82/63/EWG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,S.H.E.- Variable Temperature Superconducting Susceptometer, model VTS-50" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 029 vom 06/02/1982 S. 0018 - 0018
***** ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21. Dezember 1981, mit der festgestellt wird, daß das Gerät »S.H.E.-Variable Temperature Superconducting Susceptometer, model VTS-50" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (82/63/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Deutschland hat mit Schreiben an die Kommission vom 15. Mai 1981 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät »S.H.E. - Variable Temperature Superconducting Susceptometer, model VTS-50", das zu Forschungszwecken bei der Messung von physikalischen Eigenschaften von magnetischer Suszeptibilität verwendet werden soll, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 30. Oktober 1981 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Suszeptometer handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale wie insbesondere der Grösse des Meßfeldes und der Genauigkeit bei Messungen von Megnetfeldern sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichen Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät »S.H.E.-Variable Temperature Superconducting Susceptometer, model VTS-50", das Gegenstand des Antrags Deutschlands vom 15. Mai 1981 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 21. Dezember 1981 Für die Kommission Karl-Heinz NARJES Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15. 7. 1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31. 5. 1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13. 12. 1979, S. 32.