DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 369
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0133
++++ Artikel 369 Die Portugiesische Republik scheidet mit Wirkung vom 1 . Januar 1986 aus dem am 4 . Januar 1960 unterzeichneten Übereinkommen zur Gründung der Europäischen Freihandelszone aus .