2003/605/GASP: Beschluss DRK/3/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 31. Juli 2003 zur Änderung des Beschlusses DRK/1/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo
Amtsblatt Nr. L 206 vom 15/08/2003 S. 0032 - 0032
Beschluss DRK/3/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 31. Juli 2003 zur Änderung des Beschlusses DRK/1/2003 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo (2003/605/GASP) DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3, gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2003/423/GASP des Rates vom 5. Juni 2003 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Demokratischen Republik Kongo(1), insbesondere auf Artikel 10 Absätze 2 und 3, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Gemäß dem Beschluss DRK/1/2003(2) vom 1. Juli 2003 hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) Beiträge von Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. (2) Mit Schreiben vom 17. Juli hat der Botschafter Zyperns bei der Europäischen Union einen Beitrag zur militärischen Operation in der Demokratischen Republik Kongo angeboten. (3) Aufgrund der Empfehlung des Operation Commanders ist der EU-Militärausschuss (EUMC) am 28. Juli 2003 übereingekommen, dem PSK zu empfehlen, einen zypriotischen Offizier zu akzeptieren. (4) Der Beschluss DRK/1/2003 muss daher geändert werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 1 des Beschlusses DRK/1/2003 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo erhält folgende Fassung: "Artikel 1 Beiträge von Drittstaaten Im Anschluss an die Streitkräfte- und Personalplanungskonferenzen werden Beiträge der nachstehenden Drittstaaten zur militärischen Operation der EU in der Demokratischen Republik Kongo angenommen: Brasilien Kanada Südafrika Ungarn Zypern." Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 31. Juli 2003. Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees Der Vorsitzende M. Melani (1) ABl. L 143 vom 11.6.2003, S. 50. (2) ABl. L 170 vom 9.7.2003, S. 19.