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16.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 113/27 |
BESCHLUSS 2014/220/GASP DES RATES
vom 15. April 2014
zur Änderung des Beschlusses 2013/34/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Am 17. Januar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/34/GASP (1) über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) angenommen. |
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(2) |
Am 18. Februar 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/87/GASP (2) über die Einleitung der EUTM Mali erlassen. |
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(3) |
Am 17. Dezember 2013 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee empfohlen, das Mandat der EUTM Mali um zwei Jahre bis zum 18. Mai 2016 zu verlängern. |
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(4) |
Es ist zudem erforderlich, den als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit der EUTM Mali für den Zeitraum vom 19. Mai 2014 bis zum 18. Mai 2016 festzulegen. |
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(5) |
Der Beschluss 2013/34/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Beschluss 2013/34/GASP wird wie folgt geändert:
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1. |
Artikel 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der als finanzieller Bezugsrahmen für die gemeinsamen Kosten der EUTM Mali für den Zeitraum vom 19. Mai 2014 bis zum 18. Mai 2016 dienende Betrag beläuft sich auf 27 700 000 EUR. Der in Artikel 25 Absatz 1 des Beschlusses 2011/871/GASP genannte Prozentsatz des Referenzbetrags beträgt 0 %.“ |
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2. |
Artikel 12 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Mandat der EUTM Mali endet am 18. Mai 2016.“ |
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 15. April 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) Beschluss 2013/34/GASP des Rates vom 17. Januar 2013 über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 14 vom 18.1.2013, S. 19).
(2) Beschluss 2013/87/GASP des Rates vom 18. Februar 2013 über die Einleitung einer Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) (ABl. L 46 vom 19.2.2013, S. 27).