2011D0332 — DE — 07.06.2011 — 000.001


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►B

BESCHLUSS 2011/332/GASP DES RATES

vom 7. Juni 2011

zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 149, 8.6.2011, p.10)


Berichtigt durch:

►C1

Berichtigung, ABl. L 185 vom 15.7.2011, S. 79  (332/2011)




▼B

BESCHLUSS 2011/332/GASP DES RATES

vom 7. Juni 2011

zur Änderung des Beschlusses 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 28. Februar 2011 den Beschluss 2011/137/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen ( 1 ) erlassen.

(2)

Der Beschluss 2011/137/GASP sollte geändert werden, um Sonderregelungen für restriktive Maßnahmen, die für Hafenbehörden gelten, Rechnung zu tragen.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen sollten weitere Organisationen in die in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP enthaltene Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:



Artikel 1

In Artikel 6 des Beschlusses 2011/137/GASP wird folgender Absatz hinzugefügt:

▼C1

„(2a)  Das Verbot, Personen oder Organisationen nach Absatz 1 Buchstabe b Gelder, finanzielle Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, steht, insoweit es für Hafenbehörden gilt, bis zum 15. Juli 2011 der Ausführung von vor dem 7. Juni 2011 geschlossenen Verträgen nicht entgegen, mit Ausnahme der Verträge, die Erdöl, Erdgas und Raffinerieerzeugnisse betreffen.“

▼B

Artikel 2

Die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Organisationen werden der Liste in Anhang IV des Beschlusses 2011/137/GASP hinzugefügt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.




ANHANG



Organisationen nach Artikel 2

 

Name

Angaben zur Identifizierung

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Hafenbehörde von Tripolis

Hafenbehörde: Socialist Ports Company (Betrieb des Hafens von Tripolis)

Tel.: +218 21 43946

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

2.

Hafenbehörde von Al Khoms

Hafenbehörde: Socialist Ports Company (Betrieb des Hafens von Al Khoms)

Tel.: +218 21 43946

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

3.

Hafenbehörde von Brega

 

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

4.

Hafenbehörde von Ras Lanuf

Hafenbehörde: Veba Oil Operations BVAnschrift: Postfach 690Tripolis, LibyenTel.: +218 21 333 0081

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

5.

Hafenbehörde von Zawia

 

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011

6.

Hafenbehörde von Zuwara

Hafenbehörde: Hafenbehörde von ZuwaraPostfach 648Hafenangelegenheiten und SeeverkehrTripolis,LibyenTel.: +218 25 25305

Unter der Kontrolle des Gaddafi-Regimes

7.06.2011



( 1 ) ABl. L 58 vom 3.3.2011, S. 53.