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24.5.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 138/90 |
BESCHLUSS (EU) 2019/847 DER KOMMISSION
vom 15. Mai 2019
über die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa“
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 3800)
(Nur der deutsche Text ist verbindlich)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative (1), insbesondere auf Artikel 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Gegenstand der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa“ ist: „Wir brauchen Insekten für unsere Ökosysteme sowie für die Sicherung unserer Ernährung. Die Kommission muss Rechtsvorschriften erlassen, um Lebensräume für Insekten als Indikatoren einer intakten Umwelt zu erhalten und zu verbessern.“ |
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(2) |
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative sind: „Um die natürliche Lebensgrundlage nachweislich zu verbessern, fordern wir verbindliche Ziele: um die Förderung der Biodiversität übergeordnetes Ziel der GAP werden zu lassen; um den Pestizideinsatz drastisch zu reduzieren, gefährliche Pestizide ausnahmslos zu verbieten und Zulassungskriterien zu reformieren; um die Strukturvielfalt in Agrarlandschaften zu fördern; um die Nährstoffeinträge wirksam zu reduzieren (z. B. Natura 2000); um Schutzgebiete wirksam zu etablieren (z. B. WRRL); um Forschung und Monitoring zu intensivieren sowie die Bildung zu verbessern.“ |
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(3) |
Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) stärkt die Unionsbürgerschaft und führt zu einer weiteren Verbesserung der demokratischen Funktionsweise der Union, indem unter anderem festgelegt wird, dass jeder Bürger das Recht hat, über eine europäische Bürgerinitiative am demokratischen Leben der Union teilzunehmen. |
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(4) |
Die für die Bürgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen sollten klar, einfach, benutzerfreundlich und dem Wesen der Bürgerinitiative angemessen sein, um die Bürger zur Teilnahme zu ermutigen und die Union zugänglicher zu machen. |
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(5) |
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werden
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(6) |
Somit liegt die vorgeschlagene Bürgerinitiative im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen. |
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(7) |
Ferner wurden nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung ein Bürgerausschuss gebildet und Kontaktpersonen benannt; zudem ist die vorgeschlagene Bürgerinitiative weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 EUV festgeschrieben sind. |
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(8) |
Die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa“ sollte daher registriert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die vorgeschlagene Bürgerinitiative „Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa“ wird hiermit registriert.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am 27. Mai 2019 in Kraft.
Artikel 3
Dieser Beschluss ist an die Organisatoren (Mitglieder des Bürgerausschusses) der vorgeschlagenen Bürgerinitiative „Rettet die Bienen! Schutz der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume von Insekten in Europa“, vertreten durch Frau Manuela Ripa und Frau Clara Borasio als Kontaktpersonen, gerichtet.
Brüssel, den 15. Mai 2019
Für die Kommission
Frans TIMMERMANS
Erster Vizepräsident