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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/2033

8.9.2026

BESCHLUSS (GASP) 2026/2033 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 27. August 2026

zur Ernennung des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2206 (EUMAM Ukraine/1/2026)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1968 angenommen, mit dem eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) eingerichtet wurde.

(2)

Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung der EU-Kommandeure der EUMAM Ukraine, einschließlich des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte, zu fassen.

(3)

Am 12. Oktober 2023 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2023/2206 (2) angenommen, mit dem Brigadegeneral Piotr FAJKOWSKI mit Wirkung vom 29. September 2023 zum Kommandeur für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte ernannt wurde.

(4)

Am 8. Juli 2026 haben die polnischen Behörden vorgeschlagen, Brigadegeneral Sławomir LIDWA als Nachfolger von Brigadegeneral Piotr FAJKOWSKI zum Kommandeur für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte zu ernennen (im Folgenden „vorgeschlagene Ernennung“).

(5)

Am 13. Juli 2026 hat der Befehlshaber der EU-Mission EUMAM Ukraine die vorgeschlagene Ernennung unterstützt.

(6)

Am 14. Juli 2026 hat der EU-Militärausschuss die vorgeschlagene Ernennung unterstützt und ist übereingekommen, Brigadegeneral Sławomir LIDWA mit Wirkung vom 15. Juli 2026 zum Kommandeur für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte zu ernennen.

(7)

Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Brigadegeneral Sławomir LIDWA zum Kommandeur für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der EUMAM Ukraine gefasst werden.

(8)

Der Beschluss (GASP) 2023/2206 sollte aufgehoben werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Brigadegeneral Sławomir LIDWA wird mit Wirkung vom 15. Juli 2026 zum Kommandeur für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2023/2206 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Juli 2026.

Geschehen zu Brüssel am 27. August 2026.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

L. MANDEL VENSILD


(1)   ABl. L 270 vom 18.10.2022, S. 85, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/1968/oj.

(2)  Beschluss (GASP) 2023/2206 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Oktober 2023 zur Ernennung des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2096 (EUMAM Ukraine/2/2023) (ABl. L, 2023/2206, 16.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2206/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/2033/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)