DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUFLOESUNG DER MONOPOLE, DIE IN DEN NEUEN MITGLIEDSTAATEN IM BEREICH DER LANDWIRTSCHAFT BESTEHEN
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0480
++++ Gemeinsame Erklärung über die Auflösung der Monopole , die in den neuen Mitgliedstaaten im Bereich der Landwirtschaft bestehen ( 1 ) Vorbehaltlich der in dieser Beitrittsakte vorgesehenen Ausnahmebestimmungen ergreifen die neuen Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen , um die nationalen Monopole für die Erzeugung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse aufzulösen , und zwar - im Königreich Spanien bis zum 1 . März 1986 , - in der Portugiesischen Republik bei den Erzeugnissen , für die ein Übergang klassischer Art gilt , bis zum 1 . März 1986 und bei den Erzeugnissen , für die ein stufenweiser Übergang gilt , bis zum Beginn der zweiten Stufe . ( 2 ) Bei Alkohol formen die neuen Mitgliedstaaten ihre nationalen Monopole jedoch nach den Artikeln 48 und 208 der Beitrittsakte und gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs um .