31.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 148/40


BESCHLUSS (GASP) 2022/847 DES RATES

vom 30. Mai 2022

zur Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen auf dem amerikanischen Kontinent

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 19. November 2018 die EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“, im Folgenden „EU-SALW-Strategie“) angenommen, in der die Leitlinien für das Handeln der Union im Bereich Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) festgelegt sind.

(2)

Auf regionaler Ebene verpflichtet die EU-SALW-Strategie die Union und ihre Mitgliedstaaten dazu, andere Länder bei der Verbesserung der Verwaltung und der Sicherung der staatlichen Lagerbestände zu unterstützen, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren.

(3)

In der EU-SALW-Strategie wird festgehalten, dass die Union sich um Synergien mit den einschlägigen amerikanischen Staaten und Regionalorganisationen bemüht, um die unerlaubte Verbreitung von SALW und den unerlaubten Handel damit im Hinblick auf die Eindämmung von bewaffneter Gewalt und Kriminalität einzuschränken.

(4)

Lateinamerika und die Karibik sind von der Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von SALW stark betroffen. Der amerikanische Kontinent zählt nach wie vor zu den Regionen mit den höchsten Gewaltraten der Welt. Laut der jüngsten weltweiten Studie über Tötungsdelikte des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) wurden im Jahr 2017 in der Region 17,2 Tötungsdelikte pro 100 000 Einwohner verzeichnet, was fast dem Dreifachen des weltweiten Durchschnitts entspricht. Die überwiegende Mehrheit der Tötungsdelikte wird unter Verwendung von Schusswaffen begangen, was die Bekämpfung und Verhütung der Verbreitung von Waffen und Munition und des unerlaubten Handels zu einer der Prioritäten der interamerikanischen Agenda macht.

(5)

Entsprechend der EU-SALW-Strategie wird die Union ihren Dialog und ihre Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, die sich mit der SALW-Kontrolle befassen, verbessern, indem sie ihre Tätigkeiten auf die regionalen Strategien und Aktionspläne abstimmt.

(6)

Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ist das Sekretariat für das Interamerikanische Übereinkommen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (Convención Interamericana contra la Fabricación y el Tráfico Ilícito de Armas de Fuego, Municiones, Explosivos y Otros Materiales Relacionados — CIFTA) und ist verantwortlich für die Koordinierung und Umsetzung regionaler Initiativen zur Bekämpfung unerlaubter SALW auf dem amerikanischen Kontinent.

(7)

Zuvor hat die Union Maßnahmen der OAS mit dem Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates (1) zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik unterstützt. In diesem Zusammenhang hat die Union beschlossen, gerade diese Initiative zur Eindämmung bewaffneter Gewalt und Kriminalität zu finanzieren.

(8)

Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Die Staaten bekräftigten ihre Bereitschaft, die internationale Zusammenarbeit fortzusetzen und die regionale Zusammenarbeit durch die Verbesserung von Koordinierung, Konsultation, Informationsaustausch und operativer Zusammenarbeit unter Einbeziehung der einschlägigen regionalen und subregionalen Organisationen sowie der für die Strafverfolgung, Grenzkontrollen und Aus- und Einfuhrgenehmigungen zuständigen Behörden zu verstärken.

(9)

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen zur Erreichung vieler Ziele nachhaltiger Entwicklung erforderlich ist, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Gleichstellung der Geschlechter und sichere Städte. Alle Staaten haben sich daher in Nachhaltigkeitsziel 16.4 dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.

(10)

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seiner am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel „Securing our Common Future“ (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen sowie Ansätze auf Länderebene betreffend Kleinwaffen zu unterstützen.

(11)

In der zweiten Phase, als Fortsetzung der bisherigen Bemühungen der Union, wird das Paradigma des Multilateralismus und der Synergien zwischen der Union und der OAS beibehalten und die globale Arbeit der Union in diesem Bereich ergänzt, indem der Schwerpunkt auf eine Region gelegt wird, die stark von der Verbreitung und übermäßigen Anhäufung von SALW sowie dem unerlaubten Handel damit betroffen ist —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-SALW-Strategie besteht der Zweck dieses Beschlusses darin, die bewaffnete Gewalt auf dem amerikanischen Kontinent zu bekämpfen. Zu diesem Zweck finanziert die Union das im Anhang beschriebene Projekt, dessen Ziel es ist, die Verbreitung von Schusswaffen und Munition sowie den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und den Gebrauch von Schusswaffen in stark betroffenen Gemeinschaften zu verhindern.

(2)   Gemäß Absatz 1 werden mit diesem Beschluss die folgenden Ziele verfolgt:

a)

Stärkung des nationalen Rechtsrahmens für Schusswaffen unter Berücksichtigung bewährter internationaler rechtlicher Verfahren,

b)

Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Behörden für die Kennzeichnung, Rückverfolgung, Lagerung und Vernichtung von Schusswaffen,

c)

Optimierung der Kontrolle von Kleinwaffen durch die Verwendung des regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Schusswaffen und Munition (MCTA),

d)

Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber Waffengewalt und Beschränkung des Zugangs zu illegalen und/oder unerwünschten Schusswaffen,

e)

Entwicklung eines zentralamerikanischen Fahrplans für Schusswaffen, um die Länder mithilfe eines regionalen, koordinierten und evidenzbasierten Ansatzes mit einem praktischen Managementinstrument auszustatten.

(3)   Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthalten.

Artikel 2

(1)   Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zuständig.

(2)   Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts übernimmt die OAS.

(3)   Die OAS nimmt diese Aufgaben unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierfür trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der OAS.

Artikel 3

(1)   Der als finanzielle Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts beläuft sich auf 4 240 906 EUR.

(2)   Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.

(3)   Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzhilfevereinbarung mit der OAS. In der Finanzhilfevereinbarung wird festgehalten, dass die OAS zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.

(4)   Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzhilfevereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzhilfevereinbarung geschlossen wird.

Artikel 4

(1)   Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage regelmäßig erstellter, ausführlicher Berichte der OAS. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Rat.

(2)   Die Kommission erstattet Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.

Artikel 5

(1)   Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2)   Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 36 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzhilfevereinbarung. Sie endet jedoch sechs Monate nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses, falls innerhalb dieses sechsmonatigen Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist.

Geschehen zu Brüssel am 30. Mai 2022.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. COLONNA


(1)  Beschluss (GASP) 2018/2010 des Rates vom 17. Dezember 2018 zur Unterstützung der Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ („Securing Arms, Protecting Citizens“) (ABl. L 322 vom 18.12.2018, S. 27).


ANHANG

PROJEKTDOKUMENT

BEKÄMPFUNG DER UNERLAUBTEN VERBREITUNG VON KLEINWAFFEN, LEICHTEN WAFFEN UND DAZUGEHÖRIGER MUNITION SOWIE DES UNERLAUBTEN HANDELS DAMIT UND IHRER AUSWIRKUNGEN AUF DEM AMERIKANISCHEN KONTINENT

1.   Hintergrund

Der amerikanische Kontinent ist eine der Regionen der Welt, die am stärksten von bewaffneter Gewalt betroffen ist: 2017 wurde dort mit 17,2 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner die höchste regionale Rate verzeichnet, im Vergleich zum weltweiten Durchschnitt von 6,1 Tötungsdelikten pro 100 000 Einwohner (1). Der leichte Zugang zu Feuerwaffen und ihre Verfügbarkeit in vielen Ländern dieser Region sind die wichtigsten Faktoren, mit denen sich diese Rate erklären lässt. Beinahe 75 % der Tötungsdelikte in der Region werden mit einer Feuerwaffe begangen (2). Die Region ist auch beim illegalen Handel mit Feuerwaffen eine der wichtigsten Zielregionen (3).

Diese negativen Trends haben in hohem Maße dazu geführt, dass Maßnahmen gegen die Verbreitung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zu einer Priorität in der regionalen Agenda für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger geworden sind. Angesichts der zunehmenden Komplexität krimineller Organisationen und ihres immer stärker weltweiten Agierens hatten amerikanische Länder die Notwendigkeit einer Koordinierung und grenzübergreifender Strategien hervorgehoben. Ihre Bemühungen führten 1997 zur Unterzeichnung des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den Handel damit (CIFTA), dem ersten verbindlichen regionalen Übereinkommen dieser Art. Das von 31 der 34 Mitgliedstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) ratifizierte CIFTA ist ein grundlegendes Instrument zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen in der Region.

Trotz der wertvollen Anstrengungen der nationalen Behörden sind die Länder allerdings noch immer nicht in der Lage, das CIFTA vollständig umzusetzen. Die Komplexität der organisierten Kriminalität, die den Waffenhandel in der Region kontrolliert, stellt – auch bedingt durch die Spezialisierung der Tätigkeiten, die Koordinierungsstrukturen und die Internationalisierung der Operationen –die Fähigkeit der Länder, diese Straftaten zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen, vor große Herausforderungen. Die Länder verzeichnen zudem Schwierigkeiten bei der Einhaltung anderer Protokolle und der Umsetzung von Strategien, mit denen die Verbreitung und Verfügbarkeit von Feuerwaffen eingedämmt werden könnten. Militär- und Sicherheitskräfte setzen Protokolle zur Verwaltung von Lagerbeständen nicht systematisch um, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit einer Umlenkung von Feuerwaffen und Munition auf den illegalen Markt und das Risiko unbeabsichtigter Explosionen in Lagereinrichtungen erhöhen. Die Kennzeichnung, Registrierung und Rückverfolgung von Feuerwaffen erfolgt in der Region uneinheitlich, wodurch strafrechtliche Ermittlungen ins Stocken geraten, mit denen die Herkunft der Feuerwaffen zurückverfolgt, diese mit unterschiedlichen Tatorten in Verbindung gebracht und Netze des unerlaubten Handels aufgedeckt werden könnten. Das Fehlen innerstaatlicher Rechtsvorschriften, die die Verpflichtungen aus dem CIFTA widerspiegeln und diese Tätigkeiten verbindlich vorschreiben, gefährdet die Fortführung und Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen.

Andererseits sind die meisten Regionen nach wie vor mit Herausforderungen konfrontiert, wenn es darum geht, das Wohlergehen ihrer Gemeinschaften zu fördern, die unter großer Armut, hoher Arbeitslosigkeit, mangelndem Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und anderen Faktoren leiden, die zu Prekarität führen. Die Mitglieder dieser Gemeinschaften laufen verstärkt Gefahr, zu Opfern oder Tätern bewaffneter Gewalt zu werden. Um den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen, reicht es daher nicht aus, sich ausschließlich auf Maßnahmen zur Waffenkontrolle zu konzentrieren. Die genannten Risikofaktoren müssen angegangen und die Widerstandsfähigkeit der Mitglieder der Gemeinschaften gestärkt werden. Daher ist die Kombination von repressiven und präventiven Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung, um das Ausmaß der bewaffneten Gewalt in der Region einzudämmen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, haben die Mitgliedstaaten der OAS 2019 den ersten „Hemispheric Plan of Action to Guide the Design of Public Policies to Prevent and Reduce Intentional Homicide“ (Hemisphärischer Aktionsplan mit Leitlinien für die Gestaltung von öffentlichen Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung von Tötungsdelikten) gebilligt und dabei den Rahmen des Interamerikanischen Programms zur Verhütung von Gewalt und Kriminalität berücksichtigt. Der Aktionsplan enthält 28 Empfehlungen zu den Bereichen 1) Erstellung, Verbreitung und Nutzung von Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, 2) Konzeption und Umsetzung von Präventionsstrategien und 3) Strafjustiz.

In diesem Zusammenhang hat die Abteilung Öffentliche Sicherheit der OAS („DPS-OAS“) seit 2007 die Länder Amerikas dabei unterstützt, ihre Fähigkeit zur Erfüllung der sich aus dem CIFTA ergebenen Verpflichtungen (4) und Aufgaben zur Verhütung von Gewalt und Verbrechen, insbesondere unter den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, zu verbessern. Nach einer fünfjährigen Unterbrechung reaktivierte die DPS-OAS 2019 ihre operationellen Programme mit Mitteln der Europäischen Union. Das Projekt „Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von Kleinwaffen, leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit und ihrer Auswirkungen in Lateinamerika und der Karibik“ wurde 2019 eingeleitet und 2021 beendet. Es handelt sich um eine umfassende Initiative zur Waffenkontrolle im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) der DPS-OAS; dabei werden die aus früheren Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt, und es wird auf den positiven Ergebnissen aufgebaut, um die Umsetzung des CIFTA und der regionalen Mandate zur Verhütung von Kriminalität weiter voranzubringen. Die COVID-19-Pandemie und die von den Ländern zu ihrer Bekämpfung verhängten Einschränkungen haben sich jedoch unmittelbar auf die Durchführung des Projekts ausgewirkt, insbesondere auf die vor Ort durchzuführenden Tätigkeiten, bei denen Bedienstete unter direkter Aufsicht geschult werden (beispielsweise in Sachen Vernichtung und Kennzeichnung von SALW). Darüber hinaus nahm die Bereitschaft der Regierung zur Zusammenarbeit und zur Teilnahme an Projektmaßnahmen ab, da sich ihre Bemühungen auf die Bewältigung der beispiellosen Gesundheitskrise konzentrierten. Daher musste der Projektumfang angepasst werden, was sich auf die erwarteten Ergebnisse auswirkte.

Angesichts dieser Herausforderungen in Verbindung mit dem wachsenden Bedarf der Länder (von einer vollumfänglichen Deckung ihres Bedarfs innerhalb der dreijährigen Laufzeit der Initiative war nicht ausgegangen worden) werden die Länder in Phase II des Projekts weiterhin umfassend unterstützt, wobei auf die nationale Eigenverantwortung für diese Prozesse abgezielt wird. Die Erfahrungen der DPS-OAS haben gezeigt, dass eine kontinuierliche Unterstützung erforderlich ist, um nachhaltige Fortschritte und Erfolge bei der Kontrolle von Feuerwaffen und der Verhütung von Waffengewalt und -delikten zu erzielen; dementsprechend wird in dieser neuen Phase langfristigen Strategien für einen sinnvollen und nachhaltigen Wandel in der Sicherheitspolitik und den Sicherheitsbedingungen große Bedeutung beigemessen.

2.   Technischer Ansatz

In Phase II wird die DPS-OAS weiterhin einen ganzheitlichen Ansatz anstreben, der repressive und präventive Aspekte mit normativen und operativen Maßnahmen kombiniert, um das komplexe Problem der bewaffneten Gewalt und des unerlaubten Handels in der Region anzugehen. Wie es sich in anderen Regionen erwiesen hat, bildet ein moderner, kohärenter und einheitlicher Rechtsrahmen im Einklang mit dem Völkerrecht die Grundlage für wirksame Maßnahmen zur Kontrolle von Feuerwaffen. Änderungen der Rechtsvorschriften müssen mit besseren Kapazitäten der Länder zur praktischen Anwendung und Umsetzung der Rechtsvorschriften einhergehen. Dadurch, dass im Rahmen des Projekts in beiden Bereichen gearbeitet wird, wird es auch möglich sein, gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Länder einzugehen und langfristige und nachhaltige Veränderungen zu fördern. Die Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrolle von Feuerwaffen und zur Verringerung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen werden um einen präventiven Ansatz ergänzt, um die Nachfrage in den Gemeinschaften, die in hohem Maße von bewaffneter Gewalt betroffen sind, zu verringern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen liegt. Die Maßnahmen zur Förderung sicherer Vorgehensweisen unter den Mitgliedern der Gemeinschaften, zur Konfliktlösung, zur Unterstützung von Opfern und Überlebenden von Gewalt und zur freiwilligen Abgabe von SALW und dazugehöriger Munition zielen darauf ab, die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber bewaffneter Gewalt zu verbessern.

Im Rahmen des für dieses Projekt vorgeschlagenen Konzepts übernimmt die DPS-OAS mit PACAM die Rolle der Koordinierungs- und Durchführungsstelle und arbeitet dabei mit anderen Agenturen in diesem Bereich und den nationalen Behörden zusammen. Unter Nutzung der politischen Foren und der Kommunikationskanäle der OAS ermittelt die DPS-OAS die Länder der Region, die Unterstützung benötigen, und arbeitet mit ihnen im Rahmen der spezifischen Vereinbarungen zusammen, die zur Konsolidierung der Unterstützung erforderlich sind. Im Rahmen des Projekts wird für jedes Land eine spezifische und maßgeschneiderte Unterstützung geplant, da die Länder möglicherweise nicht denselben Bedarf haben und nicht die gleichen Mängel aufweisen. Nicht alle Länder werden im Rahmen aller Projektkomponenten unterstützt. Die DPS-OAS wird daher weiterhin das bisher mit Erfolg im Rahmen von PACAM angewandte Konzept nutzen: Bestandsaufnahme und Ermittlung des Bedarfs der einzelnen Länder, Einbeziehung der Behörden, Erstellung eines Unterstützungsplans und Entsendung der Missionen. Darüber hinaus wird die DPS-OAS nach Möglichkeit versuchen, die Ressourcen unter Nutzung der virtuellen Umgebung und der technischen Instrumente zu optimieren, indem sie den Erkenntnissen Rechnung trägt, die sie bei der Anpassung der Projekttätigkeiten während der Pandemie gewonnen hat.

Darüber hinaus wird in Anbetracht der unterschiedlichen Auswirkungen von bewaffneter Gewalt auf Frauen, Männer, Mädchen und Jungen sowie auf schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen auch Phase II eine geschlechts- und menschenrechtsspezifische Perspektive aufweisen. Dazu gehört die Einbeziehung von Frauen auf allen Ebenen der Projektdurchführung und die Förderung eines ausgewogeneren Anteils von Frauen an den Projekttätigkeiten als Begünstigte der Interventionen. Hinzu kommt, dass bei den Maßnahmen zur Gewaltprävention insbesondere auf das Bedürfnis von Frauen und Mädchen geachtet wird, innerhalb ihrer Gemeinschaften Schutz und Sicherheit zu finden, sowie auf ihre Einbeziehung in die Suche nach Lösungen für diese Herausforderungen sowie auf die Einbeziehung von Komponenten, die ausschließlich der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gewidmet sind.

3.   Allgemeines Ziel

Stärkung der Kapazitäten von OAS-Mitgliedstaaten zur Bekämpfung bewaffneter Gewalt in der Region durch Unterstützung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von Feuerwaffen und zugehöriger Munition und des unerlaubten Handels damit und zur Verhinderung des Gebrauchs von Feuerwaffen in stark betroffenen Gemeinschaften.

4.   Beschreibung der Interventionsstrategien der Projekte

Ziel 1: Stärkung des nationalen Rechtsrahmens für Feuerwaffen unter Berücksichtigung bewährter internationaler rechtlicher Verfahren

Maßnahmen

—

Ermittlung der Länder, die bei der Überprüfung der Rechtsvorschriften vorrangig unterstützt werden sollen, und dies auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse und unter Berücksichtigung der Zielländer der operativen Komponenten des Projekts;

—

technische Unterstützung für Länder bei der Überprüfung der Rechtsvorschriften und des normativen Rahmens unter Berücksichtigung internationaler Normen, interne Vereinheitlichung der Aufgaben und Einbeziehung einer geschlechtsspezifischen Perspektive;

—

Entwicklung regionaler Standards für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM) sowie für die Vernichtung von SALW und dazugehöriger Munition;

—

Ausarbeitung regionaler Empfehlungen zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen;

—

Entwicklung einer elektronischen Datenbank, um den Zugang zu Normen und anderen einschlägigen Leitlinien für Feuerwaffen (z. B. CIFTA, Mustervorschriften, Modulares Durchführungskompendium für die Kontrolle von Kleinwaffen (MOSAIC), Internationale technische Leitlinien für Munition (IATG)) und zu Normen für die verschiedenen Bereiche der Kontrolle von Feuerwaffen sowie deren Anwendung zu erleichtern, indem eine Suchmaschine geschaffen wird und die Normen mit „tags“ kategorisiert werden, die es den Nutzern ermöglichen würden, rasch alle einschlägigen Vorschriften für einen Interessenbereich zu finden.

Ergebnisse

—

Unterstützung geleistet für mindestens sechs Länder der Region bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Verbesserung des nationalen Rechtsrahmens für Feuerwaffen unter Berücksichtigung internationaler Normen und einer geschlechtsspezifischen Perspektive;

—

Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Normen für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM);

—

Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Normen für die Vernichtung von SALW und dazugehöriger Munition;

—

Ausarbeitung und Übermittlung an alle OAS-Mitgliedstaaten von regionalen Empfehlungen zur Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Feuerwaffen;

—

Schaffung einer den Ländern zugänglichen elektronischen Datenbank, die SALW-Normen und -Leitlinien enthält.

Ziel 2: Verbesserung der operativen Kapazitäten der nationalen Behörden für die Kennzeichnung, Rückverfolgung, Lagerung und Vernichtung von Feuerwaffen

Maßnahmen

—

Entwicklung und Durchführung spezieller Schulungen für nationale Fachkräfte in den Bereichen physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), Kennzeichnung und Registrierung sowie Vernichtung von SALW und zugehöriger Munition. Regionale Schulungsworkshops, bei denen das Personal auch bewährte Verfahren austauschen und die Zusammenarbeit verbessern kann, sowie Kurse auf nationaler Ebene, die auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Länder zugeschnitten sind;

—

weiterführende Schulungen zur Kampfmittelbeseitigung für technisches Personal der Länder, veranstaltet in Partnerschaft mit dem spanischen Verteidigungsministerium;

—

technische Unterstützung und Mittel für die Umsetzung nationaler Pläne zur Vernichtung von Waffen und veralteter, beschlagnahmter oder überschüssiger Munition;

—

technische Hilfe und Unterstützung bei der Kennzeichnung von Feuerwaffen und Führung von Registern, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Ausrüstung;

—

Ausarbeitung von Nachhaltigkeitsplänen mit Ländern, die im Rahmen des Projekts eine Unterstützung erhalten.

Ergebnisse

—

Durchführung in mindestens zehn Ländern von Verfahren zur Vernichtung von Feuerwaffen und zugehöriger Munition, resultierend in der Vernichtung von mindestens 150 Tonnen Munition und 35 000 beschlagnahmten, veralteten, unsicheren und/oder überschüssigen Kleinwaffen und leichten Waffen;

—

Schulung von mindestens 200 nationalen Fachkräften im Bereich der Vernichtung von SALW und zugehöriger Munition;

—

Bereitstellung technischer Unterstützung für mindestens 12 Länder bei der Kennzeichnung und Registrierung von Feuerwaffen;

—

Schulung von mindestens 150 nationalen Fachkräfte in den Bereichen Kennzeichnung und Führung von Registern;

—

Modernisierung der nationalen Systeme zur Registrierung von Feuerwaffen in mindestens drei Ländern;

—

verbesserte Sicherung institutioneller Lagerbestände in mindestens zehn Ländern;

—

Veranstaltung von zwei regionalen Seminaren über bewährte Verfahren der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), einhergegangen mit der Zertifizierung von mindestens 80 Bediensteten aus mindestens 15 Ländern;

—

Zertifizierung von mindestens 45 Fachkräften aus zehn Ländern als Kampfmittelbeseitiger der Stufe EOD 3;

—

Schaffung von Instrumenten und Leitlinien zur Erstellung nationaler Aktionspläne und Bereitstellung an die durch das Projekt unterstützten Länder;

—

Ausarbeitung und Validierung nationaler Aktionspläne durch die nationalen Behörden von mindestens 20 % der unterstützten Länder.

Ziel 3: Optimierung der Kontrolle von Kleinwaffen durch die Verwendung von Instrumenten der Informationstechnologie

Maßnahmen

—

Programmierung des elektronischen Systems für den regionalen Kommunikationsmechanismus für den erlaubten Transfer von Feuerwaffen und Munition (im Folgenden „MCTA“); dieser regionale Mechanismus, für den der Rahmen und die technischen Anforderungen in Projektphase I ausgearbeitet wurden, dient der Meldung genehmigter Transfers von Feuerwaffen und dem Austausch von Informationen über solche Transfers. Der MCTA-Mechanismus spiegelt die positiven Erfahrungen der Europäischen Union wider und wird es den Ländern ermöglichen, Schwachstellen im internationalen legalen Feuerwaffenhandel und die bei dem legalen Handel bestehenden Risiken der Umlenkung von Waffen rasch zu ermitteln und einander darüber zu informieren. In Anbetracht der Tatsache, dass beinahe die Hälfte der Länder in der Region nicht über ein elektronisches nationales Genehmigungssystem verfügt, wird geprüft, ob das System in einer Weise programmiert werden kann, dass die Länder es als ihr inländisches System nutzen zu können;

—

Einführung des elektronischen MCTA-Systems im Rahmen einer Pilotphase, einschließlich der Schulung der nationalen Behörden, und Vornahme der erforderlichen Korrekturen;

—

Verbesserung der virtuellen Gemeinschaft für den Informationsaustausch, die während der Projektphase I eingerichtet wurde, um sie zu einer Wissensplattform zum Thema Feuerwaffen für die gesamte Hemisphäre weiterzuentwickeln, die unter anderem folgende Funktionen beinhaltet: i) die automatische Übermittlung und Verfolgung von Daten zum Feuerwaffenkontrollsystem und zum Stand der Umsetzung des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (CIFTA); ii) ein Datenregister der nationalen Behörden; iii) eine Übersichtstafel zur Darstellung von Status und Vollständigkeit des Feuerwaffen-Kontrollsystems;

—

Aktualisierung und Erweiterung der Bestandskontrollsoftware für Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und Munition in Ländern in der Region, denen diese während der Projektphase I entwickelte IT-Lösung zugutekommen kann.

Ergebnisse

—

Programmierung des elektronischen Systems für den MCTA-Mechanismus und Einsatz des Systems im Rahmen einer Pilotphase in fünf Ländern;

—

Verbesserung der Bestandskontrollsoftware für SALW und Munition auf der Grundlage der Anwender-Rückmeldungen und Einsatz der Software in mindestens vier weiteren Ländern;

—

Entwicklung der dem Thema Feuerwaffen gewidmeten Wissensplattform für diese Hemisphäre (Hemispheric Firearms Knowledge Platform) und Registrierung der Kontaktstellen von mindestens 15 Ländern für mindestens 15 Länder;

—

Veranstaltung von jährlich zwei Treffen der nationalen Kontaktstellen, um den Dialog und die Zusammenarbeit zu fördern.

Ziel 4: Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaften gegenüber Waffengewalt und Eindämmung des Zugangs zu illegalen und/oder unerwünschten Feuerwaffen

Maßnahmen

—

Ausweitung der Methodik des OASIS-Programms auf mindestens eine weitere von Waffengewalt stark betroffene Gemeinschaft. Das OASIS-Programm zielt darauf ab, in stark von Waffengewalt betroffenen Gemeinschaften sozial verantwortliche Verhaltensweisen zu fördern; es umfasst eine erste Bewertung der Gemeinschaft und der Mechanismen, die zur Verhütung von Gewalt und zur Unterstützung der Opfer zur Verfügung stehen. Das Programm bietet tägliche außerschulische Aktivitäten für gefährdete junge Menschen und an diverse lokale Interessenträger der Gemeinschaften gerichtete Schulungsmaßnahmen zur Verhütung von Gewalt und zur Unterstützung der Opfer;

—

Schaffung eines in der lokalen Gemeinschaft angesiedelten Referenzzentrums für die Unterstützung von Opfern, ihren Familien sowie Zeugen von Gewalt und Verbrechen, die unter Einsatz von Feuerwaffen verübt wurden, um so den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen;

—

Ausarbeitung eines regionalen Aus- und Fortbildungsprogramms zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt;

—

Ausarbeitung und Durchführung von mindestens zwei Kampagnen zur Einsammlung von Waffen in Gemeinschaften, einschließlich Aus- und Fortbildungsstrategien, die der Sensibilisierung der Bevölkerung dienen und zur freiwilligen Abgabe von Waffen ermutigen sollen. Da die meisten Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt mit Feuerwaffen eingeschüchtert oder umgebracht wurden (5), wird bei den Kampagnen die Verknüpfung zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt und dem Missbrauch von Feuerwaffen herausgestellt;

—

Unterstützung der nationalen und lokalen Behörden bei der Einsammlung von Waffen und Munition sowie bei der Lagerung, dem Transport und der Vernichtung der eingesammelten SALW und Munition. Dies erfolgt in Abstimmung mit den im Rahmen des Projektziels 2 durchgeführten Maßnahmen, um die Ressourcen-Nutzung zu optimieren.

Ergebnisse

—

Bei mindestens zwei Brennpunkt-Gemeinschaften Verbesserung der Kapazitäten für die Unterstützung von gefährdeten jungen Menschen, Opfern und Überlebenden sowie der Kapazitäten für die Verhütung von Waffengewalt;

—

Verbesserung der Lebenskompetenzen von mindestens 160 Jugendlichen aus zwei Brennpunkt-Gemeinschaften durch Aus- und Fortbildung und tägliche außerschulische Aktivitäten;

—

Ausbildung von mindestens 150 politischen Entscheidungsträgern, Regierungsbeamten, Dienstleistern, führenden Gemeindevertretern, Lehrern, Eltern und Vertretern der Zivilgesellschaft in der Verhütung und Unterbrechung von geschlechtsspezifischer Gewalt und in der Unterstützung von Opfern;

—

Einrichtung und Inbetriebnahme eines Referenzzentrums für Überlebende von Gewalt und ihre Familien sowie Zeugen von Gewalt;

—

Ausarbeitung und Durchführung von mindestens zwei Kampagnen zur Einsammlung von Waffen in Gemeinschaften.

Ziel 5: Entwicklung eines Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen, um den Ländern anhand eines regionalen, koordinierten und evidenzbasierten Ansatzes ein Instrument für Praxis und Management an die Hand zu geben

Maßnahmen

—

Ausarbeitung einer Methodik für die Entwicklung des Fahrplans für Zentralamerika in Abstimmung mit Experten auf diesem Gebiet und Validierung der Methodik durch die Länder;

—

Durchführung einer Bedarfsanalyse in Abstimmung mit zentralamerikanischen Regierungen;

—

Erstellung des Entwurfs des Fahrplans für Zentralamerika unter Berücksichtigung der Bedarfsanalyse, der internationalen Rechtsrahmen und bewährter Verfahren;

—

Validierung des Fahrplanentwurfs im Rahmen einer Konsultationsrunde mit Ländern und Interessenträgern und

—

externe Kommunikation und Outreach-Maßnahmen, um Partner für die Unterstützung der Umsetzung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu gewinnen.

Ergebnisse

—

Ausarbeitung der Methodik für die Entwicklung des Fahrplans und Validierung durch die Interessenträger.

—

Erstellung einer Bedarfsanalyse, um die wichtigsten Bedrohungen, Lücken und Schwachstellen sowie die Prioritäten der zentralamerikanischen Länder zu ermitteln;

—

Veranstaltung von zwei Workshops unter Mitwirkung der nationalen Behörden und von in dem Bereich tätigen Organisationen, um Beiträge und Rückmeldungen zu dem Entwurf des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu sammeln;

—

Ausarbeitung des Fahrplans für Zentralamerika und Vorlage bei den Ländern der Region;

—

Ausarbeitung einer Kommunikationskampagne, die darauf abzielt, den Fahrplan für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu verbreiten, politische Zustimmung zu dem Fahrplan einzuholen und Partner dazu zu motivieren, die Umsetzung des Fahrplans zu unterstützen.

5.   Dauer

Die Dauer der umfassenden regionalen Projektphase II wird auf insgesamt 36 Monate veranschlagt.

6.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle

Mit der technischen Durchführung dieses Programms wird die Abteilung Öffentliche Sicherheit (DPS) des Generalsekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) („DPS/OAS“) betraut. Die DPS/OAS befindet sich angesichts ihrer doppelten Funktion als Technisches Co-Sekretariat des CIFTA und als für diesen Bereich zuständiges technisches und operatives Gremium der OAS hinsichtlich der Unterstützung der Länder des amerikanischen Kontinents in einer vorteilhaften Position. In dieser Funktion hat die OAS-DPS Projekte und Programme durchgeführt, um die OAS-Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen; diese Verpflichtungen umfassen die Gewährleistung der Sicherheit nationaler Feuerwaffenbestände, die Umsetzung legislativer Maßnahmen, um die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen und den unerlaubten Handel damit nach nationalem Recht unter Strafe zu stellen, die verpflichtende Kennzeichnung von Feuerwaffen und den Informationsaustausch mit anderen Unterzeichnern des CIFTA in Bezug auf Rückverfolgungsinformationen und Methoden des unerlaubten Handels. Keine andere regionale oder subregionale Organisation, die den gesamten amerikanischen Kontinent abdeckt, verfügt über den politischen Einfluss, das Fachwissen und die geografische Reichweite, um alle amerikanischen Staaten unterstützen zu können.

In der Projektphase II wird die DPS/OAS außerdem während der Durchführung des Projekts die Abstimmung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Organisationen fortsetzen. Die DPS/OAS hat während der Projektphase I bereits mit einer Reihe von Institutionen und Organisationen zusammengearbeitet und hofft, die Zusammenarbeit zu spezifischen Fragen fortzusetzen, um die Initiative in der Region besser bekannt zu machen; zu den Institutionen und Organisationen gehören unter anderem das Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UNLIREC), die Durchführungsagentur gegen Kriminalität und für Sicherheit der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM IMPACS), der Interamerikanische Verteidigungsrat (Inter-American Defence Board), das Beratungsteam für Munitionsverwaltung des Genfer Internationalen Zentrums für Humanitäre Minenräumung (AMAT-GICHD), die Golden West Humanitarian Foundation (humanitäre Stiftung „Golden West“), INTERPOL, das Außenministerium der Vereinigten Staaten und das Humanitarian Demining Training Center (Ausbildungszentrum für humanitäre Minenräumung) des Verteidigungsministeriums der Vereinigten Staaten. Die DPS legt den Schwerpunkt darauf, eine enge Beziehung zu all diesen anderen Einrichtungen, die ebenfalls auf dem Gebiet tätig sind, aufzubauen, um die größtmögliche positive Wirkung der Maßnahme zu erzielen, indem das sich ergänzende Fachwissen der Organisationen genutzt wird. In der Projektphase II wird die DPS/OAS insbesondere danach streben, die Zusammenarbeit mit subregionalen Organisationen wie CARICOM-IMPACS und dem zentralamerikanischen Integrationssystem (SICA) zu intensivieren, um die Umsetzung des Fahrplans für die Karibik-Region zur Eindämmung von Feuerwaffen zu unterstützen und die Ausarbeitung des Fahrplans für Zentralamerika zur Eindämmung von Feuerwaffen zu koordinieren.

7.   Relevanz

A.    „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“: Strategie der EU gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (vom Rat am 19. November 2018 angenommen)

Die mit diesem Projekt verfolgten Ziele, die im Rahmen dieses Projekts durchgeführten Maßnahmen und die erwarteten Projektergebnisse stehen im Einklang mit den Zielen und dem Ansatz, die mit der Strategie der Europäischen Union „Waffen sicherstellen, Menschen schützen“ verfolgt werden. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Europäischen Union beschlossen, Phase I der Initiative zu finanzieren, um den Multilateralismus sowie Synergien zwischen der Europäischen Union und der OAS im Hinblick auf die Eindämmung von Waffengewalt und kriminellen Aktivitäten zu fördern, unter Berücksichtigung der in der Strategie festgelegten Prioritäten. In der Projektphase II, in der die entsprechenden Bemühungen fortgesetzt werden, werden dieses Paradigma und der Ansatz beibehalten und die globale Arbeit der Europäischen Union in diesem Bereich ergänzt, indem der Schwerpunkt auf eine Region gelegt wird, die stark von der Verbreitung und der übermäßigen Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen sowie dem unerlaubten Handel mit SALW betroffen ist.

Projektphase II spiegelt insbesondere folgende Prioritäten der Strategie wider:

2.1.

Stärkung des Rechtsrahmens: Mit den im Rahmen der Verwirklichung des Ziels 1 der Aktion durchgeführten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Länder ihre Rechtsvorschriften an die internationalen Standards angleichen und über Instrumente für eine bessere Umsetzung der Übereinkommen verfügen;

2.2.2.

Kontrollen der Ausfuhr von Feuerwaffen und zugehöriger Munition: Durch die Entwicklung des elektronischen Tools des MCTA gemäß dem Ziel 3 wird der Bedeutung der Überwachung des legalen Handels, die dazu dient, die Umlenkung von Waffen auf den illegalen Markt zu verhindern, Rechnung getragen;

2.2.3.

Sichere Verwaltung von Lagerbeständen von SALW und zugehöriger Munition: Zur Verwirklichung von Ziel 2 ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, bei denen die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), einschließlich der Ausbildung von Beamten, sowie technische und materielle Unterstützung zur Verbesserung der Verfahren und zur Aufrüstungen von Anlagen gemäß den internationalen Standards nach dem Modularen Durchführungskompendium für die Kontrolle von Kleinwaffen (MOSAIC) und den Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) im Mittelpunkt stehen;

2.2.4.

Verantwortungsvolle Entsorgung von SALW und zugehöriger Munition: Zu den zur Verwirklichung von Ziel 2 vorgesehenen Maßnahmen gehören Ausbildungsmaßnahmen, materielle Unterstützung sowie die Überwachung und Zertifizierung im Zusammenhang mit der Vernichtung von Feuerwaffen und Munition in Ländern mit entsprechendem Bedarf.

2.2.5.

Querschnittsthemen: Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Verwirklichung von Ziel 3 umfassen eine Reihe von IT-Lösungen und -Instrumenten, mit denen die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Ländern der Region vorangebracht werden sollen.

Um den genannten Maßnahmen größtmögliche Wirkung zu verleihen, wird die DPS/OAS ergänzende Maßnahmen, darunter die Verringerung der Nachfrage nach Feuerwaffen durch die Umsetzung von Präventivmaßnahmen, Programme zur Einsammlung von Waffen und die Entwicklung eines Fahrplans für Zentralamerika als konkretes Instrument zur Koordinierung und Verbesserung der Anstrengungen in der Region, unterstützen.

B.   Beschluss 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011 zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten (6)

Mit dem Ratsbeschluss werden drei Hauptziele verfolgt: 1) die Umsetzung des Aktionsprogramms der VN zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten sowohl auf globaler als auch auf regionaler Ebene, 2) Unterstützung der Umsetzung des internationalen Rückverfolgungsinstruments und 3) Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung technischer Leitlinien der VN für die Verwaltung von Munitionsbeständen.

Jedes dieser Ziele steht im Einklang mit den allgemeinen Zielen spezifischer Bestimmungen des Interamerikanischen Übereinkommens gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, Munition, Sprengstoffen und ähnlichem Material sowie den unerlaubten Handel damit (CIFTA) und den Handlungsvorgaben (Courses of Action) zu diesem Übereinkommen. CIFTA enthält mehrere verbindliche Empfehlungen an die Vertragsstaaten, so auch zur Begründung der gerichtlichen Zuständigkeit bei Straftaten, zur obligatorischen Kennzeichnung von Feuerwaffen, zum Führen von Registern zum Zwecke der Rückverfolgung, zur Verbesserung der Kontrolle von Transfers und zur länderübergreifenden Zusammenarbeit. Durch die Handlungsvorgaben zum CIFTA für den Zeitraum 2018 bis 2022 (CIFTA Course of Action 2018-2022) werden die Zielsetzungen der CIFTA-Vertragsstaaten in diesen Bereichen im Einklang mit dem VN-Aktionsprogramm und dem Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bekräftigt.

Die DPS/OAS führt weiterhin operative Programme durch, um Länder beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem CIFTA zu unterstützen. Die Projektphase II wurde so konzipiert, dass diese Unterstützung unter Berücksichtigung der von den CIFTA-Vertragsstaaten in den Handlungsvorgaben für den Zeitraum 2018 bis 2022 festgelegten Prioritäten fortgesetzt wird, wobei insbesondere folgenden Prioritäten Rechnung getragen wird: 1. Kennzeichnung und Rückverfolgung von Feuerwaffen, 2. Einfuhren und Ausfuhren, 3. gesetzgeberische Maßnahmen und 4. Verwaltung und Vernichtung von Lagerbeständen.

8.   Berichterstattung

Die DPS/OAS wird im Einklang mit der ausgehandelten Beitragsvereinbarung regelmäßige Berichte erstellen.

9.   Gesamtkosten

Die Mittel, um die die EU für die Durchführung von Phase II ersucht wird, belaufen sich schätzungsweise auf insgesamt rund 4,2 Mio. EUR. Das Generalsekretariat der OAS wird Sachleistungen zur Durchführung des Programms erbringen und sich um weitere unterstützende Sachleistungen (wie beispielsweise die von der spanischen Regierung in der Projektphase I erbrachten Sachleistungen) bemühen.


(1)  Global Study on Homicide (Studie zu Tötungsdelikten weltweit), UNODC, 2019. https://www.unodc.org/unodc/en/data-and-analysis/global-study-on-homicide.html.

(2)  Ebd.

(3)  Laut der Global Study of Firearms Trafficking (Studie zum unerlaubten Handel mit Feuerwaffen weltweit) befinden sich 80 % der Zielländer des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in Zentralamerika und Südamerika sowie Westasien (UNODC, 2020).

(4)  Von 2007 bis 2015 hat die DPS-OAS Initiativen im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Kontrolle von Waffen und Munition (PACAM) in der Region umgesetzt. Das Projekt kam 25 OAS-Mitgliedstaaten zugute und führte dazu, dass in der gesamten Region mehr als 290 000 Feuerwaffen gekennzeichnet und weitere 60 000 Waffen sowie mehr als 1 700 Tonnen Munition vernichtet wurden.

(5)  https://unoda-web.s3.amazonaws.com/wp-content/uploads/2019/07/MOSAIC-06.10-2017EV1.0.pdf

(6)   ABl. L 188 vom 19.7.2011, S. 37.