23.1.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 18/12


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 20. Dezember 2007

über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6514)

(Nur der deutsche, der dänische, der englische, der finnische, der französische, der griechische, der italienische, der maltesische, der niederländische, der portugiesische, der slowenische, der schwedische, der spanische, der tschechische und der ungarische Text sind verbindlich)

(2008/68/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,

nach Anhörung des Ausschusses für die Agrarfonds,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 und Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 sowie gemäß Artikel 8 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1663/95 der Kommission vom 7. Juli 1995 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 bezüglich des Rechnungsabschlussverfahrens des EAGFL, Abteilung Garantie (3), nimmt die Kommission die notwendigen Überprüfungen vor, teilt den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen mit, nimmt die Bemerkungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, führt bilaterale Gespräche, um zu einem Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu gelangen, und teilt ihnen schließlich förmlich ihre Schlussfolgerungen mit.

(2)

Die Mitgliedstaaten hatten die Möglichkeit, die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens zu beantragen. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, und der nach Abschluss des Verfahrens erstellte Bericht ist von der Kommission geprüft worden.

(3)

Gemäß den Artikeln 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 729/70 sowie Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 können nur die Erstattungen bei der Ausfuhr nach Drittländern bzw. nur die Interventionen zur Regulierung der Agrarmärkte finanziert werden, die nach den Gemeinschaftsvorschriften im Rahmen der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte gewährt bzw. durchgeführt wurden.

(4)

Die vorgenommenen Überprüfungen, die bilateralen Gespräche und die Schlichtungsverfahren haben ergeben, dass ein Teil der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Ausgaben diese Voraussetzungen nicht erfüllt und daher vom EAGFL, Abteilung Garantie, nicht finanziert werden kann.

(5)

Die Beträge, die nicht zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, anerkannt werden, sind in der vorliegenden Entscheidung aufgeführt; dabei sind die Ausgaben, die mehr als 24 Monate vor dem Zeitpunkt getätigt wurden, zu dem die Kommission den Mitgliedstaaten die Ergebnisse ihrer Überprüfungen schriftlich mitgeteilt hat, unberücksichtigt geblieben.

(6)

Für die in diese Entscheidung einbezogenen Fälle hat die Kommission den Mitgliedstaaten die wegen der Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften auszuschließenden Beträge im Rahmen eines zusammenfassenden Berichts zur Kenntnis gebracht.

(7)

Die vorliegende Entscheidung greift den finanziellen Schlussfolgerungen nicht vor, die die Kommission gegebenenfalls aufgrund von Urteilen des Gerichtshofs in Rechtssachen ziehen wird, die am 3. September 2007 noch anhängig waren und Rechtsfragen, die Gegenstand dieser Entscheidung sind, betreffen —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang aufgeführten, von den zugelassenen Zahlstellen der Mitgliedstaaten zulasten des EAGFL, Abteilung Garantie, erklärten Ausgaben werden wegen ihrer Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an das Königreich Belgien, das Königreich Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Finnland, die Französische Republik, die Hellenische Republik, Irland, die Italienische Republik, die Republik Malta, die Portugiesische Republik, das Königreich Schweden, die Republik Slowenien, das Königreich Spanien, die Tschechische Republik, die Republik Ungarn, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Republik Zypern gerichtet.

Brüssel, den 20. Dezember 2007

Für die Kommission

Mariann FISCHER BOEL

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 94 vom 28.4.1970, S. 13. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1287/95 (ABl. L 125 vom 8.6.1995, S. 1).

(2)   ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.

(3)   ABI. L 158 vom 8.7.1995, S. 6. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 465/2005 (ABI. L 77 vom 23.3.2005, S. 6).


ANHANG

Tabelle der Berichtigungen — Haushaltsposten 6 7 0 1

MS

Maßnahme

HHJ

Berichtigungsgrund

Art

%

Währung

Betrag

Bereits vorgenommene Kürzungen

Finanzielle Auswirkungen

BE

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–5 586,40

0,00

–5 586,40

BE

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 110 897,51

–98 742,45

–12 155,06

BE

Flankierende Maßnahmen ländlicher Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2001

Mängel bei der Anwendung des Kontrollabgleichs zwischen den Daten der SIGC (Erklärungen über die Anbauflächen) und den Daten der MAE (Agroumweltmaßnahmen)

pauschal

5

EUR

– 196 609,00

0,00

– 196 609,00

BE

Flankierende Maßnahmen ländlicher Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2002

Mängel bei der Anwendung des Kontrollabgleichs zwischen den Daten der SIGC (Erklärungen über die Anbauflächen) und den Daten der MAE (Agroumweltmaßnahmen)

pauschal

5

EUR

– 234 328,00

0,00

– 234 328,00

BE insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 547 420,91

–98 742,45

– 448 678,46

CY

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 161 932,84

– 161 932,84

0,00

CY insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 161 932,84

– 161 932,84

0,00

CZ

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–34 749,34

–34 749,34

0,00

CZ

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

CZK

– 897 245,29

0,00

– 897 245,29

CZ insgesamt

 

 

 

 

EUR

–34 749,34

–34 749,34

0,00

CZ insgesamt

 

 

 

 

CZK

– 897 245,29

0,00

– 897 245,29

DE

Ziegenfleischerzeugung

2003

Beihilfezahlung an Landwirte mit weniger als zehn Prämienrechten

punktuell

 

EUR

–11 491,42

0,00

–11 491,42

DE

Ziegenfleischerzeugung

2004

Beihilfezahlung an Landwirte mit weniger als zehn Prämienrechten

punktuell

 

EUR

–10 441,46

0,00

–10 441,46

DE

Ziegenfleischerzeugung

2005

Beihilfezahlung an Landwirte mit weniger als zehn Prämienrechten

punktuell

 

EUR

–9 416,76

0,00

–9 416,76

DE insgesamt

 

 

 

 

EUR

–31 349,64

0,00

–31 349,64

DK

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2004

Nichteinhaltung des sechsmonatigen Haltungszeitraums und der Förderkriterien, Fehlen von Kontrolldaten

punktuell

 

DKK

– 506 466,84

0,00

– 506 466,84

DK

Tierprämien — Rindfleischerzeugung

2005

Nichteinhaltung des sechsmonatigen Haltungszeitraums und der Förderkriterien, Fehlen von Kontrolldaten

punktuell

 

DKK

– 851 336,20

0,00

– 851 336,20

DK insgesamt

 

 

 

 

DKK

–1 357 803,04

0,00

–1 357 803,04

ES

Direktzahlungen

2004

Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen (Fernerkundung und herkömmliche Feldbesichtigungen)

pauschal

2

EUR

–7 998 628,39

0,00

–7 998 628,39

ES

Direktzahlungen

2005

Mängel bei den Vor-Ort-Kontrollen (Fernerkundung und herkömmliche Feldbesichtigungen)

pauschal

2

EUR

–8 592 899,96

0,00

–8 592 899,96

ES

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–4 135 287,21

–4 135 287,21

0,00

ES

Finanzaudit — Überschreitung

2003

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–87 144,50

– 126 355,45

39 210,95

ES

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

678 822,11

678 822,11

0,00

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2000

Mängel bei der Kontrolle der Anbaumeldungen, der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen.

pauschal

5

EUR

–47 311 467,25

0,00

–47 311 467,25

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2000

Fehlen der Kontrolle der Anbaumeldungen sowie Mängel bei der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen

pauschal

10

EUR

–93 474,78

0,00

–93 474,78

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2001

Mängel bei der Kontrolle der Anbaumeldungen, der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen.

pauschal

5

EUR

–15 347 930,92

0,00

–15 347 930,92

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2001

Fehlen der Kontrolle der Anbaumeldungen sowie Mängel bei der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen

flat-rate

10

EUR

–69 115 466,84

0,00

–69 115 466,84

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2002

Mängel bei der Kontrolle der Anbaumeldungen, der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen.

pauschal

5

EUR

–47 950 314,63

0,00

–47 950 314,63

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2002

Fehlen der Kontrolle der Anbaumeldungen sowie Mängel bei der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen

pauschal

10

EUR

– 937 645,09

0,00

– 937 645,09

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2003

Mängel bei der Kontrolle der Anbaumeldungen, der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen.

pauschal

5

EUR

–2 606 052,04

0,00

–2 606 052,04

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2003

Fehlen der Kontrolle der Anbaumeldungen sowie Mängel bei der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen

pauschal

10

EUR

– 289 665,00

0,00

– 289 665,00

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2004

Mängel bei der Kontrolle der Anbaumeldungen, der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen.

pauschal

5

EUR

– 301 631,26

0,00

– 301 631,26

ES

Olivenöl — Produktionsbeihilfe

2004

Fehlen der Kontrolle der Anbaumeldungen sowie Mängel bei der Ertragskontrolle und der Weiterverfolgung der Mühlenkontrollen

pauschal

10

EUR

–11 537,73

0,00

–11 537,73

ES

POSEI RSA

2005

Unbegründeter Zahlungsverzug, Verstöße gegen Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 20/2002

punktuell

 

EUR

–1 011 071,88

0,00

–1 011 071,88

ES

POSEI RSA

2006

Unbegründeter Zahlungsverzug, Verstöße gegen Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 20/2002

punktuell

 

EUR

– 181 662,46

0,00

– 181 662,46

ES insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 205 293 057,83

3 582 820,55

– 201 710 237,28

FI

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–10 098,23

–10 098,23

0,00

FI

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–7 314 447,47

–7 314 447,47

0,00

FI insgesamt

 

 

 

 

EUR

–7 324 545,70

–7 324 545,70

0,00

FR

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 937 338,17

– 937 338,17

0,00

FR

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–84 733,89

–84 733,89

0,00

FR

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2004

Personalkosten/Überzogene Anwendung von Pauschalbeträgen

punktuell

 

EUR

– 323 232,93

0,00

– 323 232,93

FR

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2005

Personalkosten/Überzogene Anwendung von Pauschalbeträgen

punktuell

 

EUR

–2 568 380,73

0,00

–2 568 380,73

FR

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2006

Personalkosten/Überzogene Anwendung von Pauschalbeträgen

punktuell

 

EUR

–2 973 197,30

0,00

–2 973 197,30

FR

Obst und Gemüse — Erzeugergruppen

2004

Nationale Anweisungen zu den Aktionsplänen/Verspätete Einreichung von Beihilfeanträgen

punktuell

 

EUR

– 429 334,45

0,00

– 429 334,45

FR

Obst und Gemüse — Erzeugergruppen

2005

Nationale Anweisungen zu den Aktionsplänen/Verspätete Einreichung von Beihilfeanträgen

punktuell

 

EUR

– 439 621,75

0,00

– 439 621,75

FR

Obst und Gemüse — Wiedereinziehungen

2004

Mängel bei Qualitätskontrollen

pauschal

10

EUR

– 510 681,82

0,00

– 510 681,82

FR

Obst und Gemüse — Wiedereinziehungen

2004

Entschädigung einzelner Erzeuger für Wiedereinziehungen durch Gemeinschaft

punktuell

 

EUR

– 103 558,53

0,00

– 103 558,53

FR

Obst und Gemüse — Wiedereinziehungen

2005

Entschädigung einzelner Erzeuger für Wiedereinziehungen durch Gemeinschaft

punktuell

 

EUR

–85 710,57

0,00

–85 710,57

FR

POSEI

2003

Mängel der physischen Kontrollen der zur Verarbeitung gelieferten oder für Transportbeihilfen bestimmten Mengen Zuckerrohr

pauschal

5

EUR

–82 207,54

0,00

–82 207,54

FR

POSEI

2003

Mängel der physischen Kontrollen der zur Verarbeitung gelieferten oder für Transportbeihilfen bestimmten Mengen Zuckerrohr

punktuell

 

EUR

– 296 953,32

0,00

– 296 953,32

FR

POSEI

2004

Mängel der physischen Kontrollen der zur Verarbeitung gelieferten oder für Transportbeihilfen bestimmten Mengen Zuckerrohr

pauschal

5

EUR

– 617 486,18

0,00

– 617 486,18

FR

POSEI

2004

Mängel der physischen Kontrollen der zur Verarbeitung gelieferten oder für Transportbeihilfen bestimmten Mengen Zuckerrohr

punktuell

 

EUR

– 185 876,12

0,00

– 185 876,12

FR

POSEI

2005

Mängel der physischen Kontrollen der zur Verarbeitung gelieferten oder für Transportbeihilfen bestimmten Mengen Zuckerrohr

pauschal

5

EUR

– 658 067,18

0,00

– 658 067,18

FR

 

 

 

 

EUR

–10 296 380,48

–1 022 072,06

–9 274 308,42

GR

Zitrusfrüchten

1998

Kontrolldefizite — durch Scheckzahlungen beeinträchtigte Kontrollqualität

pauschal

2

EUR

– 213 766,07

0,00

– 213 766,07

GR

Zitrusfrüchten

1999

Kontrolldefizite — durch Scheckzahlungen beeinträchtigte Kontrollqualität

pauschal

2

EUR

– 131 493,86

0,00

– 131 493,86

GR

Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2003

Nicht ganz befriedigende Abgleiche

pauschal

5

EUR

– 358 060,00

0,00

– 358 060,00

GR

Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2004

Nicht ganz befriedigende Abgleiche

pauschal

5

EUR

– 972 987,00

0,00

– 972 987,00

GR

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2004

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–5 279 881,28

–5 299 887,55

20 006,27

GR insgesamt

 

 

 

 

EUR

–6 956 188,21

–5 299 887,55

–1 656 300,66

IE

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

– 702 633,30

– 702 633,30

0,00

IE

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–40 077,18

–40 077,18

0,00

IE

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2004

Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungsmaßnahmen

pauschal

5

EUR

– 279 728,23

0,00

– 279 728,23

IE

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2005

Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungsmaßnahmen

pauschal

5

EUR

– 281 792,50

0,00

– 281 792,50

IE

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2006

Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungsmaßnahmen

pauschal

5

EUR

– 110 165,90

0,00

– 110 165,90

IE

Obst und Gemüse — Betriebsfonds

2007

Mängel bei Vor-Ort-Kontrollen und Verwaltungsmaßnahmen

pauschal

5

EUR

–59 137,95

0,00

–59 137,95

IE insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 473 535,06

– 742 710,48

– 730 824,58

IT

Obst und Gemüse — Tomatenverarbeitung

2003

Unzulänglichkeiten bei Dokumenten- und Buchführungskontrollen im Betrieb eines Tomatenverarbeiters; den Anforderungen der einschlägigen Verordnung nicht entsprechende Aufzeichnungen des Verarbeiters

pauschal

10

EUR

–7 583,76

0,00

–7 583,76

IT

Obst und Gemüse — Tomatenverarbeitung

2004

Unzulänglichkeiten bei Dokumenten- und Buchführungskontrollen im Betrieb eines Tomatenverarbeiters; den Anforderungen der einschlägigen Verordnung nicht entsprechende Aufzeichnungen des Verarbeiters

pauschal

10

EUR

– 130 795,56

0,00

– 130 795,56

IT

Obst und Gemüse — Tomatenverarbeitung

2005

Unzulänglichkeiten bei Dokumenten- und Buchführungskontrollen im Betrieb eines Tomatenverarbeiters; den Anforderungen der einschlägigen Verordnung nicht entsprechende Aufzeichnungen des Verarbeiters

pauschal

10

EUR

– 128 059,54

0,00

– 128 059,54

IT

Außerordentliche Marktstützungsmaßnahmen

2003

Unzulänglichkeiten bei Dokumenten- und Buchführungskontrollen im Betrieb eines Tomatenverarbeiters; den Anforderungen der einschlägigen Verordnung nicht entsprechende Aufzeichnungen des Verarbeiters

pauschal

2

EUR

– 276 238,95

0,00

– 276 238,95

IT

Marktstützungsmaßnahmen

2003

Keine genauen Anweisungen, keine verlässlichen Angaben, Unzulänglichkeiten bei Vor-Ort-Kontrollen

pauschal

5

EUR

–1 175 882,02

0,00

–1 175 882,02

IT

Tabakprämien

2003

Mängel bei der Verwaltung und Kontrolle des Quotensystems

punktuell

 

EUR

–4 501 699,22

0,00

–4 501 699,22

IT

Tabakprämien

2004

Mängel bei der Verwaltung und Kontrolle des Quotensystems

punktuell

 

EUR

–5 957 257,02

0,00

–5 957 257,02

IT insgesamt

 

 

 

 

EUR

–12 177 516,07

0,00

–12 177 516,07

MT

Direktzahlungen

2005

Vor-Ort-Kontrollen entsprachen nicht den erforderlichen Standards und waren unwirksam

pauschal

10

MTL

–5 830,91

0,00

–5 830,91

MT

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

MTL

–7 570,93

0,00

–7 570,93

MT

Tierprämien — Rinderfleischerzeugung

2005

Nicht förderfähige Ausgaben (Zahlungen für vor dem EU-Beitritt geschlachtete Tiere)

punktuell

 

MTL

–24 957,38

0,00

–24 957,38

MT insgesamt

 

 

 

 

MTL

–38 359,22

0,00

–38 359,22

PT

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2006

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–49 554,59

–49 554,59

0,00

PT

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–29 853,58

–29 853,58

0,00

PT insgesamt

 

 

 

 

EUR

–79 408,17

–79 408,17

0,00

SE

Entwicklung (EAGFL-Garantie)

2004

Unbefriedigende Kontrollen der guten landwirtschaftlichen Praxis

punktuell

 

SEK

– 225 832,00

0,00

– 225 832,00

SE

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

– 501 359,87

– 501 359,87

0,00

SE insgesamt

 

 

 

 

SEK

– 225 832,00

0,00

– 225 832,00

SE insgesamt

 

 

 

 

EUR

– 501 359,87

– 501 359,87

0,00

SI

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–66 375,30

–66 375,30

0,00

SI

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

SIT

–1 241 956,08

0,00

–1 241 956,08

SI insgesamt

 

 

 

 

EUR

–66 375,30

–66 375,30

0,00

SI insgesamt

 

 

 

 

SIT

–1 241 956,08

0,00

–1 241 956,08


Tabelle der Berichtigungen — Haushaltsposten 05 07 01 07

MS

Maßnahme

HHJ

Berichtigungsgrund

Art

%

Währung

Betrag

Bereits vorgenommene Kürzungen

Finanzielle Auswirkungen

GB

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–9 745 763,94

–10 193 240,48

447 476,54

GB

Finanzaudit — Überschreitung

2005

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–70 017,95

–70 017,95

0,00

GB insgesamt

 

 

 

 

EUR

–9 815 781,89

–10 263 258,43

447 476,54

HU

Finanzaudit — Überschreitung

2006

Überschreitung der finanziellen Obergrenzen

punktuell

 

EUR

–43 174,16

–43 174,16

0,00

HU

Finanzaudit — verspätete Zahlungen

2005

Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

punktuell

 

EUR

–1 126 881,93

–1 175 988,98

49 107,05

HU insgesamt

 

 

 

 

EUR

–1 170 056,09

–1 219 163,14

49 107,05