DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, AKTE UEBER DIE BEDINGUNGEN DES BEITRITTS DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK UND DIE ANPASSUNGEN DER VERTRAEGE, ARTIKEL 196
Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0082
++++ Artikel 196 ( 1 ) Die Portugiesische Republik schafft zum 1 . März 1986 die Finanzzölle oder den Finanzbestandteil der Zölle ab , die zu diesem Zeitpunkt für Einfuhren aus der Gemeinschaft in ihrer derzeitigen Zusammensetzung bestehen . ( 2 ) Für die nachstehenden Waren schafft die Portugiesische Republik die Finanzzölle oder den Finanzbestandteil der Zölle wie in Artikel 190 vorgesehen ab . Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Zollsatz * * * Finanzbestandteil * Schutzbestandteil * 17.04 * Zuckerwaren ohne Kakaogehalt : * * * * A . Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an Saccharose von mehr als 10 Gewichtshundertteilen , ohne Zusatz anderer Stoffe * 5 Esc/kg * 12 Esc/kg * 21.03 * Senfmehl und Senf ( einschließlich zubereitetes Senfmehl ) : * * * * A . Senfmehl * 13 % * 22 % * * B . Senf ( einschließlich zubereitetes Senfmehl ) * 13 % * 22 % * 22.08 * Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr , unvergällt ; Äthylalkohol mit beliebigem Alkoholgehalt , vergällt : * * * * B . Äthylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr , unvergällt , in Behältnissen mit einem Inhalt : * * * * - von 2 Liter oder weniger * 280 Esc für 1 hl reinen Alkohol * 2 190 Esc für 1 hl reinen Alkohol * * - von mehr als 2 Liter * 214 Esc für 1 hl reinen Alkohol * 2 256 Esc für 1 hl reinen Alkohol * Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs * Warenbezeichnung * Zollsatz * * * Finanzbestandteil * Schutzbestandteil * 24.02 * Tabak , verarbeitet ; Tabakauszuege und Tabaksossen : * * * * A . Zigaretten * 180 Esc/kg * frei * * ex B . Zigarren und Zigarillos : * * * * - mit Deckblatt aus Tabak * 200 Esc/kg * frei * * ex C . Rauchtabak : * * * * - geschnittener Tabak * 170 Esc/kg * frei * * ex D . Kautabak und Schnupftabak : * * * * - geschnittener Tabak * 170 Esc/kg * frei * * ex E . andere , einschließlich homogenisierter Tabak in Form von Folien : * * * * - geschnittener Tabak * 170 Esc/kg * frei * ( 3 ) Die Portugiesische Republik behält die Möglichkeit , jeden Finanzzoll oder Finanzbestandteil eines Zolls durch eine inländische Abgabe nach Artikel 95 des EWG-Vertrags zu ersetzen . Macht die Portugiesische Republik von dieser Möglichkeit Gebrauch , so bildet der von der inländischen Abgabe gegebenenfalls nicht gedeckte Teilbetrag den Ausgangszollsatz nach Artikel 189 . Dieser Teilbetrag wird im Warenverkehr mit der Gemeinschaft abgeschafft und dem Gemeinsamen Zolltarif sowie dem vereinheitlichten EGKS-Tarif wie in den Artikeln 190 und 197 vorgesehen angenähert .