werden die in den Mitgliedstaaten und durch die Zentren zur Unterstützung im Bereich der nuklearen Sicherung (Nuclear Security Support Centres) bereitgestellten Schulungsmöglichkeiten ergänzt; zudem wird dadurch der Aufbau von Kapazitäten im Bereich der nuklearen Sicherung durch den Einsatz von hochentwickelter Technologie und Expertise verbessert.

Die IAEO arbeitet weiterhin eng mit den Staaten zusammen, um die nationalen Fähigkeiten zum Aufbau von Kapazitäten im Bereich der nuklearen Sicherung zu unterstützen; dies geschieht auch durch die Tätigkeiten des internationalen Netzes für Ausbildung im Bereich der nuklearen Sicherung (International Nuclear Security Education Network — INSEN), der nationalen Unterstützungszentren für nukleare Sicherung (National Nuclear Security Support Centres — NSSCs), des internationalen Netzes für Fortbildungs- und Unterstützungszentren im Bereich der nuklearen Sicherung (International Network for Nuclear Security Training and Support Centres — NSSC Network), and der Zentren für Zusammenarbeit (Collaborating Centres).

Die nationalen Unterstützungszentren für nukleare Sicherung (NSSCs) tragen zur langfristigen Tragfähigkeit der nationalen Systeme für nukleare Sicherung bei, indem die zuständigen Behörden, befugte Personen und weitere Einrichtungen mit Zuständigkeiten im Nuklearbereich unterstützt werden. Die Hauptaufgaben der nationalen Unterstützungszentren für nukleare Sicherung (NSSCs) sind die Folgenden:

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Entwicklung der Humanressourcen, insbesondere durch die Bereitstellung nationaler Schulungsprogramme im Bereich der nuklearen Sicherung,

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technische Unterstützung bei dem Lebenszyklus-Management für Ausrüstung für die nukleare Sicherung und

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wissenschaftliche Unterstützung bei der Bereitstellung von Expertise, bei Analysen und bei Forschung und Entwicklung im Bereich der nuklearen Sicherung.

Die Online-Lernmodule der IAEO zur nuklearen Sicherung, die auf der IAEO-Reihe „Nukleare Sicherung“ und auf anderen Leitfäden basieren, werden als Ergänzung für Präsenzschulungen und zur Unterstützung von Anstrengungen eingesetzt, die darauf abzielen, Kompetenz, Fertigkeiten und eine ausgeprägte Kultur der nuklearen Sicherung zu gewährleisten. Die E-Learning-Module richten sich an ein breites Spektrum von Fachleuten mit Zuständigkeiten im Bereich der nuklearen Sicherung und andere interessierte Personen.

Durch die Komponente F wird zur Schaffung und Aufrechterhaltung der E-Learning-Module zur nuklearen Sicherung beigetragen; ferner wird dazu beigetragen, die Staaten in ihren Anstrengungen zur Ausarbeitung wirksamer und langfristig tragfähiger Schulungen im Bereich der nuklearen Sicherung zu unterstützen, und die Staaten zu unterstützen, die ein nationales Unterstützungszentrum für nukleare Sicherung einrichten und betreiben möchten.

Teilergebnis 1: E-Learning-Material für Schulungen im Bereich der nuklearen Sicherung wird ausgearbeitet und gepflegt.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 1:

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Ausarbeitung von E-Learning-Kursen einschließlich Übersetzungen

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Überprüfung und Pflege von E-Learning-Kursen

Teilergebnis 2: Die Fähigkeiten zur Ausarbeitung und Durchführung von Schulungen im Bereich der nuklearen Sicherung und zum Management der Humanressourcen werden verbessert. Im Zusammenhang mit Schulungen im Bereich der nuklearen Sicherung findet ein Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren statt.

Erwartete Tätigkeiten für Teilergebnis 2:

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Veranstaltung von internationalen und regionalen Workshops einschließlich Übersetzung.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/656/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)