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10.11.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 293/8 |
BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/10/2007
vom 25. September 2007
zur Ernennung eines Operation Commander der EU für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
(2007/724/GASP)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
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(1) |
Mit Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, weitere Beschlüsse zur Ernennung des Operation Commander der EU zu fassen. |
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(2) |
Mit dem Beschluss BiH/2/2004 des PSK wurde der Stellvertretende Oberste Alliierte Befehlshaber Europa (DSACEUR) General Sir John REITH zum Operation Commander der EU für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt. |
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(3) |
Die NATO hat beschlossen, General John McCOLL als Nachfolger für General Sir John REITH zum Stellvertretenden Obersten Alliierten Befehlshaber Europa (DSACEUR) zu ernennen. Diese Verwendung von General John McCOLL beginnt am 22. Oktober 2007. |
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(4) |
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. |
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(5) |
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 12./13. Dezember 2002 in Kopenhagen eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen EU-Mitgliedstaaten gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
General John McCOLL wird zum Operation Commander der EU für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird am 22. Oktober 2007 wirksam.
Geschehen zu Brüssel am 25. September 2007.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Der Vorsitzende
C. DURRANT PAIS