31997D0153

97/153/GASP: Beschluß des Rates vom 24. Februar 1997 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien- Herzegowina

Amtsblatt Nr. L 063 vom 04/03/1997 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 24. Februar 1997 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien-Herzegowina (97/153/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel J.3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 96/406/GASP vom 10. Juni 1996 - vom Rat aufgrund von Artikel J.3 des Vertrags über die Europäische Union beschlossen - betreffend Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Wahlen in Bosnien-Herzegowina (1),

in der Erwägung, daß die Tragweite von Artikel 3 Absatz 2 der genannten Gemeinsamen Aktion mit Blick auf deren allgemeine und besondere Ziele zu präzisieren ist -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Gemeinsamen Aktion 96/406/GASP erhält folgende Fassung:

"(2) Die Beobachter der Europäischen Union nehmen im Rahmen der OSZE-Mission an der Überwachung des gesamten Wahlvorgangs teil, insbesondere an der Überwachung der Parlaments- und der Kommunalwahlen.

Die Überwachungstätigkeit der Beobachter wird aus dem in Absatz 1 genannten Betrag finanziert."

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 24. Februar 1997.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. VAN MIERLO

(1) ABl. Nr. L 168 vom 6. 7. 1996, S. 1.