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Amtsblatt
der Europäischen Union

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Serie L


2023/2740

8.12.2023

BESCHLUSS (GASP) 2023/2740 DES RATES

vom 16. Oktober 2023

über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 218 Absätze 5 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 23. Januar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/162 (1) über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) angenommen.

(2)

Am 20. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/386 (2) zur Einleitung der EUMA angenommen.

(3)

Am 28. März 2023 hat der Rat den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik ermächtigt, Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens mit der Republik Armenien über die Rechtsstellung der EUMA aufzunehmen.

(4)

Auf der Grundlage der vom Rat am 28. März 2023 erteilten Ermächtigung wurde ein Abkommen zwischen der Union und der Republik Armenien ausgehandelt.

(5)

Das Abkommen zwischen der Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) sollte im Namen der Union genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Rechtsstellung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt (3).

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Union zu unterzeichnen.

Artikel 3

Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 19 Absatz 2 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor (4).

Artikel 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 16. Oktober 2023.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

T. RIBERA RODRÍGUEZ


(1)  Beschluss (GASP) 2023/162 des Rates vom 23. Januar 2023 über eine Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) (ABl. L 22 vom 24.1.2023, S. 29).

(2)  Beschluss (GASP) 2023/386 des Rates vom 20. Februar 2023 zur Einleitung der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/162 (ABl. L 53 vom 21.2.2023, S. 17).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens ist veröffentlicht in ABl. L, 2023/2741, 8.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree_internation/2023/2741/oj.

(4)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2740/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)