European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2026/811

7.4.2026

BESCHLUSS (EU) 2026/811 DES RATES

vom 30. März 2026

zur Ernennung eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen Mitglieds und eines vom Königreich Spanien vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,

gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),

auf Vorschlag der spanischen Regierung,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind.

(2)

Am 10. Dezember 2024 hat der Rat den Beschluss (EU) 2025/71 (2) zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 angenommen.

(3)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Carlos MAZÓN GUIXOT zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(4)

Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Herr Pablo Gustavo BROSETA DUPRÉ zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden.

(5)

Die spanische Regierung hat Herrn Juan Francisco PÉREZ LLORCA, Vertreter einer regionalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen Gebietskörperschaft innehat, President de la Generalitat Valenciana, (Präsident der Regionalregierung von Valencia), als Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen.

(6)

Die spanische Regierung hat Frau Ruth María MERINO PEÑA, Vertreterin einer regionalen Gebietskörperschaft, die gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich ist, Secretaría Autonómica de Representación ante la Unión Europea y las Comunidades Autónomas, Generalitat Valenciana (Staatssekretärin für die Vertretung bei der Europäischen Union und den Autonomen Gemeinschaften Spaniens, Regionalregierung von Valencia), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, vorgeschlagen.

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die folgenden Vertreter regionaler Gebietskörperschaften, die ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind, werden im Ausschuss der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2030, ernannt

a)

zum Mitglied:

—

Herr Juan Francisco PÉREZ LLORCA, President de la Generalitat Valenciana (Präsident der Regionalregierung von Valencia),

und

b)

zum stellvertretenden Mitglied:

—

Frau Ruth María MERINO PEÑA, Secretaría Autonómica de Representación ante la Unión Europea y las Comunidades Autónomas, Generalitat Valenciana (Staatssekretärin für die Vertretung bei der Europäischen Union und den Autonomen Gemeinschaften Spaniens, Regionalregierung von Valencia).

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 30. März 2026.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

M. PANAYIOTOU


(1)   ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2019/852/oj.

(2)  Beschluss (EU) 2025/71 des Rates vom 10. Dezember 2024 zur Ernennung der Mitglieder des Ausschusses der Regionen und ihrer Stellvertreter für den Zeitraum vom 26. Januar 2025 bis zum 25. Januar 2030 (ABl. L, 2025/71, 16.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2025/71/oj).


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2026/811/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)