31996D0207

96/207/EG: Beschluß des Rates vom 22. Dezember 1995 über die vorläufige Anwendung von zwei Abkommen in Form von Vereinbarten Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung

Amtsblatt Nr. L 073 vom 21/03/1996 S. 0001 - 0001


BESCHLUSS DES RATES vom 22. Dezember 1995 über die vorläufige Anwendung von zwei Abkommen in Form von Vereinbarten Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung (96/207/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 2 erster Satz,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Die Kommission hat im Namen der Europäischen Gemeinschaft zwei Abkommen in Form von Vereinbarten Niederschriften zur Änderung des bestehenden bilateralen Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung ausgehandelt, das am 15. Dezember 1992 paraphiert und durch das am 20. Dezember 1994 paraphierte Abkommen in Form eines Briefwechsels geändert wurde.

Es empfiehlt sich, diese bilateralen Abkommen, die am 11. November 1993 und am 1. August 1995 paraphiert wurden, bis zum Abschluß der für ihren Abschluß erforderlichen Verfahren vorläufig anzuwenden, sofern sie von der Sozialistischen Republik Vietnam ebenfalls vorläufig angewendet werden -

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die Abkommen in Form von Vereinbarten Niederschriften zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Republik Vietnam über den Handel mit Textilwaren und Bekleidung werden bis zu ihrem förmlichen Abschluß vorläufig angewendet, sofern auch die Sozialistische Republik Vietnam sie vorläufig anwendet.

Der Wortlaut dieser Abkommen in Form von Vereinbarten Niederschriften ist diesem Beschluß beigefügt.

Geschehen zu Brüssel am 22. Dezember 1995.

Im Namen des Rates

Der Präsident

L. ATIENZA SERNA