European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/1605

31.5.2024

BESCHLUSS (GASP) 2024/1605 DES RATES

vom 31. Mai 2024

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/1532 des Rates vom 20. Juli 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 20. Juli 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1532 angenommen.

(2)

Der Europäische Rat erklärte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. und 22. März 2024, dass Russlands Zugang zu sensiblen Gütern und Technologien mit Bedeutung für den Kampfeinsatz so weit wie möglich eingeschränkt werden muss, unter anderem indem auf Einrichtungen in Drittländern abgezielt wird, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen. Der Europäische Rat forderte den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Kommission auf, weitere Sanktionen, insbesondere gegen Iran, vorzubereiten. Ferner erklärte der Europäische Rat, dass die Union weiterhin intensiv mit regionalen und internationalen Partnern zusammenarbeiten würde, um eine weitere Eskalation in der Region zu verhindern, insbesondere im Libanon und im Roten Meer. Der Europäische Rat rief alle Beteiligten, insbesondere Iran, auf, von eskalierenden Handlungen abzusehen.

(3)

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. April 2024 verurteilte der Europäische Rat entschieden und unmissverständlich den iranischen Angriff auf Israel und bekräftigte seine uneingeschränkte Solidarität mit der Bevölkerung Israels sowie sein Eintreten für die Sicherheit Israels und die regionale Stabilität. Der Europäische Rat rief Iran und seine Stellvertreter auf, sämtliche Angriffe einzustellen, und forderte alle Parteien nachdrücklich auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die die Spannungen in der Region verstärken können. In den Schlussfolgerungen erklärte der Europäische Rat ferner, dass die Union weitere restriktive Maßnahmen gegen Iran ergreifen sollte, insbesondere in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und Flugkörper. Schließlich bekräftigte der Europäische Rat, dass die Union nach wie vor fest entschlossen ist, zur Deeskalation und zur Sicherheit in der Region beizutragen.

(4)

Russland setzt zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine, der die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine verletzt, von Iran hergestellte UAV ein, auch gegen Zivilisten und zivile Infrastruktur. Das staatlich geförderte Programm des Iran für die Entwicklung und Herstellung von UAV trägt daher zu Verstößen gegen die Charta der Vereinten Nationen und Grundprinzipien des Völkerrechts bei.

(5)

In diesem Zusammenhang sollten sechs Personen und drei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 31. Mai 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

H. LAHBIB


(1)   ABl. L 186 vom 25.7.2023, S. 20.


ANHANG

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1532 aufgenommen:

Personen

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„7.

Mohammad-Reza Gharaei ASHTIANI

محمد رضا قرایی آشتیانی

(persische Schreibweise)

Position(en): Minister der Verteidigung der Islamischen Republik Iran

Geburtsdatum: 1960

Geburtsort: Teheran, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisationen: Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL)

Mohammad-Reza Gharaei Ashtiani ist seit August 2021 Verteidigungsminister der Islamischen Republik Iran und ist daher für das in der EU-Liste aufgeführte Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) verantwortlich.

Das MODAFL ist für die Planung, die Logistik und die Finanzierung der Streitkräfte des Iran verantwortlich. Außerdem ist es ein wichtiger Akteur der Verteidigungsindustrie des Iran mit zahlreichen Konglomeraten und nachgeordneten Stellen, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Instandhaltung und Herstellung militärischer Ausrüstung, einschließlich der Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV), tätig sind.

Das MODAFL ist auch an der Errichtung einer gemeinsamen Anlage für die Herstellung von UAV und den Verkauf von UAV an Russland beteiligt, damit diese im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zum Einsatz kommen.

Als Verteidigungsminister ist Ashtiani unmittelbar am UAV-Programm Irans und an der Verbringung der iranischen UAV nach Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine beteiligt.

31.5.2024

8.

Gholam Ali RASHID

alias Gholamali RASHID

غلامعلی رشید

(persische Schreibweise)

Position(en): Befehlshaber des Hauptquartiers der Chatam al-Anbija des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guard Corps — IRGC)

Geburtsdatum: 1953

Geburtsort: Dezful, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Verbundene Organisationen: Hauptquartier der Chatam al-Anbija

Gholam Ali Rashid ist seit Juni 2016 Befehlshaber des von der EU mit Sanktionen belegten Hauptquartiers der Chatam al-Anbija.

Das Hauptquartier der Chatam al-Anbija ist die zentrale Einrichtung in der Befehlskette der iranischen Streitkräfte, die operative militärische Entscheidungen trifft und zwischen der konventionellen Armee Irans (Artesh) und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) koordiniert, die beide unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) beschaffen und auch einsetzen.

Die Aufgabe des Chatam al-Anbija besteht darin, offensive und defensive Operationen zu überwachen, unter anderem durch seine regionalen und thematischen Hauptquartiere wie jenes im Persischen Golf oder jenes im Golf von Oman, die dem Hauptquartier Bericht erstatten. Es ist auch für die Planung und Koordinierung gemeinsamer Militäroperationen, einschließlich Übungen, zuständig.

Gholam Ali Rashid hat Einsätze von UAV überwacht und die Gefechtsbereitschaft von UAV bei Schulungen und Übungen beaufsichtigt.

In der Befehlskette noch vor dem IRGC und Artesh, beaufsichtigt das in der EU-Liste aufgeführte Hauptquartier der Chatam al-Anbija sämtliche iranische Streitkräfte, Nachrichtendienste und die Bauverwaltung von Chatam al-Anbija, steht somit im Zentrum des iranischen Militärs und ist daher an der Verbringung von UAV an Russland und bewaffnete Gruppen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres beteiligt.

Daher ist Gholam Ali Rashid am UAV-Programm Irans und an der Verbringung von UAV an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine und an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt.

31.5.2024

9.

Hossein Hatefi ARDAKANI

alias

Hasan HASHEM; Hossein Hatafi ARDAKANI Hossein Hatfi ARDAKANI

حسین هاتفی اردکانی

(persische Schreibweise)

Position(en): Vorstandsvorsitzender von Kavan Electronics Behrad LLC Beschaffungsbeauftragter für das IRGC

Geburtsdatum: 21.9.1985

Geburtsort: Ardakan, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: U34290111 (Iran);

4449916581 (Iran)

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC SSJO); Kavan Electronics Behrad LLC

Verbundene Personen: Mehdi Dehghani MOHAMMADABADI

Hossein Hatefi Ardakani ist Vorstandsvorsitzender und Anteilseigner von Kavan Electronics Behrad LLC, das seinen Sitz in Iran hat und von der EU mit Sanktionen belegt wurde.

Mithilfe eines komplexen Netzes aus Briefkastenfirmen und ausländischen Firmen, darunter das von der EU benannte Unternehmen Kavan Electroncis Behrad LLC, unterstützt Ardakani die IRGC SSJO dabei, wichtige Güter für die Herstellung von UAV zu erhalten.

Als Vorstandsvorsitzender von Kavan Electronics Behrad LLC ist er für die Leitung des Unternehmensvorstands, die Festlegung seiner strategischen Ziele und die Aufsicht über dessen Geschäftstätigkeit verantwortlich; daher ist er an der Verbringung von UAV des Irans nach Russland beteiligt.

Hossein Hatefi Ardakani ist daher an der Unterstützung des UAV-Programms Irans beteiligt. Er ist außerdem an der Verbringung von UAV des Irans an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine beteiligt.

31.5.2024

10.

Mehdi Dehghani MOHAMMADABADI

مهدی دهقانی محمدآبادی

(persische Schreibweise)

Position(en): Geschäftsführer (CEO) von Kavan Electronics Behrad LLC

Geburtsdatum: 23.9.1982

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 4433172081 (Iran)

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC SSJO); Kavan Electronics Behrad LLC

Verbundene Personen: Hossein Hatefi ARDAKANI

Mehdi Dehghani Mohammadabadi ist Geschäftsführer, Mitglied des Vorstands sowie Anteilseigner von Kavan Electronics Behrad LLC, das seinen Sitz in Iran hat und von der EU mit Sanktionen belegt wurde.

Kavan Electronics Behrad LLC ist ein Unternehmen, das an der Lieferung von Gütern für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) an die ebenfalls von der EU mit Sanktionen belegten Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC SSJO) beteiligt ist.

Als Geschäftsführer ist er für die Leitung und Steuerung des Unternehmens verantwortlich. Als Vorstandsmitglied ist er an allen wichtigen Entscheidungen des Unternehmens beteiligt. Daher ist er an der Verbringung von UAV des Irans nach Russland beteiligt.

Mehdi Dehghani Mohammadabadi ist somit am UAV-Programm Irans beteiligt. Er ist außerdem an der Verbringung von UAV des Irans an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine beteiligt.

31.5.2024

11.

Ismail QAANI

alias Esma’il QANI; Esmaeil GHA’ANI; Esmaeil GHAANI; Esmail QA’ANI; Ismail Akbar QAANI

اسماعیل قاآنی

(persische Schreibweise)

Position(en): Befehlshaber der Quds-Einheit des Korps der Islamischen Revolutionsgarden

Geburtsdatum: 8.8.1957

Geburtsort: Maschhad, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Rang: Brigadegeneral

Reisepass-Nr.: D9003033; D9008347

Verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC); Quds-Einheit des IRGC

Ismail Qaani ist Befehlshaber der von der EU mit Sanktionen belegten Quds-Einheit des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC-QF).

Die IRGC-QF ist für die Organisation eines Netzes von regionalen Milizen verantwortlich, die den militärischen Einfluss Irans in den letzten Jahrzehnten aggressiv über die arabische Welt ausgeweitet haben.

Unter dem Kommando von Qaani erleichtert und unterstützt die IRGC-QF Angriffe mit UAV und Flugkörpern durch die Verbringung iranischer Waffen an Milizen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres.

Unter dem Kommando von Qaani ermöglicht und fördert die IRGC-QF die Drohnen- und Raketenangriffe durch Huthis.

Daher ist Ismail Qaani in seiner Funktion als Leiter der Quds-Einheit des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC-QF) an der Verbringung von Flugkörpern und UAV des Irans an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt.

31.5.2024

12.

Afshin Khaji FARD

افشین خواجه فرد

(persische Schreibweise)

Position(en): Leiter der Iranian Aviations Industries Organization (IAIO, Organisation der iranischen Luftfahrtindustrie)

Geburtsort: Abadan, Iran

Staatsangehörigkeit: iranisch

Geschlecht: männlich

Nationale Ausweis-Nr.: 1819457850

Verbundene Organisationen: IAIO (Organisation der iranischen Luftfahrtindustrie); Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL)

Afshin Khaji Fard ist Leiter der von der EU mit Sanktionen belegten Organisation der iranischen Luftfahrtindustrie (IAIO), eines staatseigenen Unternehmens, das dem von der EU benannten Ministerium für Verteidigung und Logistik der Streitkräfte (MODAFL) untersteht.

Die IAIO ist für die Planung und Steuerung der militärischen Luftfahrtindustrie Irans verantwortlich, darunter auch unbemannter Luftfahrzeuge (UAV).

In seiner Funktion als Leiter der IAIO hat Fard öffentlich für Irans UAV-Industrie geworben und häufig erklärt, dass die IAIO aktiv mit der Innovation iranischer UAV befasst ist.

Daher unterstützt Afshin Khaji Fard das UAV-Programm Irans und ist daran beteiligt.

31.5.2024“

Organisationen

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„6.

Khatam al-Anbiya Central Headquarters (KCHG, Hauptquartier der Chatam al-Anbija)

alias Khatam al-Anbiye Central Headquarters; KACHQ

قرارگاه مرکزی خاتمالانبیا (ص)

(persische Schreibweise)

Art der Einrichtung: staatliche Einrichtung

Verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Verbundene Personen: Gholam Ali RASHID (Befehlshaber von KCHG)

Das Hauptquartier der Chatam al-Anbija (Khatam al-Anbiya Central Headquarters (KCHG)) ist die zentrale Einrichtung in der Befehlskette der iranischen Streitkräfte, die operative militärische Entscheidungen trifft und zwischen der konventionellen Armee Irans (Artesh) und dem Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) koordiniert, die beide unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) beschaffen und auch einsetzen.

Die Aufgabe der Chatam al-Anbija besteht darin, offensive und defensive Operationen zu überwachen, unter anderem durch seine regionalen und thematischen Hauptquartiere wie jenes im Persischen Golf oder jenes im Golf von Oman, die dem Hauptquartier Bericht erstatten.. Es ist auch für die Planung und Koordinierung gemeinsamer Militäroperationen, einschließlich Übungen, zuständig.

Das Hauptquartier der Chatam al-Anbija wird vom Befehlshaber Gholam Ali Rashid geleitet, den die EU mit Sanktionen belegt hat und der die Einsätze von UAV überwacht und die Gefechtsbereitschaft von UAV bei Schulungen und Übungen beaufsichtigt hat.

In der Befehlskette noch vor dem IRGC und Artesh, beaufsichtigt das Hauptquartier der Chatam al-Anbija sämtliche iranische Streitkräfte, Nachrichtendienste und die von der EU mit Sanktionen belegte Bauverwaltung von Chatam al-Anbija, steht somit im Zentrum des iranischen Militärs und ist daher an der Verbringung von UAV an Russland zur Unterstützung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine und an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt. Darüber hinaus ist das Hauptquartier der Chatam al-Anbija am UAV-Programm Irans beteiligt.

31.5.2024

7.

Kavan Electronics Behrad LLC

alias Kavan Electronics;

Kavan Electronic co. LTD;

Kavan Electronic Company;

Kavan Electronic Sadr Aria Engineering Limited Liability Company

شرکت بامسیولیت محدود

کاوان الکترونیک بهراد

(persische Schreibweise)

Anschrift: No. 63, Unit 4, Shahrara, Patrice Lumumba St., Abshori Sharghi St., Tehran 144593491, Iran

Art der Organisation: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company, LLC)

Ort der Registrierung: Iran

Registrierungsdatum: 13.7.2016

Registrierungsnummer: 495080 (Iran)

Nationale ID-Nr.: 14005997725 (Iran)

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Iran

Verbundene Organisationen: Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organisation (Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde) (IRGC SSJO)

Verbundene Personen:

Hossein Hatefi ARDAKANI (Vorsitzender des Vorstands); Mehdi Dehghani MOHAMMADABADI (CEO)

Kavan Electronics Behrad LLC ist ein Unternehmen mit Sitz in Iran, das der von der EU mit Sanktionen belegten Dschihad-Organisation für Forschung und Selbstversorgung des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC SSJO) Servomotoren und andere Komponenten beschafft und verkauft, die für die Herstellung unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) wichtig sind.

Vorstandsvorsitzender des Unternehmens ist Hossein Hatefi Ardakani, den die EU in die Sanktionsliste aufgenommen hat und der ein transnationales Beschaffungsnetz beaufsichtigt, das sich über den Nahen Osten und Ostasien erstreckt und unter der Aufsicht der IRGC SSJO mit der Herstellung von UAV befasst ist.

Kavan Electronics Behrad LLC ist daher am UAV-Programm Irans beteiligt. Es ist auch an der Weitergabe iranischer UAV an Russland zur Unterstützung von dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt.

31.5.2024

8.

Islamic Revolutionary Guard Corps Navy (IRGCN, Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde)

alias

Nirooy-e Daryaei-e Sepah;

NEDSA

نیروی دریایی سپاه پاسداران انقلاب اسلامی

(persische Schreibweise)

Art der Einrichtung: staatliche Einrichtung

Ort der Registrierung: Bandar Abbas, Iran

Registrierungsdatum: 1981

Ort des Hauptgeschäftssitzes: Iran

Verbundene Organisationen: Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC)

Die Marine des Korps der Islamischen Revolutionsgarde (IRGCN) ist Teil des Korps der Iranischen Revolutionsgarde und umfasst eine Abteilung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) und eine Abteilung für Flugkörper.

Die Marine des IRGC ist mit iranischen UAV und Flugkörpern ausgestattet und wendet Methoden der asymmetrischen Kriegsführung an.

Die Marine des IRGC verfügt über eine Marineakademie, in der sie Schulungen zum Abfeuern von Seezielflugkörpern und zum Betrieb von UAV durchführt. Von Iran unterstützte Milizen und Stellvertreter werden an der Marineakademie ausgebildet.

Die Marine des IRGC beteiligt sich an der Erleichterung des Transports iranischer Waffen, darunter iranische UAV und Flugkörper. Diese Flugkörper und UAV werden von bewaffneten Gruppen wie den Huthis und der Hisbollah eingesetzt, um den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und der Region des Roten Meeres zu untergraben.

Daher ist die Marine des IRGC an dem UAV-Programm und dem Flugkörperprogramm Irans und an der Verbringung von Flugkörpern des Irans an bewaffnete Gruppen und Organisationen, die den Frieden und die Sicherheit im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres untergraben, beteiligt.

31.5.2024“


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1605/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)