25.9.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 288/2


BESCHLUSS DES RATES

vom 24. September 2012

zur Festlegung des Standpunkts des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012

2012/C 288/02

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1081/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 (2), insbesondere auf Artikel 37,

in Erwägung nachstehender Gründe:

—

Der Haushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2012 wurde am 1. Dezember 2011 endgültig angenommen (3).

—

Die Kommission hat am 20. Juni 2012 einen Vorschlag mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 zum Gesamthaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegt —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Einziger Artikel

Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wurde am 24. September 2012 festgelegt.

Der vollständige Text kann über die Website des Rates eingesehen oder heruntergeladen werden: http://www.consilium.europa.eu/

Geschehen zu Brüssel am 24. September 2012.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. D. MAVROYIANNIS


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1, mit Berichtigungen in ABl. L 25 vom 30.1.2003, S. 43, und in ABl. L 99 vom 14.4.2007, S. 18.

(2)  ABl. L 311 vom 26.11.2010, S. 9.

(3)  ABl. L 56 vom 29.2.2012 mit Berichtigungen in ABl. L 79 vom 19.3.2012, S. 1, und in ABl. L 184 vom 13.7.2012, S. 19.


ANHANG

ENTWURF EINES SCHREIBENS

des

:

Präsidenten des Rates

an den

:

Präsidenten des Europäischen Parlaments

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich darf Ihnen mit gesondertem Schreiben den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4 für das Haushaltsjahr 2012 zuleiten, der am 19. September 2012 vom Rat festgelegt wurde.

(Schlussformel)